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#Attitude

Encore la pluie pour accompagner le match. On marche sur l’eau, tout en donnant parfois l’impression défensivement qu’on ne prend pas au sérieux la possibilité que l’adversaire puisse marquer, et cette attitude nous fait concéder inutilement. Séville sera un bon test Visca🔵🔴 https://t.co/fZVJEdjVda #football #match #séville

Cerfia 1d

🇪🇸⚽️ FLASH | Kylian Mbappé, Vinicius Jr et Ibrahima Konaté sont au cœur d’une POLÉMIQUE en Espagne après avoir masqué un message de soutien à Ceuta avant le match entre Elche et le Real Madrid. Les joueurs avaient reçu un t-shirt portant le slogan « Nous sommes tous des Ceutiens », en soutien aux habitants de l’enclave espagnole, actuellement confrontée à une importante crise migratoire. Mbappé et Vinicius ont porté le t-shirt de manière à ce que le message ne soit pas visible, tandis que Konaté l’a gardé à la main. Leur attitude a suscité de nombreuses réactions en Espagne. Les trois joueurs n’ont pas expliqué les raisons de leur geste. https://t.co/eCHoh8tcvj #football #Espagne #KylianMbappé

Ik krijg op sociale media op weinig dingen meer commentaar dan het onbeleefd gedrag van ministers tijdens debatten. Ostentatief lachen, keuvelen, niet opletten, op de gsm zitten, niet aankijken. Zelfs wanneer hen gevraagd wordt toch even op te letten. In dit geval Annick De Ridder tijdens een debat over subsidies luchthaven (dit was helemaal aan het begin van mijn tussenkomst). Maar het is zeker niet de enige. Soort van rare "kijk eens hoe weinig ik om je mening geef"-attitude. Dat is gewoon onbeleefd. Komt dan van diezelfde ministers die sociale media en gsm's bij jongeren op alle mogelijke manieren willen verbieden omdat het "onbeschoft en verslavend is". Sjah. Ben daar trouwens echt niet heel katholiek in. Dat een minister er dikwijls gsm of laptop bij neemt, is zeker ok. Om iets te checken bijvoorbeeld. Of wanneer het een lang debat is en alles al een paar gezegd is, desnoods zelfs wat andere dingen doet. Niets mis mee. Doe ik ook. Maar als een parlementslid of minister mij rechtstreeks aanspreekt, let ik even tenminste op. Dat is echt basisbeleefdheid. Ministers doen nu dikwijls ostentatief het omgekeerde. Wat ze niet beseffen, is dat mensen die kijken dat dedain voelen. #Politiek #Debat #Onbeleefdheid

Le back to back du ballon d’or d’Ousmane Dembélé est inévitable, vous en avez la preuve : 1er critère : Les performances individuelles et le caractère décisif ✅ ⚽️ 26 buts 🎯 14 passes décisives 📊 40 contributions décisives en 2 909 minutes, soit une toutes les 73 minutes. ⭐ 8 contributions décisives en phase à élimination directe de Ligue des champions (7 buts), avec au moins une contribution à chaque tour. ⭐ Buteur en finale de la Ligue des champions, passeur décisif en finale de la Supercoupe d’Europe et buteur en finale de la Coupe intercontinentale. ⭐ Deux buts dignes du prix Puskás. ⭐ Auteur du but de la saison en Ligue 1. 🥇 Élu joueur de la saison en Ligue 1 par les joueurs et les entraîneurs. 🌟 Membre de l’équipe de la saison en Ligue des champions (panel d’experts techniques de l’UEFA). 🌟 Membre de l’équipe de la saison en Ligue 1 (élu par les joueurs). 🌍 Coupe du monde : • 8 G/A, soit le 3ᵉ meilleur total du XXIᵉ siècle sur une campagne (seuls Messi et Mbappé ont fait mieux). • Décisif face à cinq adversaires différents jusqu’aux demi-finales. • 3ᵉ joueur français le plus décisif de l’histoire de la Coupe du monde (10 G/A). • 2ᵉ meilleur créateur du tournoi derrière Lionel Messi (18 occasions créées). • 5ᵉ meilleur joueur offensif de la compétition selon la FIFA. 2eme critère : Le palmarès et les succès collectifs ✅ 🏆 Ligue 1 🏆 Ligue des champions 🏆 Supercoupe d’Europe 🏆 Coupe intercontinentale 🏆 Trophée des champions 3eme critère : La classe et le fair-play ✅ - Bayern 2026 : sorti à la 65ᵉ → aucune contestation → encourage ses coéquipiers depuis le banc. 🫡 - Il accepte de défendre pour le collectif - Après son Ballon d’Or : il attribue le trophée au collectif et remercie ses partenaires. ❤️💙 - Toute la saison : attitude très collective, pressing, efforts défensifs et encouragements des partenaires. #BallondOr #Dembélé #Football

