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#Asylindustrie

GLUT exklusiv: 453.000 Euro – für weniger als fünf Monate Arbeit. Finanziert vom Steuerzahler. Diese üppigen Bezüge erhielt eine Geschäftsführerin von „Fördern & Wohnen“, einem städtischen Unternehmen in Hamburg, das für die Flüchtlingsunterbringung in der Hansestadt zuständig ist. Zum Vergleich: Der Hamburger Bürgermeister verdient im gesamten Jahr knapp die Hälfte. Die Asylindustrie in Hamburg floriert seit Jahren. Und das System funktioniert so: Die Stadt legt Gebühren fest, die man für die Unterbringung von Flüchtlingen erhält. Diese Gebühren können relativ willkürlich festgelegt werden und wurden über die Jahre immer weiter erhöht.  Mittlerweile zahlt die Stadt Hamburg 889 Euro monatlich pro Asylbewerber. Dieses Geld fließt dann an „Fördern & Wohnen“, das nicht nur zu 100 Prozent der Stadt gehört, sondern auch einen Großteil der Flüchtlingsunterbringung in der Hansestadt übernimmt. Da seit 2015 der Zuzug in die Hansestadt kontinuierlich anstieg, schoss auch der Umsatz von Fördern & Wohnen immer weiter in die Höhe. Und die Geschäftsführung sahnt kräftig ab.  Wie erklärt der Hamburger Senat diesen zweifelhaften Umgang mit Steuergeldern? Und wie begründet „Fördern & Wohnen“ die sagenhafte Vergütung? Die exklusive Recherche jetzt bei @glut_magazin lesen: https://t.co/4uZZgMQ3ok #Steuergelder #Asylindustrie #Hamburg

Es wäre hilfreich, wenn man die Klagewege ausschliessen würde. Und die Asylindustrie abschaffen, natürlich. https://t.co/vYL5iguuaN #Asylpolitik #Klagewege #Asylindustrie

Miró 7d

Absolut richtig. Auch wenn hier seitens der CDU wieder AfD-Politik kopiert wird, weil man langsam mal kapiert, was die Wähler wollen und die einem weglaufen. Das Grundrecht muss jedenfalls weg, um die massive Überbelastung irgendwie in den Griff zu bekommen und die Asylindustrie inklusive der sich daran beteichernden Anwälte zu stoppen. #Asylpolitik #CDU #AfD

Ich hatte ja schon öfters darauf hingewiesen, daß es selbst in Deutschland ein "individuelles Grundrecht auf Asyl" – eigentlich – nie gegeben hat, was ohne weiteres aus dem (ursprünglichen) Wortlaut des Art. 16 GG wie aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift folgt. Das "Individualrecht auf Asyl" ist eine freie Erfindung der BVerfG. Nachdem in Deutschland dieses nur durch das BVerfG erfundene Grundrecht dann 1993 qua Verfassungsänderung jedenfalls für auf dem Landweg einreisende Asylbewerber abgeschafft worden war, änderte sich schon wegen des Schengen-Regimes faktisch nichts, da die nun erforderlichen Abweisungen an der Grenze faktisch nicht durchgeführt werden konnten – systematische Grenzkontrollen waren ja verboten! Auch behauptete die Asylindustrie alsbald, ein individuelles Einreise-, Prüfungs- und Sozialversorgungsrecht folge dann eben aus dem Unionsrecht. #Asylrecht #Grundrechte #Deutschland