In Trier wurde ein 22-jähriger Student, der nach dem Einkaufen unterwegs war, Opfer eines tödlichen Messerangriffs durch einen 22-jährigen afghanischen Flüchtling, der die Tat gestanden hat und dessen Motiv unklar bleibt, während die Polizei von einem Zufallsopfer spricht. #Trier #Messerattacke #Zufallsopfer
Der afghanische Messerangreifer im Fall des getöteten 22-jährigen Studenten in Trier wurde - man ahnte es wieder einmal - nach § 126a StPO in einer forensischen Klinik untergebracht. Man geht also davon aus, dass er den jungen Mann im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit getötet hat. Der 22-jährige Student war - wie so oft bei derlei Taten mit diesem Täterprofil - ein Zufallsopfer. Es gab keine Vorbeziehung. Und ebenfalls wie so oft, war der Tatverdächtige bereits zuvor vor kurzem in einer psychiatrischen Klinik. Der Tatverdächtige räumte den Messerangriff ein, machte aber zum Motiv keine Angaben. Wieder ein Mord im öffentlichen Raum. Wieder ein Opfer, das in keinerlei Beziehung zum Täter stand. Die Richterin im Fall des getöteten Joggers von Hochdorf meinte, das Opfer sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. NEIN. Nicht die Opfer sind am falschen Ort. Solche Täter sind am falschen Ort, egal zu welcher Zeit. Und dieser Ort heißt Deutschland. Es ist ein Elend. Erneut wird niemand für diese Barbarei Verantwortung übernehmen müssen. #Trier #Gewaltprävention #ÖffentlicheSicherheit
Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 22-jährigen Studenten in Trier, der als Zufallsopfer gilt, ermittelt die Polizei gegen einen festgenommenen 22-jährigen Afghanen, der die Tat eingeräumt hat und aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer forensischen Psychiatrie untergebracht wurde. #Trier #Messerattacke #Zufallsopfer

Guten Morgen zusammen, auf offener Straße wurde gestern um 9:55 Uhr ein 22-jähriger Student in Trier mit einem Messer angegriffen und getötet. Tatverdächtiger ist ein 22-jähriger Afghane. Laut Angaben von Zeugen, schreibt die Zeitung Volksfreund, sei der deutsche Student auf dem Fußweg entlang der Schumann-Allee unterwegs gewesen, als der Tatverdächtige dann plötzlich von der Seite auf ihn zugerannt sei und auf den jungen Mann eingestochen habe. Noch gibt es keine Informationen, ob sich der Tatverdächtige und das Opfer gekannt haben. Mich erinnert diese Tat an Hochdorf, als der 56-jährige Fabrice D. zur Mittagszeit, während er seine tägliche Joggingrunde beging, von einem Afghanen hinterrücks und anlasslos auf offener Straße mit einem Messer angegriffen und getötet wurde. Die Beschreibung der Augenzeugen im Fall Trier spricht eher dafür, dass es sich bei dem 22-Jährigen ebenfalls um ein Zufallsopfer gehandelt haben könnte. Man wird sehen, was an Informationen veröffentlicht wird. Bis dato soll sich der Afghane nicht zu seinem Motiv geäußert haben. Die Nacht verbrachte er in polizeilichem Gewahrsam. Heute soll er einem Haftrichter vorgeführt werden. Man darf gespannt sein, ob dieser Untersuchungshaftbefehl erlässt oder ob es ein Unterbringungsbefehl wird, sollte man davon ausgehen, der Tatverdächtige habe im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen. #Trier #Gewalt #Sicherheit
Angriffe auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. In Iserlohn kam es heute früh vor einem Supermarkt zu einem Angriff auf eine 59-jährige Frau. Ein 26-Jähriger soll unvermittelt auf die Frau eingeschlagen haben. Der Angriff erfolgte wahllos, eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer gibt es nicht. Ein mutiger Mann half der Frau. Erst durch Rufen, dann durch Einsatz eines Schlagstocks. Die Frau erlitt schwerste Gesichtsverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Auch der Helfer wurde leicht verletzt. Der Angreifer wurde wegen seines geistigen Zustands durch das Ordnungsamt und einem Arzt zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Anfrage von mir dazu läuft. #Angriffe #ÖffentlichesLeben #Sicherheit
Angriffe auf das Leben von Zufallsopfern im öffentlichen Raum. Dieses Mal in Essen. Gestern Abend gegen 21:15 Uhr griff ein bis dato unbekannter Mann eine 58-jährige wohnungslose Frau an einer U-Bahnhaltestelle mit einem Messer an. Das Opfer erlitt mehrere Stich- und Schnittverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Glücklicherweise soll keine Lebensgefahr bestehen. Der Angreifer soll sich schnell genähert und plötzlich auf die Frau eingestochen haben. Eine Fahndung verlief bislang erfolglos. Täterbeschreibung: Ca. 1,70 m groß, 20 bis 25 Jahre alt, schlank, eingefallenes Gesicht, trug eine schwarze Kappe, einen dunkelgrauen Kapuzenpullover, eine schwarze Hose und grau-weiße Sneaker. Der Täter sprach laut Zeugenaussagen arabisch. #Essen #Kriminalität #Sicherheit
