The convicted NSU terrorist Beate Zschäpe sought a hearing at the Munich Higher Regional Court to apply for her early release from prison, after serving a life sentence since 2018. (translated)
The accused Farhad N. was sentenced to life imprisonment by the Higher Regional Court of Munich after he killed two people in a targeted car attack on a ver.di demonstration and attempted to commit murder in 23 other cases, with the particular severity of his guilt significantly complicating the possibility of later release from prison. (translated)

Farhad Noori (25) was sentenced to life imprisonment for murder and attempted murder after he drove a car into a Verdi demonstration in Munich, killing a 37-year-old woman and her 2-year-old daughter, with the court determining the particular severity of the guilt, significantly complicating a possible release from prison. (translated)
The Left rejects quick legal changes following the Islamist terrorist attack on Christopher Street Day in Berlin and instead demands a comprehensive review of why the attacker Abdul B., classified as a high-risk case, was not monitored more closely and why legal options for his release from detention were not utilized. (translated)

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz
EIL: Dr. Bianca Witzschel ist frei! Haftentlassung! ❤️ Endlich! Am heutigen Freitag (24. Juli 2026), zwei Tage vor dem eigentlichen Zweidrittel-Haftentlassungstermin, wurde die mutige Medizinerin Dr. Bianca Witzschel aus dem Chemnitzer Frauengefängnis entlassen. Wir freuen uns, Bianca wieder in Freiheit begrüßen zu dürfen! Bianca bittet zunächst um einige Tage Ruhe, um sich dann bald bei ihren Unterstützern zu melden und diesen Erfolg zu feiern. 💡 Aber: 💡 ➡️ Die Entlassung ist ein großer - und derzeit der wichtigste - Erfolg, doch der Kampf für Gerechtigkeit geht weiter, bis Bianca rehabilitiert ist. Unterstütze online die Erklärung "Freiheit für Bianca", rund 45.000 Menschen haben bereits unterschrieben: https://t.co/J7wX72CXtp FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram! https://t.co/yJsAxWWD6g #FreiheitFürBianca #Gerechtigkeit #Haftentlassung
Die österreichische Regierung plant eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes, die eine Abschiebung von Häftlingen ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel direkt aus dem Gefängnis ermöglichen soll, um die Justizanstalten zu entlasten, während Vorschläge für eine vorzeitige Haftentlassung von 500 Gefangenen abgelehnt wurden. #Abschiebungen #Haftanstalten #Justizreform

Justizministerin Anna Sporrer plant trotz Ablehnung von Koalitionspartnern die frühzeitige Entlassung von 500 Häftlingen, um Überfüllung in Gefängnissen zu reduzieren, und bleibt entschlossen, das Thema weiter zu diskutieren. #Justiz #Haftentlassungen #Sporrer

Justizministerin Anna Sporrer plant eine einmalige vorzeitige Entlassung von 500 Häftlingen unter spezifischen Kriterien, differenziert nach drei Gruppen, während die Opposition Bedenken äußert und eine genauere Definition der betroffenen Insassen fordert. #Justizreform #Haftentlassung #Österreich

Justizministerin Anna Sporrer plánuje na základě kritiky ohledně přeplněných věznic jednorázové propuštění přibližně 500 vězňů s dobrou zásluhou, aby došlo k odlehčení rakouským vězeňským zařízením. #Justizministerium #Haftentlassung #Überbelegung

Justizministerin Anna Sporrer plánuje jednorázovou předčasnou propuštění 500 vězňů, aby zmírnila problém přeplněnosti rakouských věznic, přičemž propuštěné osoby budou vybrány na základě jejich dobrého chování a absolvování resozializačních kroků, zatímco osoby odsouzené za závažné trestné činy budou vyloučeny. #Haftentlassung #Justiz #Überbelegung

Marius Borg Høiby hat aufgrund des kritischen Gesundheitszustands seiner Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, die auf eine Lungentransplantationsliste gesetzt wurde, einen Antrag auf Haftentlassung gestellt, nachdem er sich seit Februar wegen schwerer Vorwürfe in Untersuchungshaft befindet. #MetteMarit #MariusBorgHøiby #Lungentransplantation

Die verurteilte Linksextremistin Lina E. wohnt nach ihrer Haftentlassung an einer Adresse in Berlin-Kreuzberg, die zuvor bei einer Razzia gegen mutmaßliche Stromterroristen entdeckt wurde, was Fragen zu möglichen Unterstützernetzwerken aufwirft. #Linksextremismus #Razzia #LinaE
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Berichte über mögliche Anklagen oder Verfahrenseinstellungen im Fall Signa gegen René Benko an die Oberbehörden übermittelt, während dieser weiterhin in Untersuchungshaft sitzt und bisher alle Haftentlassungsanträge abgelehnt wurden. #SignaInCausa #RenéBenko #WKStA
