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#Patiënten

The new law on the further development of pharmacy services aims to turn pharmacies into medical service providers by granting them additional competencies to better support patients and relieve the medical care system. (translated)

Apotheken sollen stärker zu medizinischen Dienstleistern werden
Kurier 1d

A doctor and a nurse were convicted in Graz after they accidentally administered a dose of medication to an 86-year-old patient that was seven times higher than it should have been over the course of several weeks, which led to his death. (translated)

Tödliche Überdosis: Arzt und Pflegerin in Graz verurteilt

De harde kern van in het oranje geklede lachmannetjes en blijvrouwtjes die onze roayls wil toezwaaien is dusdanig uitgedund dat de lege tribunes langs de route gênant werden. Daarom zijn ze opgevuld met scholieren, patiënten en bejaarden. #Prinsjesdag #Prinsjesdag #Prinsjesdag https://t.co/oUgd7VxweF #Prinsjesdag #Koninklijk #Oranje

Datenschutzbeauftragter bestätigt: Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema wurde manipuliert! 🚨 Jetzt ist es schwarz auf weiß belegt: Mindestens einer der Manipulationsvorwürfe, die von Stefan Hartung und den Freien Sachsen nach der Oberbürgermeisterwahl von Aue-Bad Schlema erhoben wurden, ist belegt. Der Datenschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen bestätigte jetzt den Rechtsverstoß durch einen Zahnarzt, der eine mindestens hohe dreistellige Zahl an Patientendatensätzen genutzt hat, um ungebeten Anti-Hartung-Propaganda und CDU-Wahlaufrufe zu verbreiten. Und damit das Vertrauen seiner Patienten für eine unrechtmäßige Wahlbeeinflussung missbrauchte. Im Gesetz heißt in § 27 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes zur Ungültigkeit einer Wahl eindeutig: „Die Wahl ist für ungültig zu erklären, wenn ihr Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte, dass […] 2. Bewerber oder Dritte bei der Wahl eine gegen ein Gesetz, insbesondere die §§ 107, 107a, 107b, 107c, 108, 108a, 108b, 108d Satz 2 oder § 240 des Strafgesetzbuches verstoßende Wahlbeeinflussung begangen haben.“ Dass ein Verstoß gegen gesetzlich Bestimmungen vorliegt, hat jetzt auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte bestätigt, wenngleich die "Strafe" für den Arzt mit einer Verwarnung denkbar gering angesetzt ist. Für das Verwaltungsverfahren und die Frage nach der Ungültigkeit der Wahl ist das aber unerheblich: Wer gesetzeswidrig in vielen hundert Fällen mit illegal genutzten Patientendaten Einfluss auf die Wahl ausübt, verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Mittlerweile ist unsere Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz anhängig und wir sind, gerade auch nach den neuesten Entwicklungen, sehr zuversichtlich, dass die Wahl-Schande von Aue-Bad Schlema aufgeklärt wird. Wir lassen sie damit nicht durchkommen! FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen bei Telegram! https://t.co/yJsAxWWD6g #Datenschutz #Wahlmanipulation #Sachsen

A
AD 4d

A new test, which resembles a viewing box, makes it possible to detect sexually transmitted infections (STIs) within thirty minutes, so that patients can receive the results immediately during their visit to the general practitioner. (translated)

Nieuwe ‘kijkdoos’ kan soa’s razendsnel opsporen: uitslag nog tijdens bezoek aan huisarts

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

Health Minister Carsten Linnemann has announced the establishment of a new commission for long-term care insurance to develop urgently needed reforms in a pressured system, while patient advocates are calling for more courage to implement real improvements. (translated)

Gesundheitsminister Carsten Linnemann kündigt noch eine Kommission an – dieses Mal für die Pflege

Austria spends enormous sums on health. Nevertheless, patients are waiting longer and longer for appointments and good care. The problem is not a lack of money! There needs to be a turn towards the positive here. The money must reach doctors, care, and patients. (translated)

The federal government plans to save over 16 billion euros in healthcare next year, with the burdens for various sectors being relatively close together, with savings between 3.7 and 5.2 percent, but the long-term effects on patient care, especially in psychotherapy, are concerning. (translated)

Wer muss wie viel sparen im Gesundheitswesen?
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An alarming survey shows that almost every second German is dissatisfied with primary care, especially in the eastern federal states, where 55 percent of respondents have noticed a deterioration in care. (translated)

