Flieht, Ihr Narren! (Teil 126, in etwa) Solche Äußerungen müssen angesichts des Kontextes äußerungsrechtlich zulässig sein. Wer einem Krieg provoziert, um die eigene Haut zu retten, dem muss man alles (Wertungen, keine falsche Tatsachen) „an den Kopf werfen dürfen“. Natürlich werden das Richter anders sehen. PS: Wer derartige „Maßnahmen“ ohne Beweise vorbereitet, gehört wegen Hochverrat angeklagt und lebenslang weggesperrt. #Kriegsrecht #Meinungsfreiheit #Hochverrat


