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Researchers have discovered a 66 million-year-old bird feather in fossilized dinosaur dung, providing clues about the possible extinction of ancient birds after an asteroid impact. (translated)

Dinosaurier-Kot: 66 Millionen Jahre alte Feder könnte Hinweise auf Vogelsterben liefern

Nepal is demanding compensation of at least $20 million from CO₂-intensive countries that have so far refused to make such payments, following devastating floods exacerbated by climate change. (translated)

Nepal: Warum das Land nach der Sturzflut im Himalaya Entschädigungen fordert

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

Warum ist es wichtig, dass 9/11 aufgeklärt wird? Weil die USA danach eine Serie von Kriegen begannen. Diese führten zu mehr als 4 Millionen Toten. Weniger als einen Monat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 marschierten die USA in Afghanistan ein und begannen damit, was Präsident George W. Bush den „Krieg gegen den Terror“ („War on Terror“) nannte – eine Reihe scheinbar endloser Kriege und Militäroperationen, die sich über Afghanistan, den Irak, Pakistan, Syrien und Jemen erstreckten. Nach Schätzungen des Projekts „Costs of War“ am Watson Institute for International and Public Affairs der Brown University haben die von den USA geführten Kriege seit 2001 direkt oder indirekt schätzungsweise 4,5 bis 4,7 Millionen Menschen das Leben gekostet. Darunter fallen etwa 940.000 direkte Todesopfer sowie 3,6 bis 3,8 Millionen indirekte Todesopfer, die infolge von Krankheiten, Unterernährung und gesundheitlichen Folgeschäden starben. In Katar hat die Medienmarke Al Jazeera zum 25. Jahrestag von 9/11 mit einer Grafik an diese vielen Opfer erinnert. #KrieggegenTerror #911 #Friedenssicherung

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A new study shows that a well-known rheumatism medication can significantly stimulate hair growth in about 1.5 million people with alopecia areata, including the regeneration of eyebrows and eyelashes. (translated)

Neue Hoffnung - Rheuma-Medikament stoppt kreisrunden Haarausfall
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Romania has received approval to exploit a deposit of over 50 million tons of magnesium-containing rock to reduce dependence on Chinese magnesium imports and strengthen domestic production of strategic raw materials. (translated)

Kampf gegen China-Abhängigkeit - Rumänien will kostbaren Magnesium-Schatz freilegen
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Antarctica surprisingly gained 695 million tons of ice mass over a period of 22 months, which is attributed to exceptional snowfall in East Antarctica caused by warmer sea temperatures off the coast of Indonesia. (translated)

Der Klimawandel ist schuld - 695 Mio. Tonnen! Die Antarktis wächst überraschend

Verstehe ich das richtig? Die Bundesregierung kürzt das Elterngeld von 14 auf 12 Monate. Erhöht die Mindestbezugsdauer auf 3 Monate und schafft damit praktisch Elterngeld für die meisten Väter komplett ab. Die Kürzungen sparen pro Jahr 500 Millionen Euro ein. Und gleichzeitig möchte Friedrich Merz einfach so eine Milliarde Euro Steuergeld in einen Regenwaldfonds in Brasilien einzahlen? #Elterngeld #Familienpolitik #Steuern

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The Women's Bundesliga has reached an agreement with the DFB and Nike, which includes new million-dollar deals and thus improves the upcoming financial prospects of the league. (translated)

Einigung mit DFB und Nike - Neue Millionen-Deals für die Frauen-Bundesliga

Ankerkraut-Gründer Stefan Lemcke: „Als ich mir den Lambo geholt habe, haben wir in Hamburg in einer alternativen Gegend gewohnt. Ich habe dort in diesem Auto sehr viele Mittelfinger gesehen.“ Das ist Deutschland. Hunderte Arbeitsplätze geschaffen, Millionen an Steuern gezahlt - Neid & öffentliche Verachtung. In anderen Ländern wird Applaus geklatscht. Fürs Auto. Und für die unternehmerische Leistung. #Unternehmertum #Neid #Steuern

