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#Schöneberg

Erneut Schüsse in Berlin: Im Stadtteil Schöneberg wurde auf Wohnungsfenster geschossen. Der Täter ist flüchtig. Immer wieder kommt es in den vergangenen Wochen und Monaten zu Schüssen in der Hauptstadt – oftmals Teil eines eskalierenden Bandenstreits. https://t.co/ruKw42954q #Berlin #Bandenkriminalität #Sicherheit

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz

GFrei.News Jul 26

Alles zum Terroranschlag auf den CSD im Berliner Tiergarten - Stand 06:40 Uhr Gesicherter Tathergang Am Samstagabend gegen 22:00 Uhr fuhr ein weißes Fahrzeug in den Großen Tiergarten und anschließend über den Ahornsteig, parallel zur Lennéstraße. Dabei wurden mehrere Menschen angefahren oder überfahren. Das Fahrzeug prallte schließlich gegen einen Baum; der Fahrer verließ den Wagen und flüchtete zu Fuß. Die Abschlussveranstaltung des Berliner CSD wurde gegen 22:15 Uhr abgebrochen und das Gelände geräumt. Die Polizei bezeichnet das Tatfahrzeug bislang offiziell lediglich als weißen Pkw. Laut Video „Mini-Van“. Opferbilanz Die derzeit schlüssigste offizielle Bilanz lautet: 1 Tote Bei dem Todesopfer handelt es sich um eine Frau, die noch am Tatort starb. 16 Verletzte Davon: 3 lebensgefährlich verletzt 8 schwer verletzt 5 leicht verletzt Zusätzlich wurden etwa 30 Menschen wegen akuter psychischer Belastungen durch Notfallseelsorger und Rettungskräfte betreut. Die Feuerwehr war zeitweise mit ungefähr 150 Einsatzkräften vor Ort. Mögliche zweite Tatphase Zeugen berichteten von Personen mit Stichverletzungen. Die Polizei untersucht deshalb, ob der Fahrer nach dem Zusammenstoß ausstieg und anschließend mit einer Stichwaffe weitere Menschen angriff. Polizeisprecher Florian Nath bezeichnete dies ausdrücklich als mögliche „zweite Tatphase“. Tatverdächtiger und Fahndung Gegen 02:30 Uhr meldete die Polizei, einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert zu haben. Nach offiziellen Angaben handelt es sich um einen polizeibekannten Mann, der der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet wird. Der Mann war um 06:20 Uhr weiterhin nicht festgenommen. Die Polizei fahndet nach ihm und prüft zugleich, ob weitere Personen beteiligt waren. Eine öffentliche Fahndung mit Foto wurde von der Polizei angekündigt. Nächtlicher Polizeizugriff Gegen 01:10 Uhr durchsuchten Spezialkräfte eine Wohnung in der Bissingzeile in Berlin-Schöneberg. Dabei war ein explosionsartiger Knall zu hören, vermutlich im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Öffnen eines Zugangs. Die Einsatzkräfte trafen dort niemanden an und rückten ungefähr 15 Minuten später ohne Festnahme wieder ab. Parallel liefen weitere Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahmen im Berliner Stadtgebiet. Angaben zu „Abdul B.“ Nach übereinstimmenden Berichten von WELT, B.Z. und Bild soll das Tatfahrzeug auf einen Abdul B., geboren 2005, gemietet worden sein. Er soll im Mai 2026 aus einem Jugendarrest entlassen worden sein und den Behörden bereits aus einem religiös motivierten beziehungsweise islamistischen Zusammenhang bekannt sein. Wie immer: - polizeibekannt - Islamist - trotzdem hier/frei Offene Fragen: 1. Wird er bei der Verhaftung erschossen oder ist er verrückt und schuldunfähig? 2. Wird Herbert Grönemeyer zusammen mit Ikkimel schon kommende Woche ein Konzert gegen Rechts geben? https://t.co/CoDCzPX8ds https://t.co/tuGWkd5ips https://t.co/Mn3ogoQRN0 #CSD #Berlin #Terroranschlag

🔴 Aktuell läuft ein Polizeieinsatz mit Spezialkräften in Schöneberg. Nach Informationen von WELT ist der Mieter des Tatfahrzeugs erst kürzlich aus dem Jugendarrest entlassen worden und ist der Polizei im religiös-motivierten Kontext bekannt. https://t.co/2zSlPMJgsZ #Polizei #Schöneberg #Nachrichten

Bild Jul 22

V Berlíně-Schönebergu zaútočil 44letý muž na svou 33letou ex-přítelkyni nejprve nožem a poté ji polil benzinem a zapálil, čímž jí způsobil těžká zranění, ale díky rychlé reakci souseda byla žena zachráněna a převezena do nemocnice. #Gewalt #Berlin #Brandanschlag

Berlin - Mann attackiert Ex mit Messer und zündet sie an
ZEIT ONLINE May 17

V Berlin-Schöneberg byla na Mezinárodní den proti homo-, bi-, inter- a transfobii otevřena nová grab- a gedenkstätte pro queer osoby, která zahrnuje „Kissing Stone“ a místo pro až 100 uren, čímž poskytuje prostor pro vzpomínku a důstojné uložení těch, kteří byli marginalizováni nebo neměli kontakty se svými rodinami. #QueereCommunity #Trauer #Gedenkstätte

Queere Community: Grab- und Gedenkstätte für queere Menschen eingeweiht
ZEIT ONLINE May 17

V Berlin-Schöneberg byla na Mezinárodní den proti homo-, bi-, inter- a transfobii otevřena nová grab- a gedenkstätte pro queer osoby, která zahrnuje „Kissing Stone“ a místo pro až 100 uren, čímž poskytuje prostor pro vzpomínku a důstojné uložení těch, kteří byli marginalizováni nebo neměli kontakty se svými rodinami. #QueereCommunity #Trauer #Gedenkstätte

Warum muss mein Kind jedes Jahr beweisen, dass es noch Autist ist? [premium]