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#Standortvorteil
Techaktien Jul 22

Deutschland muss lernen, was Standortvorteile und Nachteile sind. Dann fragt auch kein Habeck mehr, warum chinesische Autos billiger sind als deutsche Autos. https://t.co/Gc2tDGXv8F #Deutschland #Wirtschaft #Automobilindustrie

Danke an @Blocktrainer für den Bericht über die Haltefrist-Kampagne im gestrigen Livestream! 🙏 Wer den Stream gesehen hat und mitmachen will: Musterbrief an euren Wahlkreis-MdB gibt’s hier – PLZ eingeben, Brief anpassen, abschicken. Dauert 5 Minuten. 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin. Wenn nur ein Bruchteil davon schreibt, bleibt die Haltefrist. Wer das ändern will 👉 hier der Musterbrief an deinen Abgeordneten: Sehr geehrte Frau Abgeordnete / Sehr geehrter Herr Abgeordneter [Name], ich wende mich an Sie als Bürgerin/Bürger Ihres Wahlkreises. Anlass ist die aktuelle Diskussion über die Abschaffung der einjährigen Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte. Seit 2013 gilt in Deutschland eine klare und bewährte Regelung: Wer Kryptowerte wie Bitcoin länger als ein Jahr hält, kann sie steuerfrei veräußern – genau wie bei Gold, Fremdwährungen oder anderen privaten Wirtschaftsgütern. Diese Gleichbehandlung ist kein Steuerprivileg, sondern folgt der Systematik des Einkommensteuerrechts: Private Veräußerungsgeschäfte außerhalb der Spekulationsfrist sind nicht steuerbar. Eine Abschaffung der Haltefrist allein für Kryptowerte wäre ein Bruch mit dieser Systematik und würde eine einzelne Anlageklasse gezielt schlechterstellen. Sie würde zudem erhebliches Vertrauen zerstören: Millionen Deutsche halten Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen. Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon] #Bitcoin #Kryptowährungen #Steuerrecht

Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin: Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum. 1. Es geht um Vertrauensschutz. Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus. 2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme. 3. Die praktischen Folgen träfen den Standort. Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen. Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon] #Bitcoin #Kryptowährungen #Steuerrecht

Wann kapieren Rechte endlich, dass günstige Erneuerbare ein Standortvorteil sind und kein Nachteil, wie es die Öllobby aus Bild, Welt, CDU, FDP und AfD den Bürger glauben lassen will. #CDUfährtDeutschlandandieWand https://t.co/c4fHbPGE7w #ErneuerbareEnergien #Klimaschutz #Standortvorteil