Diese Frau reißt mitten am Tag ein AfD-Plakat ab und zerstört es. § 303 Abs. 1 StGB – Sachbeschädigung: Wer ein fremdes Wahlplakat beschädigt oder zerstört, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Auch eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes kann nach § 303 Abs. 2 StGB strafbar sein. Bitte teilen! Irgendjemand wird sie kennen. Und dann wird hoffentlich Anzeige erstattet! https://t.co/WA2duSbdCd #AfD #Sachbeschädigung #Wahlplakat




