In Schweden trat gestern die bislang härteste Asylreform in Kraft, welche einen unauffälligen "Lebenswandel" zur Voraussetzung für ein Bleiben macht. Gleichzeitig werden grundsätzlich nur noch befristete Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt, um Abschiebungen bei Fehlverhalten zu erleichtern. Als solches kann gelten - Straftaten (auch wenn sie nicht besonders schwer sind), - wiederholte Verstöße gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen, - erhebliche oder dauerhaft unbezahlte Schulden, - Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit, - Sozialleistungsmissbrauch, - falsche Angaben gegenüber Behörden, - Verbindungen zu extremistischen oder sicherheitsgefährdenden Organisationen, - ein unehrlicher oder rechtsmissbräuchlicher Lebensunterhalt. Also alles das, was in Deutschland nicht das geringste Problem darstellt. #Asylpolitik #Schweden #Menschenrechte
