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#Verfassungsrecht

Frauke Brosius-Gersdorf, deren Karlsruher Ambitionen glücklicherweise scheiterten, liefert in der ZEIT eine Kostprobe dessen, was dem Gericht erspart geblieben ist. Ihre These: Das Leihmutterschaftsverbot greife in die Grundrechte der Wunscheltern ein, eine sachliche Rechtfertigung sehe sie nicht. Die Banalität, dass jedes Verbot in Grundrechte eingreift, lernt man im ersten Semester. Wer "zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen" ist, begehrt aber kein Abwehrrecht, sondern staatliche Ermöglichung fremder Gebärleistung. Ein Leistungsanspruch auf den Uterus einer Dritten, wird von ihr als Freiheitsrecht kostümiert. Die Rechtfertigungsgründe, die sie nicht sieht, füllen Bibliotheken: Instrumentalisierung des weiblichen Körpers, Ausbeutungsschutz, Kommerzialisierungsverbot, Kindeswohl. EGMR, BGH und die eigens eingesetzte Bundeskommission sehen sie allesamt. Ihre Vergleichsgruppe für das Austragen und Weggeben eines Kindes: Rauchen, Alkohol, Hochrisikosport. Dass am Ende der Schwangerschaft kein Kater steht, sondern ein Mensch, der vertraglich bestellt und übergeben wird, entgeht der Verfassungsrechtlerin, die sonst keine Gelegenheit auslässt, ihr Verfassungsverständnis "vom Menschen her" zu deklamieren. Vom Menschen her gedacht, nur eben nicht vom Kind und nicht von der Frau, die es hergibt. #Leihmutterschaft #Grundrechte #Familiengründung

Berlins Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, fordert in einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ein zügiges Vorantreiben des Gesetzentwurfs zur verfassungsrechtlichen Gleichstellung queerer Menschen, nachdem der Bundesrat bereits vor zehn Monaten den Zusatz sexuelle Identität zu Artikel 3 des Grundgesetzes beschlossen hatte und die Beratungen im Bundestag ins Stocken geraten sind. #SchutzQueererMenschen #Antidiskriminierung #Grundgesetz

Bundesrat: Schutz queerer Menschen: Senatorin schreibt an Klöckner

Ich halte das Wahlgesetz für unzulässig und nicht abänderbar. Es weist schwerwiegende verfassungsrechtliche Mängel auf.

Erste Hürde genommen: Streit um Melonis neues Wahlrecht
kurier.at

Ein kleiner Reminder: Nachdem der Haushaltsentwurf für 2027, laut dem Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden sollen, vom Kabinett beschlossen wurde, gab es mehrere neue Statements vonseiten der @cducsubt. Der Baukasten an Formulierungen wurde dabei um das Folgende erweitert: „Wer [die Haltefrist] abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“ „Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die nur vage umschriebenen Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal nicht absehbar ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.“ „Wer Kryptogewinne aus § 23 EStG herausnimmt und pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“ „Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.“ Ein entsprechendes Gesetz bräuchte die Zustimmung der Union, um in Kraft treten zu können. Demnach ist zu hoffen, dass die Kanzlerpartei bei ihrer alten Position bleiben und die geplante Steueränderung blockieren wird. Es ist also noch durchaus sinnvoll, die Abgeordneten diesbezüglich zu kontaktieren. #Kryptowährungen #Steuern #Gesetzgebung

Hape Kerkeling als ‚Experte‘ in der Thüringer Landtags-Anhörung zum AfD-Verbot. Kein Witz. Die Linke hat ihn vorgeschlagen, der Ausschuss hat zugestimmt. Ein Comedian statt Verfassungsrechtler. Das Niveau der ‚wehrhaften Demokratie‘ 2026: Hurz. https://t.co/YbkfWeVWyx #Thüringen #AfD #Demokratie

Die Grünen äußern verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, da es wesentliche Regelungen der vorherigen Klimaschutzpolitik abschafft und keinen klaren Zielpfad für die Klimaneutralität bietet. #Klimaneutralität #Heizungsgesetz #Gebäudemodernisierungsgesetz

