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#Pendlerpauschale

Was für eine Farce! Während die Merz-Regierung den sozial-ökologischen Kahlschlag plant, hat sie neuesten Berechnungen zufolge allein im Jahr 2026 fossile Brennstoffe mit 11 Mrd. Euro subventioniert. Dazu zählen u.a: - Abschaffung Gasspeicherumlage: 3 Mrd. Euro - Tankrabatt: 1,6 Mrd. Euro - Erhöhung Pendlerpauschale: 1,1 Mrd. Euro - Agrardiesel-Rabatt: 321 Mio. Euro - Senkung Luftverkehrssteuer: 185 Mio. Euro Merz, Reiche & Co. sabotieren die Energiewende, weil sie angeblich „zu teuer“ ist, um gleichzeitig das fossile Geschäftsmodell immer weiter zu subventionieren. Fürs nächste Jahr sind wieder weitere 5-7 Mrd. Euro an Vergünstigungen geplant. Man glaubt es einfach nicht! #Energiewende #Klimaschutz #Subventionen

Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin: Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum. 1. Es geht um Vertrauensschutz. Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus. 2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme. 3. Die praktischen Folgen träfen den Standort. Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen. Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon] #Bitcoin #Kryptowährungen #Steuerrecht

Bitcoin wird mindestens seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG behandelt, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, hat ein Problem mit Art. 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pendlerpauschalen-Entscheidung 2008 klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. #Bitcoin #Steuern #Recht

Bild May 13

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche kritisiert den Tankrabatt ihrer Regierung und plädiert stattdessen für eine höhere Pendlerpauschale, da diese gezielter wirke und eine gerechtere Entlastung für Bürger bringe, die auf ihr Auto angewiesen sind. #Tankrabatt #Pendlerpauschale #Wirtschaftspolitik

Reiche ätzt gegen Tankrabatt - „Porschefahrer profitiert genauso wie Pflegerin“