Good news from Brussels: 100 million from the EU for Ceuta because they can no longer cope with the around 10,000 illegal migrants there. The money is supposed to go into better border protection (so so...), but in fact, it will probably go more towards the provision and also the planned registration of these. (translated)

300 million for the CDU election campaign? Serious drone corruption accusation against Merz. And it doesn't come from a Russian, but from a Ukrainian! (translated)

Israeli Yair Golan has filed a defamation lawsuit against Sara Netanyahu, in which he demands 2.5 million shekels for her insinuations that he may have possessed information before the Hamas attack on October 7, 2023. (translated)

Israel - Gaza: Yair Golan fordert 2,5 Million Schekel von Sara Netanyahu - Verleumdungsklage

Leute ihr seid doch verrückt! Wir sind bei 630.000! Kann die Blaue Welle in den Norden rollen und die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erreichen!? Auf zu einer Million! https://t.co/13L3F9SOdr #BlaueWelle #MecklenburgVorpommern #Millionen

Unashamed and unreserved ... "In Brussels, there is already talk of cutting EU funds to Saxony-Anhalt after the AfD's victory... The amount in question for this budget period is around 2.95 billion euros, which is about 500 million euros per year – a (translated)

Anlass ist die Rede des Bundeskanzlers während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag am Mittwoch, in der er der AfD-Fraktion vorgeworfen hatte, sie propagiere „Remigration“, was „nichts anderes“ sei „als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit: „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel. Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss. Die Äußerung des Kanzlers ist auch nicht etwa von der Indemnität gedeckt, denn es handelt sich nach unserer Auffassung um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger.“ @ AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag #Bundestag #Politik #Freiheit

SchachMatt BREAKING Die Houthi, die wichtigsten Verbündeten des Iran im Süden der arabischen Halbinsel haben in spektakulären Angriffen die Kontrolle über die Strasse von Al Mandab am Zugang zum SuezKanal erlangt und gleichzeitig die einzige Ost-West-Pipeline der Saudis beschädigt ! Damit sind nun beide Engstellen der Lebensadern des Handels zwischen Europa und Asien - Hormuz und Al Mandab - unter de facto Kontrolle Teherans ! Was das bedeutet ? Der irrwitzige Krieg gegen den Iran in den sich der grössenwahnsinnige Ignorant Trump vom Kriegsverbrecher und Hochverräter seines Volkes, Bibi MadDog Netanjahu hat treiben lassen, hat die Weltwirtschaft an die Kante zum ökonomischen Armageddon gebracht ! Ein brennender Tanker, ein Drohnenangriff, eine kleine Eskalation - und die Welt steckt in der größten Krise der Energieversorgung und Volkswirtschaften die vorstellbar ist ! Und es hat ja schon begonnen - Diesel ist in den USA am Beginn der Erntesaison über die 6-Dollarmarke gesprungen und in Europa sind wir in wenigen Wochen bei der kritischen Eskalationstufe 2,50 ! Dazu kommt noch als "Draufgabe" der Wahnsinn der Russophobiepsychotiker und Kriegsirren die uns Europa die einzige Alternative - Russland - durch ständige Eskalation im lange verlorenen Krieg in der Ukraine nehmen ! Wohin ich blicke - Wahnsinn, Madness, Selbstzerstörung und faszinierenderweise völlige Ignoranz bei der Mehrheit meiner Mitmenschen ! Der Aufprall auf die Realität wird bei uns noch viel schlimmer als im Rest der Welt ! Und hier ein paar Fakten Bab al Mandab, eine Meerenge am Anfang/Ausgang der Route durch den Suezkanal -Kapazität - rund 10–12 % (!) des weltweiten Seeverkehrs etwa 25.000 Schiffe pro Jahr -ca 9 Millionen Barrel Öl und Ölprodukte pro Tag -ein relevanter Teil des globalen LNG-Handels rund 8 %), darunter katarisches LNG Richtung Europa -ein großer Anteil des Containerverkehrs Asien–Europa Auswirkungen einer Sperre geschätzt Mandab ist die kürzeste Asien–Europa-Route Ohne Bab el Mandab/Suez müssen Schiffe um das Kap der Guten Hoffnung Das verlängert die Reise um grob 8–15 Tage und Tausende Seemeilen, bindet mehr Schiffe, treibt Fracht- und Versicherungskosten und stört Just-in-time-Lieferketten Energie Nordwärts gingen traditionell große Mengen Golf-Öl und LNG nach Europa Die Meerenge ist ein entscheidender Hebel für Preise, Verfügbarkeit und Versicherungsprämien für alle Produkte die nach oder von Europa kommen oder gehen Extrem kritisch wäre eine Sperre vor allem für die ohnehin schon katastrophale Lage am Dieselmarkt Der Dieselmarkt ist bereits im Versorgungsstress Rekordcracks, fallende Lager, fehlende Golf- und Russland-Exporte Würde die Meerenge blockiert, wäre der Schaden nicht nur „noch mehr Rohöl fehlt“, sondern noch weniger fertiger Diesel auf der kürzesten Route – genau dort, wo der Puffer schon aufgebraucht ist ! Europa würde das über noch höhere Cracks, noch knappere ARA-Bestände und noch viel teureren Lkw-/Agrardiesel merken (2,50 bis 3 Euro an den Zapfsäulen) Asien über fehlende Golf-Produkte Was tun ? Wie das alles verhindern ? Die Welt muss dem Weissen Irrenhaus klar machen, dass der irrwitzige Krieg der Epstein-Koalition gegen den Iran SOFORT enden muss ! Und Europas Bevölkerungen müssen die Kriegsirren an der Spitze - allen voran- Deutschland und England -mit allen gerade noch demokratischen Mitteln aus Ihren Ämtern jagen, dann die Ukraine zum Frieden zwingen (das ist die einfachste Aufgabe - Geldhahn zu =Krieg ist aus) Und dann die Knieschoner rauf und Richtung Moskau Denn lasst mich eines klar sagen - Selbst wenn der irrwitzige Krieg gegen den Iran morgen endet, wird es Monate - bei manchen Produkten wie LNG und Diesel - sogar Jahre- dauern bis der Status quo ante wieder erreicht werden kann ! Die EINZIGE Option wieder rasch an günstige, zuverlässige und grossvolumige Mengen des für unsere Volkswirtschaften notwendigen Treibstoffe zu kommen - Ist Russland SchachMatt Sorry but true GM #Iran #Energiekrise #Suezkanal

