Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundesregierung weiterhin deutsche Müllverbrennungsanlagen mit einem CO2-Preis belasten darf – obwohl diese nach EU-Recht explizit vom Emissionshandel ausgenommen sind. Zur Begründung werden angeblichen Gefahren für Leben und Gesundheit bei Verletzung der Klimaziele angeführt. https://t.co/azy5cruzF2 #Umweltschutz #Klimapolitik #Energiepolitik


















