Ein kleiner Reminder: Nachdem der Haushaltsentwurf für 2027, laut dem Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden sollen, vom Kabinett beschlossen wurde, gab es mehrere neue Statements vonseiten der @cducsubt. Der Baukasten an Formulierungen wurde dabei um das Folgende erweitert: „Wer [die Haltefrist] abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“ „Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die nur vage umschriebenen Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal nicht absehbar ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.“ „Wer Kryptogewinne aus § 23 EStG herausnimmt und pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“ „Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.“ Ein entsprechendes Gesetz bräuchte die Zustimmung der Union, um in Kraft treten zu können. Demnach ist zu hoffen, dass die Kanzlerpartei bei ihrer alten Position bleiben und die geplante Steueränderung blockieren wird. Es ist also noch durchaus sinnvoll, die Abgeordneten diesbezüglich zu kontaktieren. #Kryptowährungen #Steuern #Gesetzgebung