Guten Morgen zusammen, am Dienstagabend wurde in Filderstadt eine 29-jährige Frau, die gerade mit ihrem Hund spazieren war, Zufallsopfer eines Angriffs im öffentlichen Raum. Ein 27-jähriger Gambier attackierte sie auf einem Feldweg, weil er wohl annahm, in Deutschland kann man sich eine Frau einfach packen, und sich an ihr vergehen. Der Hund konnte den Angreifer glücklicherweise vertreiben. Jetzt sitzt er in einer psychiatrischen Klinik und wartet auf seinen Prozess, wo er dann aller Wahrscheinlichkeit nach wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und einfach weiter in der Klinik für rund 400 Euro pro Tag geparkt wird, bis man ihn irgendwie los wird. Ich habe der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anfrage gestellt und nun spärliche Antwort erhalten. Ob er schon in der Vergangenheit durch „psychische Ausnahmezustände“ in der Öffentlichkeit auffiel und es zu Einweisungen wegen Fremd- oder Eigengefährdung kam, wollte man nicht beantworten wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Sein Verhalten sei der Grund, weswegen Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl beantragt wurde, weil dieses Grund zur Annahme gab, dass er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder mindestens verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Außerdem liegen Erkenntnisse vor, dass von dem Gambier weitere „erheblich rechtswidrige Straftaten“ zu erwarten sind, wenn er weiter auf freiem Fuß wäre. Er gilt als für die Allgemeinheit gefährlich. Strafrechtlich ist er bereits einmal in Erscheinung getreten. Die Frage nach dem Aufenthaltsstatus des 27-Jährigen wurde bei erster Anfrage ignoriert und auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass Stand heute der Staatsanwaltschaft dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das zeigt, dass es den Ermittlungsbehörden schlichtweg egal ist, ob sich ein Straftäter legal oder illegal im Land aufhält, weil offensichtlich selbst ein illegaler Aufenthalt keinerlei Rolle spielt und auch keine Konsequenzen nach sich zieht. #ÖffentlicheSicherheit #Gewaltprävention #Rechtsstaatlichkeit
Angriffe auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Gestern Abend traf es eine 29-jährige Frau in Filderstadt-Sielmingen, die gerade mit ihrem Hund spazieren war. Ein 27-jähriger Gambier soll sie attackiert und zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Der Hund hat das glücklicherweise geregelt. Und wieder muss ein Platz in den ohnehin schon vollen forensischen Abteilungen der psychiatrischen Kliniken in BaWü zur Verfügung gestellt werden, weil Unterbringungsbefehl beantragt wurde, was bedeutet, dass man davon ausgeht, der Angriff geschah im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit. #ÖffentlicherRaum #Sicherheit #Gesellschaft
Angriffe auf das Leben gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Aus meinen heutigen Facebook-Erinnerungen. Gestern vor zwei Jahren griff ein 19-jähriger Afghane in Frankfurt am Mainufer eine 41-jährige Frau an, die auf einer Parkbank saß. Die Frau überlebte nur knapp mit schweren Stich- und Schnittverletzungen an Kopf und Hals. Wie in Belfast retteten mutige Passanten dem Opfer das Leben. Zwischen Täter und Opfer bestand keinerlei Vorbeziehung. Der Täter wurde später vom Landgericht Frankfurt wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung vom Tatvorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Anwalt der angegriffenen Frau erklärte in seinem Plädoyer, dass eigentlich auch die Vorsitzenden der Regierungsparteien mit auf der Anklagebank sitzen müssten. Ich könnte solche Angriffe auf das Leben im öffentlichen Raum gegen Zufallsopfer beinah täglich posten. Meine Facebook-Erinnerungen sind voll davon. Es sind keine Einzelfälle. Es ist trauriger Alltag. #Gewaltprävention #ÖffentlicherRaum #Sicherheit
Angriffe auf das Leben gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Heute vor zwei Jahren, am 10. Juni 2024 griff der türkische Staatsangehörige Mahsum Y., der sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielt und befürchtete abgeschoben zu werden, in einem Regionalzug in Saarbrücken einen 21-Jährigen mit einem Messer an. Der damals 32-Jährige stand von seinem Platz auf und rammte dem jungen Mann, der gerade über Kopfhörer Musik hörte, ein Messer in den Hals, das dabei abbrach. Der 21-Jährige erlitt eine 8,5 cm lange und 3-4 cm breit klaffende Schnittverletzung am Hals, die nur um Millimeter die Hauptschlagader verfehlte. Seinen Angreifer hatte der junge Mann zuvor noch nie gesehen. Mahsum Y., der mit seiner Cousine verheiratet ist und mit ihr drei Kinder hat, gab später an, dass er Stimmen gehört habe, die ihm den Angriff befohlen haben. Im späteren Prozess wurde er vom Landgericht Saarbrücken vom Tatvorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. #Gewalt #ÖffentlicherRaum #PsychischeGesundheit