Gebäudemodernisierungsgesetz: Grüne melden verfassungsrechtliche Bedenken an

🔴Anhebung Grundfreibetrag ist verfassungsrechtlich geboten. 🔴Anhebung Kindergeld ist politische Praxis, damit auch diejenigen profitieren, die von der Anhebung des Grundfreibetrags nicht profitieren. 🔴Abschaffung kalte Progression ist seit 2016 gelebte Praxis, wird aber mit dieser Minireform nicht mal vollständig erfüllt. 🔴Wegen der Anhebung der Mittelstandssteuer ab 250.000 kommt es zu einem gesamten Nettoentlastungseffekt von nur 7,2 Milliarden (nicht 10 Mrd.). 👉Das ist keine „Steuerreform“. #Steuerreform #Politik #Finanzen

Rund 2 Mrd. Euro will Finanzminister Klingbeil durch Krypto-Besteuerung und Kampf gegen Finanzkriminalität einsammeln – in einem Topf, damit niemand nachrechnen kann. Man kann aber nachrechnen. Österreich hat die Haltefrist 2022 abgeschafft. Reales Ergebnis im Bullenmarktjahr 2024: 33,8 Mio. Euro – 0,57 % des dortigen Kapitalertragsteueraufkommens. Überträgt man diesen Anteil auf Deutschland, landet man bei gut 100 Mio. Euro. Selbst bei großzügigster Hochrechnung bleibt es ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag. Die Rechnung lautet also: 13 Jahre Rechtssicherheit einreißen – 2013 auf meine Anfrage bestätigt, 2022 per BMF-Schreiben bekräftigt –, den Vertrauensschutz von 7 bis 10 Millionen Bürgern brechen (Karlsruhe dazu: BVerfGE 127,1), für Einnahmen, die das Haushaltsloch nicht einmal ankratzen. Das ist doppelt unseriös: verfassungsrechtlich und haushalterisch. Eine Luftbuchung mit Ansage. Der Bundestag berät ab September. Nichts ist beschlossen – die Abgeordneten von CDU/CSU entscheiden, und die haben die Abschaffung im Finanzausschuss gerade erst abgelehnt. Eure Briefe wirken. Es werden mehr. https://t.co/gS7i6cww2X #Krypto #Steuern #Finanzkriminalität

Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete von CDU/CSU und SPD zur möglichen Abschaffung der Haltefrist bei Bitcoin: Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG – Bitte um Ihre Position Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum. 1. Es geht um Vertrauensschutz. Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus. 2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme. 3. Die praktischen Folgen träfen den Standort. Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen. Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon] #Bitcoin #Kryptowährungen #Steuerrecht

Die Hälfte der "riesigen Entlastung" für eine Familie mit 60.000 Euro Einkommen ist die Erhöhung des Kindergelds. Die ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben und stellt lediglich einen Ausgleich der Inflation dar. Dass die Union sich von der SPD dafür im Gegenzug neue Steuererhöhungen für Spitzenverdiener hat abringen lassen, ist unfassbar. #Familienpolitik #Kindergeld #Steuern

Artikel 22 des Grundgesetzes regelt, dass unsere Bundesflagge schwarz-rot-gold ist. Sie steht für die Farben unserer Demokratie und unseres verfassungsrechtlichen Wertefundaments. Wer das nicht akzeptieren kann oder will, zeigt nur, dass er diese Werte in Wahrheit verachtet. Erbärmlich. WK #Demokratie #Grundgesetz #Flagge

Isn't that unconstitutional, illegal action with a warning? I mean, there have already been house searches in the Federal Republic for less. (translated)

Bayerns Polizei nutzt die Palantir-Instanz „VeRA“ nicht nur gegen Terror und schwerste Kriminalität, sondern offenbar auch deutlich breiter. Datenschützer warnen vor massiven Grundrechtseingriffen, IT-Experten vor ungeprüften Updates und Kontrollverlust. 13,4 Mio. Euro Steuergeld, trotz Warnungen und ohne saubere Grundlage, für eine US-Blackbox mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. Die CSU verkauft Kontrollverlust als Sicherheit. #Datenschutz #Grundrechte #Überwachung

WELT 3w

„Eine hoheitliche Aufsicht des Staates über die Presse ist eine verfassungsrechtliche Perversion“ https://t.co/nddVPR7iHK https://t.co/9PjlczsXCQ #FreiheitDerPresse #Verfassung #Meinungsfreiheit

