Registrierkassenpflicht soll auch Firmen ohne Bargeldumsätze treffen. Ab 100.000 Euro Jahresumsatz könnte die neue Pflicht greifen. #Kassenpflicht #Mittelstand #Bürokratie #Finanzministerium Entwurf: Das Bundesfinanzministerium hat am 7. August 2026 einen Entwurf vorgelegt, nach dem Steuerpflichtige mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz grundsätzlich ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden sollen. Die Regelung soll gewerbliche, freiberufliche sowie landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeiten erfassen. Belastung: Auch Unternehmen ohne klassische Barumsätze könnten von der neuen Pflicht erfasst werden, obwohl Zahlungen per Überweisung und Lastschrift nicht in das Kassensystem eingegeben werden müssten. Gleichzeitig sieht der Entwurf Ausnahmen für bestimmte Bereiche vor, wenn unverhältnismäßige Belastungen entstehen. Der Entwurf birgt das Risiko zusätzlicher Bürokratie für zahlreiche Unternehmen, obwohl die endgültige Ausgestaltung noch nicht beschlossen ist. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: (Finanzmarktwelt) https://t.co/m9XroYBXQm #Kassenpflicht #Mittelstand #Bürokratie



