Der Verfassungsgerichtshof Österreichs entschied, dass die Beschränkung des Zugangs zu U-Ausschüssen auf beruflich tätige Journalisten verfassungswidrig ist und damit auch öffentliche public watchdogs einbezogen werden müssen, während das Verbot von Ton- und Bildaufnahmen in diesen Anhörungen verfassungskonform bleibt. #VfGH #U-Ausschüsse #Gleichheitsgrundsatz











