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#Kriegsgewinnler

Der unterdrückte Skandal: Springer und das große Geschäft mit dem Ukraine-Krieg! Medienmacht und Drohnenrüstung – Wie die Familie Döpfner das Medienhaus Springer zum Kriegsgewinnler machte. @ulfposh @jreichelt @PalantirTech @peterthiel @SevimDagdelen https://t.co/PtlwJq0kmj #UkraineKrieg #Medienmacht #Kriegsgewinnler #UA

Wer sind die großen Kriegsgewinnler am Ukrainekrieg? Erkennt man gar Entwicklungen, den Krieg aus Gewinnstreben zu verlängern oder auszudehnen? Zweifellos ist das Drohnengeschäft der wichtigste Player auf diesem Gewaltmarkt. Und hier taucht ein Name immer wieder auf: Florian #Ukrainekrieg #Kriegsgewinnler #Drohnen #UA

Der deutsche Kriegsmilliardär: Florian Seibel und die neue Generation der Kriegsgewinnler. Während Hunderttausende verrecken, verdienen einige prächtig. Vom Bundeswehr-Offizier zum Multimilliardär – eine Exklusive-Recherche über Gewaltmärkte, politische Netzwerke und den modernen #Kriegsgewinnler #Gewaltmärkte #ExklusiveRecherche #DE

Martin Hagen Jun 5

Seit gestern kursiert auf X die Behauptung, ich würde aktuell zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Person geltend machen (bzw. dies vorbereiten), die mich beleidigt hat. Vorab: Das entspricht nicht der Wahrheit. Wie es zu dem unzutreffenden Eindruck kam, wollte ich zuerst gründlich aufklären, bevor ich mich dazu äußere. Dies ist mir inzwischen gelungen. Also: Der Fall stammt aus dem Jahr 2024. Ich war zu diesem Zeitpunkt kein Abgeordneter irgendeines Parlaments. Im Kontext einer Diskussion über die Unterstützung der Ukraine bezeichnete mich eine Person als "Politwichser" und "Kriegsgewinnler" und erklärte, solche Menschen wie ich "gehören...". Wie ich in Interviews (zuletzt am vergangenen Mittwoch in WELT TV) immer wieder betont habe, steht es selbstverständlich jedem Bürger frei, sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze gegen Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen zu wehren. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Meine Kritik am §188 StGB, der Ermittlungsverfahren wegen Politikerbeleidigung von Amts wegen (auch ohne Kenntnis der betroffenen Person) ermöglicht und der höhere Strafen vorsieht als bei Taten gegen Privatpersonen, bleibt davon unberührt. Ich habe damals entschieden, gegen die mit einem impliziten Gewaltaufruf verbundene grobe Beleidigung rechtlich vorzugehen. Das Strafverfahren wurde nach §153a StPO eingestellt. Ich hatte die Kanzlei schriftlich angewiesen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Wie es später dazu kommen konnte, dass von der Kanzlei dennoch ein Auskunftsersuchen verschickt wurde, wird von dieser gerade aufgearbeitet. Fakt ist: Es wurden und werden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht. Ich habe in den vergangenen zwei Jahren keine Beleidigungen mehr zur Anzeige gebracht. Aus meiner Sicht ist in diesem Bereich zuletzt etwas aus dem Ruder gelaufen, woran ich mich nicht beteiligen möchte. Ich bleibe dabei: Machtkritik, auch zugespitzt ("Lügenfritz"), muss in einer Demokratie möglich sein. Der §188 StGB gehört dringend abgeschafft. Gleichzeitig verstehe ich jeden Bürger, der die Verrohung des Diskurses nicht einfach hinnehmen möchte und Äußerungsdelikte gegen sich zur Anzeige bringt. #Meinungsfreiheit #Demokratie #Politik

Ich habe ein paar Fragen an @_MartinHagen. Sie gehen strafrechtlich gegen Bürger vor, die Sie z. B. als "Kriegsgewinnler" oder als "Politwichser", der "eingesperrt gehört", bezeichnen? Laut Ihrem Anwalt @_brockmeier machen Sie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend. Ist dem so? Sie tun das mit Hilfe des FDP-nahen, unlauteren Meldeportals „So Done“. GF´in ist @fbrandmann ((noch?) Mitglied der Grundsatzprogrammkommission der FDP, ehemals im Bundesvorstand kooptiert und ehemalige Vorsitzende der Jungen Liberalen). Eine vermeintlich liberale Partei, deren Generalsekretär eine Strafanzeige erstattet, weil man ihn (zulässigerweise) als "Kriegsgewinnler" bezeichnet, und der sich möglicherweise daran auch noch zivilrechtlich bereichern möchte, hat im Bundestag nichts verloren. Ich schreibe möglicherweise, weil ich es als denkbar erachte, dass der So-Done-Anwalt Brockmeier mittels Generalvollmacht zivilrechtliche Schritte eingeleitet hat, die er vorab nicht konkret hat freigeben lassen. Mir liegen Informationen vor, die das als möglich erscheinen lassen. Unabhängig davon: Es wird ganz sicher nicht die einzige Anzeige gewesen sein, sondern, wie üblich, ein Massenstrafantrag. Ob auch zivilrechtlich abgemahnt wurde, sollten Sie klarstellen. Transparenzhinweis: Ich habe meinen ursprünglichen Post, siehe Screenshots, zu diesem Thema aufgrund neuer Hinweise gelöscht und meine Fragen/Aussagen umformuliert, wenngleich der vorherige Post rechtlich zulässig war. #Transparenz #Rechtspolitik #Meinungsfreiheit

Sie sind ein elender Heuchler, @_MartinHagen, Sie gehen strafrechtlich und zivilrechtlich gegen Bürger vor, die Sie z. B. als "Kriegsgewinnler" oder als "Politwichser", der "eingesperrt gehört", bezeichnen. Sie tun das mit Hilfe des FDP-nahen, unlauteren Meldeportals „So Done“. Die FDP ist und bleibt unwählbar! Eine Partei, deren Generalsekretär eine Strafanzeige erstattet, weil man ihn (zulässigerweise) als "Kriegsgewinnler" bezeichnet, und der sich daran auch noch zivilrechtlich bereichern möchte, hat im Bundestag nichts verloren. Es wird ganz sicher nicht die einzige Anzeige gewesen sein, sondern, wie üblich, ein Massenstrafantrag. #Politik #FDP #Meinungsfreiheit