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Sylvia Kaufhold

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Sylvia Kaufhold

Ich habe heute nach längerer Zeit mal wieder die 20 Uhr Tagesschau gesehen. Ohne Erfolg. Kein Wort über diese Demonstrationen in Spanien. Wirklich umfassend informieren kann ich mich leider nur hier auf X. #Tagesschau #Nachrichten #Spanien

Alleine die Zahl von 100.000 (!) Menschen, die wegen des Verdachts einer schweren Straftat per Haftbefehl gesucht werden, weil sie angeblich untergetaucht sind, ist skandalös! Dass die Überweisung von Sozialleistungen an den Gesuchten aber dennoch reibungslos funktioniert, ist der nächste Skandal. Der größte Skandal aber ist der dafür angegebene Grund: Mangelnder Datenaustausch zwischen den Behörden zum Schutz der persönlichen Daten des Beschuldigten. Irrer geht es wirklich kaum. https://t.co/rkWAr3r0D4 #Skandal #Rechtssystem #Datenschutz

Das grausame Werk eines Islamisten und dabei hatten Sebastian und Luise noch Glück. Warum wird so wenig über die Opfer islamistischer Anschläge berichtet? https://t.co/CZGdx8uFjz #Islamismus #Opfer #Sicherheit

"Beim Start der Grundsicherung hatten 15 Prozent der Leistungsempfänger einen Migrationshintergrund, inzwischen über 70 Prozent, Einbürgerungen mitgerechnet dürfte die Quote bei über 80 Prozent liegen. Die Grundsicherung hat sich damit weitgehend zu einem sozialen Sicherungssystem für Migranten entwickelt. Die größte Gruppe, vor Syrern (485.000), Afghanen (200.000) und Türken (190.000) stellen die Ukrainer. Von den 1.410.000 Flüchtlingen aus der Ukraine beziehen 52 Prozent Leistungen der Grundsicherung, während beispielsweise in Polen 78 Prozent der Ukrainer erwerbstätig sind." Pflichtlektüre für jeden Sozialpolitiker. Der Autor meckert auch nicht nur, er macht sehr vernünftige Reformvorschläge - radikale Vereinfachung der Gesetze (= Bürokratieabbau) inklusive! #Sozialpolitik #Migration #Grundsicherung

Ich bin gerade auf ein BGH-Urteil vom Oktober 2025 gestoßen, das mich fassungslos macht. Ein Marokkaner reist 2016 illegal nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wird abgelehnt, er taucht unter, begeht mehrere Straftaten. Absoluter Standardfall. Irgendwann fassen ihn die Behörden und wollen ihn abschieben. Hierzu ordnet ein Gericht Abschiebehaft an. Immerhin. Nun zieht der Marokkaner zwar nicht gegen seine Abschiebung, jedoch gegen seine Inhaftierung bis vor den BGH. Dieser gibt dem Kläger Recht und lässt ihn frei. Begründung: Das deutsche (im Lichte der Rückführungsrichtlinie und einschlägiger EuGH-Rechtsprechung auszulegende) Aufenthaltsgesetz sieht in diesem Standardfall keine Rechtsgrundlage für die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung vor (Spoiler: Ist eine Rückführung in das Heimatland durch unmittelbaren Zwang ohne Freiheitsberaubung und damit ohne Haft überhaupt denkbar?). Insbesondere begründet das Untertauchen des Betroffenen seit 2017 (!) nach Auffassung des BGH keinen konkreten Anhaltspunkt für Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3b Nr. 7 AufenthG, denn dieser Paragraph "setzt nach seinem klaren Wortlaut voraus, dass der Ausländer erlaubt eingereist ist." Mit anderen Worten: bei erlaubter Einreise begründet das Untertauchen eine Fluchtgefahr und damit einen Grund für Abschiebehaft, nicht aber bei unerlaubter Einreise. Das ist so kafkaesk und kontrafaktisch, dass man am Rechtsstaat verzweifeln mag. #Asylrecht #Abschiebung #Rechtsstaat