Aus dem @_FriedrichMerz -Archiv, im Jahre des Herrn August 2020 n.u.Z.: "Übrigens noch ein Wort zu Nordstream 2. Es ist eine blanke Unverschämtheit was die Amerikaner da machen. Das ist eine Attitüde die wir uns einfach nicht gefallen lassen dürfen..." https://t.co/vfHpoFDV3Z Und weiter: "Ich bin auch der Meinung, dass eine Friedensordnung gegen oder ohne Russland gar nicht möglich ist..." #Nordstream2 #Friedensordnung #Politik

Attitude détestable de Sabalenka à la fin du match, fracassant sa raquette, envoyant balader ici le caméraman, et évitant de regarder Rybakina soulever le trophée. C’est toujours facile de faire la ‘belle’ dans la victoire, mais c’est plus compliqué d’être digne dans la défaite. #Tennis #Sportsmanship #Défaite

Hansi Flick : « Pour moi, c'est la manière dont nous voulons jouer au football. Tout peut changer très rapidement, mais si nous changeons d'attitude, nous irons dans la mauvaise direction ». #Football #HansiFlick #Mentalité

🚨🗣️ @FabrizioRomano : « Hansi Flick, personnellement, respecte Rashford, il avait une très bonne relation avec Rashford, était très satisfait de Rashford en termes d'attitude et de performances, mais il veut quelqu'un qui puisse couvrir plusieurs postes en attaque, mais aussi qui puisse aider énormément au travail défensif. Et c'est pourquoi ils ont décidé de se tourner vers Anthony Gordon. » #Football #Mercato #Rashford

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

🔴 Lewis a salué l’attitude de Charles. Ils ont également eu une conversation. Il a déclaré que Charles n’avait pas cherché à se défiler et qu’il avait fait preuve de maturité. « Je suis certain que nous allons nous retrouver à nouveau en piste, car notre rythme est très similaire. Nous devons travailler ensemble pour décrocher un podium plutôt que de nous gêner mutuellement alors que nous sommes quatrième et cinquième. » #F1 #SpanishGP 🇪🇸 #F1 #CharlesLeclerc #LewisHamilton

🔴⚡Info @le_Parisien Pour 2027, des députés communistes soutiendront Mélenchon | « Il y aura trois attitudes différentes dans mon groupe, prévoit le président des députés communistes, @stephane1peu, entre ceux qui défendront la candidature de Fabien Roussel, ceux qui resteront en retrait, et ceux qui soutiendront la candidature de Jean-Luc Mélenchon » a déclaré le chef des députés communistes à l'Assemblée Nationale. Parmi eux les nombreux députés ultramarins qui « feront comme en 2022, en appelant à voter Mélenchon, mais aussi, cette fois-ci, plusieurs députés communistes » a-t-il continué. #Politique #France #Mélenchon

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“A total of 4245 psychiatrists completed the survey. The majority, 2797 (66%), had completed training in psychiatry, and 3320 (78%) worked in adult psychiatry” - Attitudes of psychiatrists towards people with mental illness: a cross-sectional, multicentre study of stigma in 32 European countries

🚨 LUIS ENRIQUE 🇪🇸 SUR L’INTÉGRATION DES RECRUES AU PSG 👇❤️💙 : « Avec les joueurs qui sont rentrés, on est attentif. On a envie de donner de l'information et on cherche à contrôler ça. LE TEMPS D’ADAPTATION DÉPEND DE BEAUCOUP DE CHOSES. C'est plus facile pour les joueurs qui sont arrivés de voir l'attitude des joueurs dans l'équipe et après on cherche à donner les informations les plus justes possibles. » 🗣️ 🎙️ conf. de presse #PSG #LuisEnrique #Football

