Man muss dazu mal den entsprechenden Paragraphen lesen (§ 60b Absatz 1 AufenthG), um zu verstehen, was für ein Irrsinn das ist. Da heißt es: "Einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird die Duldung im Sinne des § 60a als „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 nicht vornimmt. Dem Ausländer ist die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ auszustellen. Anstatt man also die Rechtsgrundlage schafft, dass solche Personen, die aktiv ihre Identität verschleiern, um nicht abgeschoben werden zu können, in zeitlich unbegrenzte Abschiebehaft nehmen zu können, belohnt man sie mit einer Duldung und lässt sie hier frei unter uns herumrennen. #Aufenthaltsrecht #Asylpolitik #Identitätsprüfung