Der EuGH hat festgehalten (ähnlich wie übrigens schon das BVerfG bereits 2012!), das sich die Sozialleistungen für Asylbewerber an den Sozialleistungen für die eigene Bevölkerung orientieren (wenn auch nicht mit ihnen identisch sein) müssen. D.h., daß Staaten, die traditionell einen starken und leistungsfähigen Sozialstaat unterhalten, wie traditionell eben Deutschland, denknotwendig um Zielland von Wirtschaftsasylanten werden. Oder, anders gewendet: der EuGH sagt uns: "Ihr dürft nur dann einen ausgebauten Sozialstaat in Deutschland haben, wenn ihr auch bereit seid, ihn dann mit der ganzen Welt zu teilen! Es gilt: Alle oder keiner, und das im Weltmaßstab!". Habermas hatte ja schon 2011 geschrieben, daß die EU weniger dafür da sei, Handel und Export zu erleichtern, sondern sie müsse sein, weil sie die Generalprobe für den Weltstaat sei. Nun, der EuGH hat nun (ohne sich mit Einzelheiten wie der demokratischen Legitimation irgendwie aufzuhalten) den Weltkommunismus ausgerufen. Auf unsere Kosten... #EuGH #Sozialleistungen #Asylbewerber











