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#Aufenthaltsrecht

Man muss dazu mal den entsprechenden Paragraphen lesen (§ 60b Absatz 1 AufenthG), um zu verstehen, was für ein Irrsinn das ist. Da heißt es: "Einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird die Duldung im Sinne des § 60a als „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 nicht vornimmt. Dem Ausländer ist die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ auszustellen. Anstatt man also die Rechtsgrundlage schafft, dass solche Personen, die aktiv ihre Identität verschleiern, um nicht abgeschoben werden zu können, in zeitlich unbegrenzte Abschiebehaft nehmen zu können, belohnt man sie mit einer Duldung und lässt sie hier frei unter uns herumrennen. #Aufenthaltsrecht #Asylpolitik #Identitätsprüfung

Das EU-Parlament hat (mit den Stimmen der FDP) der Rückführungsverordnung zugestimmt. Damit werden u.a. Verfahren beschleunigt und so genannte Return Hubs in Drittstaaten ermöglicht - ein wichtiger Schritt, um das Aufenthaltsrecht wirksam durchzusetzen! #EUPolitik #Aufenthaltsrecht #Rückführung

Migration cannot be solved with slogans. And also not by turning a blind eye. That's why we voted for better European rules on repatriations yesterday. Those who need protection must receive protection. Those who do not have the right to stay must return. (translated)

Apollo News May 26

Die Niederlande treiben gemeinsam mit Deutschland und mehreren weiteren EU-Staaten Pläne für Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union voran. Migranten ohne Aufenthaltsrecht könnten künftig in Drittstaaten gebracht werden. https://t.co/tAbHEdJohm #Migration #EU #Rückführung

Bild May 21

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Asylbewerber in Deutschland in den ersten Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf volle Sozialhilfe haben, da der Staat die Leistungen für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsrecht während dieser Übergangszeit absenken darf, wodurch diese unter dem Niveau der regulären Sozialleistungen liegen können. #Asylbewerber #Sozialhilfe #Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgericht bestätigt - Keine volle Sozialhilfe für Asylbewerber