Deutschland zahlt, und Brüssel bestimmt. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, also eigentlich gar nicht mehr im Land sein dürfte, sollte bisher nur noch das Notwendigste erhalten: Unterkunft, Essen, Hygiene, medizinische Versorgung. „Bett, Brot und Seife“ nannte man das bisher. Doch selbst diese minimale Begrenzung hat der Europäische Gerichtshof nun kassiert. Auch Ausreisepflichtige sollen weiter Geld für Kleidung und Bargeld bekommen – zur Teilnahme am sozialen Leben, wie es immer heißt. Darüber spreche ich heute mit Max Tichy im TE-Wecker. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Asylleistungen. Es geht um die Grundfrage: Wer entscheidet eigentlich noch in Deutschland? Der Bundestag? Die Bundesregierung? Das Bundesverfassungsgericht? Oder am Ende der EuGH, der europäische Werte immer weiter auslegt und nationales Recht nach eigenen Maßstäben auslegt? Der EuGh betreibt eine „Konstitutionalisierung von oben“: Europa wird behandelt, als sei es längst ein Bundesstaat mit dem EuGH als oberstem Verfassungsgericht. Das Asylrecht ist dabei nur der sichtbare Teil. Die wichtigere Frage lautet: Wird Deutschland Schritt für Schritt zum Vollzugsorgan europäischer Richterpolitik und zugleich zum Zahlmeister eines Systems, das es selbst kaum noch steuern kann? #Asylrecht #EuropäischeUnion #Deutschland






