BETA nonprofit public democratic european moderated

Search

#Einzelhaft

Einen Tag später erhielt ich vorhin doch noch Antwort des Justizministeriums Niedersachsen auf meine Fragen zum Suizid des Täters von Stade. Zusammenfassung: Berichte, u.a. vom Spiegel, dass der Täter nach der Tat gegenüber der Polizei angab, dass er sich selbst erschießen wollte, aber keine Munition mehr hatte, können derzeit nicht bestätigt werden, da diese noch Gegenstand der laufenden Untersuchung sei. Der Täter war während der Ruhezeit alleine in einem Einzelhaftraum untergebracht, wie es das Landesvollzugsgesetz als Regelfall vorsieht. Einzelhaft im Sinne einer unausgesetzten Absonderung von anderen Gefangenen als besondere Absicherung zur Gefahrenabwehr war nicht angeordnet. Bei der Aufnahme in der JVA Bremervörde wurde eine Suizidgefahr festgestellt, weswegen eine „Beobachtung mittels optisch-technischer Einrichtungen“ angeordnet wurde. Diese Maßnahme dauerte bis zum 13. Juli an und wurde dann beendet. Weder der Einzelhaftraum, in dem sich der Gefangene befand, noch der Bereich davor ist videoüberwacht. #Justiz #Suizid #Einzelhaft

Nachdem bekannt wurde, dass sich der Täter von Stade umgebracht hat, stellte ich eine Anfrage an das Justizministerium. Ich wollte wissen, ob der Bericht des Spiegels bestätigt werden kann, dass sich der 45-Jährige eigentlich am Tattag erschießen wollte, er aber keine Munition mehr hatte. Und wenn ja, ob er in der JVA unter den entsprechenden Bedingungen für suizidgefährdete Personen untergebracht war. Und ich fragte, ob der Einzelhaftraum oder zumindest der Bereich davor videoüberwacht war und ob es verwertbare Aufnahmen gibt. Die Antwort ist für den frühen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht verwunderlich. Man bittet um Verständnis, dass man derzeit keine über die Pressemitteilung hinausgehenden Informationen mitteilen kann. #Justiz #Ermittlungen #Suizidprävention

Stade. Pressemitteilung Justizministerium: "Suizid des Beschuldigten von Stade in der Justizvollzugsanstalt Das Niedersächsische Justizministerium hat heute den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ zu einem Sachverhalt unterrichtet, den wir Ihnen hiermit ebenfalls zur Kenntnis geben: Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde hat heute mitgeteilt, dass der mutmaßliche Täter des Schusswaffenangriffes in Stade vom 29. Juni 2026, bei dem sechs Personen zu Tode gekommen sind, innerhalb der Anstalt verstorben ist. Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse handelt es sich um einen Suizid. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen aktuell nicht vor. Der Gefangene wurde heute um 06.05 Uhr von einem hierfür zuständigen Stationsbediensteten im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Der Gefangene wies zu diesem Zeitpunkt bereits keine Körpertemperatur mehr auf. Durch den herbeigerufenen Notarzt wurde um 06.29 Uhr der Tod des Gefangenen durch Strangulation festgestellt. Die Ermittlungen zu den konkreten Umständen des Todes wurden eingeleitet und laufen derzeit. Es wurden zwischenzeitlich sowohl die Angehörigen des Toten als auch die Angehörigen der Opfer in Stade informiert. Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde ist derzeit damit befasst, einen umfassenden Sofortbericht zu formulieren. Wir bitten um Verständnis, dass derzeit keine darüberhinausgehenden Informationen mitgeteilt werden können" #Justiz #Suizid #Stade

Kurier Jun 3

Im Fall des verhinderten Terroranschlags auf ein Konzert von Taylor Swift haben sowohl die Verurteilten Beran A. und Arda K. als auch die Staatsanwaltschaft Berufungen gegen die Urteile eingelegt, während die beiden Männer in Einzelhaft bleiben und ein Deradikalisierungsprogramm durchlaufen. #Terrorismus #Wien #Deradikalisierung

Verhindertes Swift-Attentat: Berufungen gegen die Urteile

Das da ist Mahmoud M. Mahmoud M. ist seit 2015 ein Krieger des Islamischen Staates. 2023 kam er getarnt als Asylbewerber nach Deutschland um in Namen eines weltweiten Heiligen Krieges gegen in seinen Augen Ungläubige möglichst viele von uns zu töten. Sein Vorhaben setzte er am 18. Mai 2025 um, indem er in Bielefeld feiernde Fußballfans Allahu Akbar brüllend mit einem selbst gebauten Stockdegen angriff und vier Männer sowie eine Frau angriff, die teils lebensgefährlich verletzt wurden. Glücklicherweise überlebten alle Opfer das Attentat. Einer der angegriffenen Männer – Chris – stoppte den Angreifer und verhinderte so weitere Angriffe des Syrers. Den mutigen Einsatz bezahlte er fast mit seinem Leben. Vorhin wurde Mahoud M., der nach eigenen Angaben als IS-Krieger bereits zwei Menschen getötete hat, zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und Sicherungsverwahrung wurde angeordnet. Geht man vom Tagessatz von rund 200 Euro (2024) an Haftkosten pro Kopf in NRW und einer Haftdauer von 20 Jahren aus, kostet uns der Attentäter dann rund 1,5 Millionen Euro. Sitzt er in Einzelhaft, wovon auszugehen ist, wird es nochmals weit teurer. #IslamischerStaat #Terrorismus #Sicherheit