Alarmierende Umfrage - Fast jeder zweite Deutsche klagt über Hausärzte
NOS 6d

Nine new patients have been infected with the West Nile virus, bringing the total number of reports in the Netherlands to eighteen, with three deaths this year. (translated)

Negen nieuwe gevallen van westnijlvirus, drie mensen overleden

Ik ben toch wel een beetje verbaasd: Ik weet zeker dat ik 1 keer #Covid19 heb doorgemaakt. Iedereen op de basisschool was toen ziek en ik had de toch wel klassieke hoofdpijn die ik normaal nooit had en die alleen reageerde op aspirine. Dat hoorde ik ook van andere mensen. Ik ben toen twee dagen echt wel belabberd geweest, maar nog steeds niet zo ziek als dat ik was met de griep: dat heb ik een keer als kind doorgemaakt en een keer toen ik rond de 17 was. Verder heb ik een keer een forse bacteriële infectie aan een spatader gehad, waarvan ik veel zieker was dan van Covid-19. Koorts tot bijna 41 graden en niet meer kunnen ophouden met rillen en de trap niet meer kunnen opkomen. That's about it. Daarna heb ik het mogelijk nog een keer doorgemaakt: een dag of wat wat snotterig en niet helemaal lekker. Ook toen ging het rond in het dorp. Die laatste keer is in 2022 of 2023 geweest, denk ik. Daarna nooit meer ziek geweest. Zelfs niet verkouden. Met al mijn risicofactoren. En sinds meer dan een jaar zeer frequent in het ziekenhuis, en ja, ook bij Covid-19 patiënten. Niet gevaccineerd. En ik zie hier toch weer de een na de andere figuur die wél gevaccineerd is voor de zoveelste keer echt ziek worden. Zouden die mensen diep in hun hart nog steeds denken dat het anders allemaal nog veel erger zijn geweest? Echt? #Covid19 #gezondheid #vaccinatie

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AD 7d

A Gouda general practice, Klein Iterson, has been hacked, resulting in the theft of medical records and personal data of patients. (translated)

