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#Verfassungsrecht

Och, jetzt hat @Axel_Bojanowski mich doch nur eher am Rande erwähnt, dabei hatte ich so viel "geliefert"...🙄 Also, der Klimabeschluß des BVerfG ist schon deshalb skandalös, weil er de facto eine Verfassungsänderung herbeigeführt hat (was nicht das Amt des BVerfG ist!), die die GRÜNEN genau so 2018 im Bundestag beantragt hatten – sie fanden nur keine Mehrheit! Weiterhin ist der Beschluß skandalös, weil er verfassungsrechtlich und methodisch schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist (und dennoch ist er einstimmig und ohne Sondervotum ergangen!): Das BVerfG liest rechtlich nicht verbindliche, außenpolitische Erklärungen einer früheren Bundesregierung im Nachgang zur Pariser Klimaschutzkonferenz als vermeintliche "Konkretisierung" in die Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG hinein (in der der "Klimaschutz" gar nicht vorkommt). Dergestalt "konkretisiert", wird die Staatszielbestimmung (!) dann zum Über-Verfassungsrecht aufgeblasen, unter dessen "Vorbehalt" nun das normale Verfassungsrecht, wie v.a. die Grundrechte stehen. Dies soll damit gerechtfertigt werden, daß eben die Grundrechte von erst in ferner Zukunft geborenen Menschen (die man bislang als Grundrechtsträger nicht kannte) gegen die Grundrechte der heute Lebenden abgewogen werden müßten. Skandalös ist auch, daß die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (deswegen "Beschluß" und nicht "Urteil"!) ergangen ist. Bei einer öffentlichen Verhandlung wäre aufgefallen, wie einseitig die Informationen und Ansichten waren, die der Senat auch nur zur Kenntnis genommen hat! Unter den Ansichten der – etwas ausführlicher🤨 – zitierten Kollegen steht mir in der Tat die von Dietrich Murswiek an nächsten. Denn in der Tat kann (leider) nicht davon die Rede sein, daß sie überfällige Selbstkorrektur des IPCC irgendwie die "Geschäftsgrundlage" des Klimaschutzbeschlusses entfallen lassen würde. So etwas gibt es bei (rechtskräftigen) Entscheidungen gar nicht. Der Klimaschutz-Beschluß ist eine absolute Katastrophe für Deutschland. Man käme auf den ersten Blick nur von ihm los, indem man mit 2/3-Mehrheit im BT und BRat das GG ändert. In seiner Folge mußte das KlimaschutzG drastisch verschärft werden, wurde dann aber bereits von der Ampel-Regierung wieder entschärft, weil die Vorgaben ohne "Zivilisationsabriß" nicht zu verwirklichen waren. Hiergegen klagen nun wiederum Luisa Neubauer, die DUH und Konsorten. Das Gute daran: das BVerfG gewinnt dadurch die Möglichkeit, sich selbst zu korrigieren! Dies ist aber nun beträchtlich dadurch erschwert worden, daß die Grünen – als "Gegenleistung" für die Zustimmung zum 500-Milliarden-Sondervermögen, bewilligt vom abgewählten BT – ein ausdrückliches "Deindustrialisierungsgebot" haben ins GG schreiben lassen (Art. 143 h). Es geht also nicht mehr bloß, wie bisher, um die Auslegung von Art. 20a GG. Die Lage ist also völlig verfahren. Über die seinerzeitigen Motive des BVerfG, den Klimaschutzbeschluß in die @welt 😉 zu setzen, habe ich mich vor einiger Zeit in der @jungefreiheit geäußert: "Hintergrund des Klimaschutz-Beschlusses war dabei die Sorge des Gerichts um seine tendenziell schwindende Bedeutung und zunehmende Marginalisierung vor allem durch den Europäischen Gerichtshof. Diese Sorge ist nicht ganz neu und wurde in früheren Zeiten durch das Gericht – nämlich in Gestalt der Maastricht- (1993) wie der Lissabon–Entscheidung (2009) – auch „offensiv“ angegangen, nämlich indem es der Europäisierung verfassungsrechtliche Grenzen aufzeigte. Nach der Lissabon-Entscheidung wurde dem Gericht allerdings durch die Politik klargemacht, daß sie künftige Profilierungsversuche des Gerichts auf Konfrontationskurs mit dem Elitenkonsens („mehr Europa!“) nicht mehr hinnehmen, sondern das Gericht notfalls im Wege von Verfassungsänderungen weitgehend entmachten werde. Daraufhin revidierte das Gericht seine Lissabon-Rechtsprechung in den folgenden Jahren weitestgehend und gab seine bislang behauptete Letztkontrollbefugnis gegenüber Brüssel und Luxemburg in der Sache weitgehend auf. In Gestalt des Klimaschutzes fand das Gericht jedoch ein neues Thema, um seinen politischen Mitgestaltungsanspruch und seine letztlich weltweite Bedeutung als politischer Akteur in Erinnerung zu rufen, ohne damit den Elitenkonsens in Deutschland zu verletzen; das Gericht ließ den Beschluß alsbald auch auf Englisch, Französisch und Spanisch übersetzen und entsprechend publizieren." Am kommenden Samstag werde ich aller Voraussicht nach auf @TichysEinblick im Morgenwecker ein großes Samstagsgespräch mit Holger Douglas über die rechtlichen Fragen des Klimaschutzes führen. Bitte einschalten! https://t.co/3wxESFicmW #Klimaschutz #BVerfG #Verfassungsrecht

Das Verfassungsgericht hat 2011 geurteilt, dass es im Rahmen von Artikel 5 egal ist, ob eine Meinung für "wertlos" oder "gehaltvoll" angesehen wird. Damit ist dieser ganze verfassungswidrige Kram von wegen "Upload-Filter", "verlässliche Medien" etc. staatlich nicht umsetzbar! Übrigens ranked Youtube sowieso "verlässliche" Quellen höher, als "nicht verlässliche" Ich kann so viele Aufrufe und Interaktion auf einem Trump Video haben wie ich will, das Video wird trotzdem unter jedem Video der Welt angezeigt. Youtube kann sein Algo meiner Meinung nach ausrichten, wie sie wollen. Wenn es einem nicht passt, muss man es ja nicht nutzen. Aber STAATLICH hier einzugreifen, und Meinungen durch staatliche Behörden zu bewerten ist völlig dystopisch und diktatorisch. #Meinungsfreiheit #Verfassungsrecht #Medienfreiheit

(TR) A constitutional court must not base historic decisions on scientific hypotheses that are neither undisputed nor consistently verifiable. Science thrives on doubt and revision – constitutional law on clarity and stability. By

(TR) The state financing of reporting offices for the denunciation of citizens is unlawful and even unconstitutional, according to constitutional lawyer Josef Franz Lindner. The state cannot assign a task to private individuals that is prohibited to it.