BETA nonprofit public democratic european moderated

Search

#Oldtimer

Ein kleiner Reminder: Nachdem der Haushaltsentwurf für 2027, laut dem Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden sollen, vom Kabinett beschlossen wurde, gab es mehrere neue Statements vonseiten der @cducsubt. Der Baukasten an Formulierungen wurde dabei um das Folgende erweitert: „Wer [die Haltefrist] abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“ „Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die nur vage umschriebenen Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal nicht absehbar ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.“ „Wer Kryptogewinne aus § 23 EStG herausnimmt und pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“ „Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.“ Ein entsprechendes Gesetz bräuchte die Zustimmung der Union, um in Kraft treten zu können. Demnach ist zu hoffen, dass die Kanzlerpartei bei ihrer alten Position bleiben und die geplante Steueränderung blockieren wird. Es ist also noch durchaus sinnvoll, die Abgeordneten diesbezüglich zu kontaktieren. #Kryptowährungen #Steuern #Gesetzgebung

Wer es genau wissen will: Es geht nicht um echte Rückwirkung — die ist ohnehin tabu. Es geht um die Grenzen der unechten Rückwirkung, und die hat Karlsruhe gezogen. BVerfGE 127, 1: Die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken galt nur für künftige Veräußerungen — und war trotzdem verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse erfasste, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei entstanden waren. Eine Abschaffung der Haltefrist für #Bitcoin wäre exakt dieselbe Konstellation. Dazu BVerfGE 122, 210: Der Gesetzgeber muss seine Belastungsentscheidungen folgerichtig umsetzen. Der Wunsch nach Mehreinnahmen ist kein sachlicher Grund. Warum Bitcoin herauslösen, während Gold, Oldtimer und Kunst in §23 EStG bleiben? Noch liegt kein Gesetzentwurf vor, nur der Kabinettsbeschluss zum Haushalt. Umso besser: Der Bundestag kann das Vorhaben stoppen, bevor Karlsruhe es muss. #Blockchain #Steuern #Bitcoin

Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin: Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum. 1. Es geht um Vertrauensschutz. Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus. 2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme. 3. Die praktischen Folgen träfen den Standort. Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen. Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon] #Bitcoin #Kryptowährungen #Steuerrecht

Tim Freiheit Jun 12

Ein Kollege meint, Oldtimer fahren wäre fossiler Faschismus und jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter. #Oldtimer #FossileEnergie #Meinungsverschiedenheit

Kurier Jun 5

Die geplanten Reformen der EU-Altautoverordnung zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit von Oldtimern und Youngtimern zu erhöhen, indem sie strengere Dokumentations- und Exportkontrollen einführen, was bedeutende Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrzeugbesitzer und Restauratoren haben könnte. #Oldtimer #Youngtimer #EURegeln

PSfacts.com: Neue EU-Regeln für Oldtimerbesitzer