Le back to back du ballon d’or d’Ousmane Dembélé est inévitable, vous en avez la preuve : 1er critère : Les performances individuelles et le caractère décisif ✅ ⚽️ 26 buts 🎯 14 passes décisives 📊 40 contributions décisives en 2 909 minutes, soit une toutes les 73 minutes. ⭐ 8 contributions décisives en phase à élimination directe de Ligue des champions (7 buts), avec au moins une contribution à chaque tour. ⭐ Buteur en finale de la Ligue des champions, passeur décisif en finale de la Supercoupe d’Europe et buteur en finale de la Coupe intercontinentale. ⭐ Deux buts dignes du prix Puskás. ⭐ Auteur du but de la saison en Ligue 1. 🥇 Élu joueur de la saison en Ligue 1 par les joueurs et les entraîneurs. 🌟 Membre de l’équipe de la saison en Ligue des champions (panel d’experts techniques de l’UEFA). 🌟 Membre de l’équipe de la saison en Ligue 1 (élu par les joueurs). 🌍 Coupe du monde : • 8 G/A, soit le 3ᵉ meilleur total du XXIᵉ siècle sur une campagne (seuls Messi et Mbappé ont fait mieux). • Décisif face à cinq adversaires différents jusqu’aux demi-finales. • 3ᵉ joueur français le plus décisif de l’histoire de la Coupe du monde (10 G/A). • 2ᵉ meilleur créateur du tournoi derrière Lionel Messi (18 occasions créées). • 5ᵉ meilleur joueur offensif de la compétition selon la FIFA. 2eme critère : Le palmarès et les succès collectifs ✅ 🏆 Ligue 1 🏆 Ligue des champions 🏆 Supercoupe d’Europe 🏆 Coupe intercontinentale 🏆 Trophée des champions 3eme critère : La classe et le fair-play ✅ - Bayern 2026 : sorti à la 65ᵉ → aucune contestation → encourage ses coéquipiers depuis le banc. 🫡 - Il accepte de défendre pour le collectif - Après son Ballon d’Or : il attribue le trophée au collectif et remercie ses partenaires. ❤️💙 - Toute la saison : attitude très collective, pressing, efforts défensifs et encouragements des partenaires. #BallonDor #Dembélé #Football

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Cédric Doumbè condemns the disgusting behavior of the French audience during UFC Paris, criticizing the treatment of New Zealand fighter Dan Hooker and calling for a change in attitude at MMA events in France. (translated)

MMA : Cédric Doumbè dénonce « le comportement dégueulasse » du public français lors de l’UFC Paris

On aimerait que les syndicats aient la même attitude vis à vis du voilement des femmes musulmanes que face aux suprémacistes hindous. Le même séparatisme s’applique. #Syndicats #Voile #Égalité

L'Obs 1w

After the historic victory of the AfD in Saxony-Anhalt, the RN adopts a cautious attitude towards its former far-right allies, emphasizing its need to distance itself from their positions deemed extreme. (translated)

Victoire de l’AfD en Saxe-Anhalt : pourquoi le RN fait profil bas (et Reconquête jubile)
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The reflective vest, now mandatory for users of electric scooters in Paris and the surrounding suburbs, can be worn stylishly by adopting a casual attitude, according to stylist Sophie Malagola. (translated)

« Jouer le côté décontracté et assumé » : Comment être stylé avec un gilet réfléchissant en trottinette ?

🚨 Alvaro Valles 🇪🇸 sur son attitude envers Kylian Mbappé 🇫🇷 sur le pénalty : « J’AI ESSAYÉ DE LE DÉCONCENTRER AVEC LE MAXIMUM DE RESPECT.. ça a marché ! 😁 (…) Ensuite j’ai dit à Mbappé que j’étais désolé, que ce n’était pas contre lui. Il l’a compris. » https://t.co/JlH0hdqpu6 #Football #Mbappé #Pénalty

🚨 José Mourinho 🇵🇹 : « JE NE SAIS PAS POURQUOI NOUS AVONS PERDU CE SOIR. 🤷 Honnêtement, je n’en sais rien. Nous avons tellement bien joué, vraiment très bien. L’attitude des joueurs était fantastique et nous avons tout fait pour gagner. Félicitations au Betis, ILS ONT GAGNÉ À LA LOTERIE. » 👏 🎙️ conf. de presse #JoséMourinho #football #Betis