Einen Tag später erhielt ich vorhin doch noch Antwort des Justizministeriums Niedersachsen auf meine Fragen zum Suizid des Täters von Stade. Zusammenfassung: Berichte, u.a. vom Spiegel, dass der Täter nach der Tat gegenüber der Polizei angab, dass er sich selbst erschießen wollte, aber keine Munition mehr hatte, können derzeit nicht bestätigt werden, da diese noch Gegenstand der laufenden Untersuchung sei. Der Täter war während der Ruhezeit alleine in einem Einzelhaftraum untergebracht, wie es das Landesvollzugsgesetz als Regelfall vorsieht. Einzelhaft im Sinne einer unausgesetzten Absonderung von anderen Gefangenen als besondere Absicherung zur Gefahrenabwehr war nicht angeordnet. Bei der Aufnahme in der JVA Bremervörde wurde eine Suizidgefahr festgestellt, weswegen eine „Beobachtung mittels optisch-technischer Einrichtungen“ angeordnet wurde. Diese Maßnahme dauerte bis zum 13. Juli an und wurde dann beendet. Weder der Einzelhaftraum, in dem sich der Gefangene befand, noch der Bereich davor ist videoüberwacht. #Justiz #Suizid #Einzelhaft