Wer von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, trompetet am lautesten! Also 1) Eine Partei könnte gar nicht "verfassungswidrig" sein, sondern allenfalls verfassungsfeindlich. Da die Verfassung den Staat adressiert und nicht private Zusammenschlüsse engagierter Bürger, muß deren Programmatik keineswegs mit der Verfassung übereinstimmen. Daher darf jede Partei z.B. die Wiedereinführung der Todesstrafe fordern oder eine konstitutionelle Monarchie. Beides ist nur dann "verfassungswidrig", wenn staatliche Stellen es sich zu eigen machen würden. Eine Partei ist aber keine staatliche Veranstaltung, auch wenn ihre Organisation (anders als bei einem reinen Hasenzüchterverein) vom öffentlichen Recht teils überlagert wird (ParteienG). Richtig ist zwar, daß Art. 21 II GG von "verfassungswidrigen" Parteien spricht. Nur: das stimmt eben nicht. Da das GG nicht vom Erzengel Gabriel diktiert, sondern von Arbeitskreisen zusammengeschrieben wurde, "stimmt" eben nicht alles, was drinsteht. So ist ja im Zusammenhang mit dem Organstreit auch von den "Rechten" von Verfassungsorganen die Rede – Verfassungsorgane haben aber keine Rechte, sondern allenfalls Kompetenzen. 2) Eine Partei könnte gar nicht "nachweislich" verfassungsfeindlich oder "verfassungswidrig" sein, weil nur Tatsachen einem Nachweis zugänglich sind. (Z.B.: "Die AfD hat nachweislich mehr als 20.000 Mitglieder). "Verfassungsfeindlichkeit" ist aber eine rechtliche Bewertung, die u.U. am Ende längerer rechtlicher Verfahren als unanfechtbar gelten mag – aber "bewiesen" werden kann sie nie. #Verfassungsrecht #Politik #Gesetzgebung

"Natürlich haben wir nicht 3 Millionen Datenpunkte (zur @afd) händisch durchsehen können..." Bei der Vorstellung des Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der AfD durch @freiheitsrechte wollte ich u.a. wissen, welche Rolle KI spielte, wer die Geldgeber sind und wie man es demokratietheoretisch rechtfertigt, eine Partei verbieten zu wollen, die bundesweit in Umfragen bei fast 30 Prozent liegt. Voilà die Antworten: #Verfassungsrecht #Demokratie #KI

@Ricarda_Lang @janoschdahmen Das Vorhaben der allgemeinen Impfpflicht und die einrichtungsbezogene Impfpflicht - zwei Projekte Ihrer Partei - waren nachweislich verfassungswidrig, weil die Impfung keinen Fremdschutz bietet. Mit „nachweislich verfassungswidrig“ würde ich an Ihrer Stelle nicht mehr kommen. #Impfpflicht #Verfassungsrecht #Gesundheit

Du gehst zum Briefkasten – und findest einen offiziellen Brief vom Ministerpräsidenten. Mit Siegel. Mit Amtskopf. Mit der Warnung: „Euer Kinderalltag könnte sich nach den Sommerferien grundlegend ändern.“ In Sachsen-Anhalt hat Sven Schulze (CDU) genau das an zahlreiche Haushalte geschickt. Kein neutraler Hinweis. Sondern ein Wahlkampfbrief gegen die AfD – unterschrieben als amtierender Ministerpräsident. Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler nennt es einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Macht als Waffe im eigenen Interesse. UnsereDemokratie™ scheint alles zu dürfen. Der Briefkasten als verlängerter Arm der Staatskanzlei. https://t.co/AnzA394MVA #Politik #Wahlkampf #Demokratie

D

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) überprüft aufgrund eines Antrags der Freiheitlichen und der Grünen die Gesetzgebung zur Messenger-Überwachung, die es dem Staat erlauben soll, verschlüsselte Chats einzusehen, und hält dazu eine mündliche Verhandlung ab. #MessengerÜberwachung #VfGH #Verfassungsrecht

Messenger-Überwachung: VfGH lässt sich ÖVP-Prestigeprojekt in öffentlicher Sitzung ganz genau erklären

WELT: Söder fordert Kürzung des Bürgergeldes „bis auf das absolut verfassungsrechtliche Minimum“. Was hart klingt, ist wichtig für den gesellschaftlichen Frieden. Damit der Sozialstaat wieder leistungsfähig für all diejenigen wird, die ihn benötigen. Weil den Menschen, die arbeiten, zu viel Geld weggenommen wird. Weil Menschen, die nicht arbeiten, in eine Abwärtsspirale geraten, aus der es kein Entrinnen gibt. Der Staat hatte mit dem Bürgergeld ein Anreizsystem geschaffen, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben. Das muss endlich korrigiert werden. #Bürgergeld #Sozialstaat #Gesellschaft