Kurier 18h

Investigators claim that René Benko, who officially withdrew from the management of Signa Holding in 2013, has de facto received more than 64 million euros in bonuses through his role as chairman of the advisory board between 2017 and 2021, leading to investigations for embezzlement and fraud. (translated)

Ermittler enthüllen: Benko zahlte sich de facto selbst mehr als 64 Millionen aus

Riesen Knall zum Abend - United Internet baut rund 800 Arbeitsplätze bei seinen Tochterunternehmen ab. 1&1 und Ionos reagieren mit umfassenden Restrukturierungen. #UnitedInternet #Ionos #Arbeitsplätze #Wirtschaft Stellenabbau: Bei 1&1 Versatel soll die Zahl der Vollzeitkräfte von rund 1350 auf etwa 1000 sinken. Ionos plant zusätzlich den Abbau von rund 450 seiner insgesamt 3800 Vollzeitstellen. Hohe Kosten: Die Restrukturierung belastet United Internet 2026 einmalig mit rund 95 Millionen Euro. Gleichzeitig erwartet der Konzern nach Umsetzung jährliche Einsparungen von rund 55 Millionen Euro, während die Prognose für das operative Ergebnis von 1,45 Milliarden Euro bestehen bleibt. Der Abbau von rund 800 Arbeitsplätzen zeigt den erheblichen Anpassungsdruck trotz weiterhin hoher operativer Ertragsziele. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: (Handelsblatt) https://t.co/gELVUWbDO9 #Arbeitsplätze #Wirtschaft #Restrukturierung

Daimler Truck is investing several hundred million euros in hydrogen technology for trucks by the end of the decade to improve its carbon footprint, while the company is also considering E-technology as an option. (translated)

Daimler Truck investiert in großem Stil in Wasserstoff-Technologie