Goudse huisartsenpraktijk is gehackt: medische dossiers buitgemaakt

Hier wordt opnieuw pijnlijk duidelijk dat deze @wierdduk echt hélémaal geen splinter begrijpt van wat goede zorg inhoudt. Maar dan ook écht geen sikkepit. Mijn hoge pet voor hem was al heel lang zoek, maar dit slaat werkelijk alles. Je hoeft mensen niet te sparen als het om slecht nieuws gaat. Ik heb door de jaren heen mensen heel vaak moeten vertellen dat de behandeling waarvoor ze gekozen hadden, niet gebracht had wat ik ervan verwachtte. Dat begrijpen mensen heus wel. Patiënten vergeven het je ook als je een fout hebt gemaakt, zelfs al heeft die fout grote gevolgen voor ze gehad. Ik heb eigenlijk maar van een ding spijt, en dat is dat ik niet met de familie gesproken heb nadat een patiënt mede door mijn toedoen overleed, omdat de ziekenhuis mij dat verbood en ik daar gehoor aan gegeven heb. Wierd Duk is dus van mening dat wij als dokters gewoon een leugentje om bestwil kunnen vertellen als het gaat om de effectiviteit en veiligheid van vaccins. Als @hugodejonge gewoon had gedaan wat ik heb gedaan, was er niets aan de hand geweest. Dan had je mensen verteld dat we inderdaad een vaccin hadden, maar dat we niet wisten hoe goed het zou werken, hoe lang het zou werken en hoe veilig het was. En als je mensen dan een schatting had gegeven hoe groot de kans was om te overlijden aan #Covid19, hadden ze zelf kunnen bepalen of ze dat vaccin wilden nemen of niet. Zo heb ik dat vele malen gedaan. Velen zagen daarop af van vaccinatie, maar ook een aantal mensen niet, zoals een van mijn beste vrienden. Dát is hoe je met behandelingen en vaccins omgaat. Zelfs dat begrijpt deze Duk niet. Duk vindt het dus prima dat je in de zorg, als instanties en als overheid, gewoon propaganda mag bedrijven en 'een leugentje om bestwil' mag verkondigen, omdat je jezelf eerder al in je eigen leugens heb vastgedraaid. Met als gevolg dat 1/6 van de bevolking het niet vertrouwde en zich niet heeft laten vaccineren. Maar wat Duk zich niet realiseert, is dat deze pakweg 17% van de bevolking de instanties en de overheid niet meer vertrouwt. En daarmee ook de medische gemeenschap niet meer vertrouwt. En daar ben ik er een van. En nu blijkt dat de vaccins helemaal niet waargemaakt hebben wat het volk beloofd werd - ongeacht hoeveel propaganda mensen als @MarcBonten, @MarionKoopmans en @mkeulemans er ook tegenaan gooien - blijkt dat nog eens 1/6 van de bevolking 'prikspijt' heeft. En hoewel dat op zich al vrij ernstig is, zit ook hier de onlosmakelijk aan vast dat ook die 17% de overheid en de instanties niet meer vertrouwt. En ook de medici tot op het bot wantrouwt. Dat merk ik vrijwel dagelijks als ik gevraagd wordt naar een onderwerp waar ik helemaal geen verstand van heb: deze mensen vertrouwen het oordeel van hun eigen specialist gewoon niet meer. Iedereen vertelt wel eens een leugentje om bestwil of verdraait de waarheid een klein beetje. Er is een uitgebreide literatuur over hoe je patiënten bewust en onbewust kunt beïnvloeden. Van die mechanismen heeft @hugodejonge bewust misbruik gemaakt, al deed ie het op zo'n amateuristische manier dat hij voor een groot deel meteen al door de mand viel: hij komt nooit meer af van zijn frikandellen speciaal analogie. Het is overigens maar goed dat hij niet de gehaktbal als voorbeeld heeft genomen, want dan had ik gezegd dat die meer kronkels heeft dan wat er als grijze smurrie in zijn bovenkamer zit. Dit was gewoon heel dom beleid als je naar de langere termijn kijkt. Op korte termijn kreeg Hugo de Jonge heel veel prikken in de armen: op de langere termijn zullen het er heel veel minder zijn, ook wat betreft vaccins die wél hun waarde hebben bewezen. En Duk zag dat het goed was. Bespottelijk! #zorg #vaccinatie #vertrouwen

Nein, man muss mir das GKV-Spargesetz nicht noch besser erklären, damit ich es gut finde. Ich habe bereits verstanden, dass Patienten durch das Gesetz finanziell stärker belastet werden, schwerer an Arzttermine kommen werden und medizinisch schlechter versorgt sind. ⬇️ #GKV #Gesundheitsversorgung #Patientenrechte

The WHO warns that due to a rapid increase in Ebola cases in the Democratic Republic of the Congo, over 1600 additional beds for patients are required, while the current capacity is only 1400 beds, and many people are reaching health centers only too late. (translated)

Ebola in der Demokratischen Republik Kongo: WHO warnt vor zu wenigen Betten für Patienten
Bild 1w

A disruption at D-Trust is currently affecting the e-prescription system in pharmacies nationwide, leading to significant delays and inconveniences for patients. (translated)

Digital-Panne in Deutschland - E-Rezept-Ausfall sorgt für Chaos in Apotheken!
Kurier 1w

A new AI tool, trained on millions of electrocardiograms, can detect heart diseases in seconds and could revolutionize the early diagnosis and treatment of high-risk patients. (translated)

Im Routine-EKG: Neues KI-Tool erkennt Herzkrankheiten in Sekunden

„Uitleggen wat we deden, patiënten helpen communiceren met hun familie, en gemeenschappen laten zien dat mensen konden overleven, bleek essentieel voor de vraag of mensen zorg zouden zoeken.”

Goede zorg, tests, vaccins: de bestrijding van ebola kan niet zonder. Maar het begint met het overwinnen van wantrouwen
www.nrc.nl

Der Staat speichert eure Fingerabdrücke für den Ausweis, baut eine digitale ID auf und eine elektronische Patientenakte usw. Dabei sollte jedem klar sein: Die Daten sind beim Staat nicht sicher! Warum speichern Berliner Behörden Scans von Personalausweisen, Bankkarten und Krankenkassenkarten unverschlüsselt? Warum speichern sie überhaupt solche Daten? #Datenschutz #DigitaleIdentität #Daten Sicherheit