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Steinhoefel

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Sie redet von Völkermord, will den israelischen Staatschef verhaften lassen, schafft die Unschuldsvermutung für ihn kurzerhand ab und bedient sich einer Terminologie, die der Antisemitismusbeauftragte des Bundes als antisemitisch bezeichnet. https://t.co/8LtldW7QWK #Antisemitismus #Völkermord #Israelsicherheit #IL #DE

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte

Das schreibt die Times: Merkel trat vor fünf Jahren unter großem Beifall von ihrem Amt zurück. Warum? Sie hat die NATO über den Tisch gezogen, die Gasabhängigkeit von Putin gefördert, sich bei China eingeschmeichelt und allein im Jahr 2015 einer Million Migranten die Tür #Merkel #NATO #Migration #DE #RU #CN

Die SED setzt sich schon am Wahlabend mit Sachverständigen zusammen, um den versprochenen Abbau der Polizei zu besprechen. https://t.co/12HBNSoyL9 #SED #Wahlen #Polizei

Bis heute ist nicht lückenlos geklärt, wie tief die Landesregierung unter Führung der Ex-Steuerfahnderin Schwesig im Gazprom-Sumpf steckte. Es kam zudem heraus, dass eine Finanzbeamtin drei wichtige Steuererklärungen der Stiftung im Kamin verbrannt hatte – angeblich aus Panik. In #Gazprom #Steuerfahnder #Schwesig #DE #RU

These images show destruction and suffering. They do not establish the responsibility of the individuals you name, nor do they justify coercing them into political action. Demanding that sanctions respect fundamental rights does not diminish the suffering of Ukrainians. Your #Ukraine #HumanRights #Sanctions #UA

"In Magdeburg versammelten sich mehrere tausend Menschen, um ein Ausrufezeichen zu setzen für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt." Die Nachrichtensprecherin plappert distanzlos den Aufruf der Veranstalter nach. Am Abend vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. https://t.co/w9uH8UyjUS #Demokratie #Vielfalt #Zusammenhalt #DE #AT

Steinhoefel Sep 4

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie lässt sich nicht gegen außenpolitische Zweckmäßigkeit abwägen. Aber die EU tut genau das: Sie plant die größte Sanktionswelle seit Kriegsbeginn. Grundlage ist „Kriterium g“. Es verlangt keine Unterstützung des Krieges, keine Nähe zum #Menschenwürde #EU #Sanktionen #EU

Steinhoefel Aug 25

"In den letzten zwei Jahren haben wir in mehreren Ländern ein wiederkehrendes Muster beobachtet: Telegram wird hinter den Kulissen aufgefordert, politische Gefälligkeiten zu erweisen, etwa in Form rechtswidriger Zensur oder Überwachung. Wenn wir uns weigern, starten lokale Medien #Telegram #Zensur #Politik #DE

Steinhoefel Aug 7

Sich mit Ahrflug-Grinsen mit diesem widerlichen Antisemiten auf eine Bühne zu stellen ist ein Zeichen von völliger politischer Instinktlosigkeit und der Ungeeignetheit für das Amt des Ministerpräsidenten. Zu der Dame vom Müllcontainer kann man sich einen Kommentar sparen. #Antisemitismus #Politik #Ahrflug #DE

Steinhoefel Aug 3

Argentinien unter Präsident Javier Milei macht es mit einem Gesetzentwurf vor: Dort sollen Abgeordnete und Minister künftig für defizitäres Wirtschaften haften. Und in Deutschland? Ein Denkanstoß. https://t.co/9HPB9ySfWB #Argentinien #JavierMilei #Wirtschaftspolitik #AR #DE

Steinhoefel Aug 1

Milei setzt ein Vorbild. Wer den Schaden anrichtet, zahlt ihn endlich selbst. In Argentinien sollen bei einem nicht behobenen Staatsdefizit die Gehälter von Präsident, Ministern, Staatssekretären und Parlamentariern vollständig entfallen. Das ginge in Deutschland auch. https://t.co/dnf8lJgEF8 #Milei #Argentinien #Staatsdefizit #AR #DE

Steinhoefel Aug 1

Es ist großartig, was Argentiniens Präsident Javier Milei plant: "Zum ersten Mal in unserer Geschichte wird, wenn die Politik ihre Hausaufgaben nicht macht, die Politik die Kosten tragen, nicht die Bevölkerung." Milei hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf mit einer "Fiskalfessel" #Argentinien #JavierMilei #Fiskalfessel #AR

Steinhoefel Aug 1

Es ist großartig, was Argentiniens Präsident Javier Milei plant: "Zum ersten Mal in unserer Geschichte wird, wenn die Politik ihre Hausaufgaben nicht macht, die Politik die Kosten tragen, nicht die Bevölkerung." Milei hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf mit dem "Fiskalfessel" #JavierMilei #Fiskalfessel #Argentinien #AR

Steinhoefel Jul 30

Jahrzehntelang war die 5%-Hürde für die SPD unantastbare Lehre aus Weimar: Schutz vor Zersplitterung, vor lahmgelegten Parlamenten, vor der NSDAP. Jetzt steht die SPD in Sachsen-Anhalt selbst bei 5%, und plötzlich ist die Hürde "nicht mehr zeitgemäß". Opportunismus als einziger #SPD #5ProzentHürde #Opportunismus #DE

Steinhoefel Jul 29

Kürzlich veröffentlichte Tagebücher zeichnen das wenig schmeichelhafte Bild eines selbstverliebten und nicht ganz ehrlichen Bürokraten – ganz im Gegensatz zu dem Image des umsichtigen Wissenschaftlers, das er in der Öffentlichkeit pflegte. Stur, voreingenommen, eitel und #Bürokrat #Selbstverliebtheit #Wissenschaftler #DE

Steinhoefel Jul 28

Bayerns Justizministerium räumt ein: Die Bendels-Verurteilung verstieß gegen Verfassungsrecht. Minister Eisenreich war informiert, nahm aber „keinen Einfluss". Er hält das für eine Entlastung. Das Gegenteil ist richtig: Er schaute trotz Weisungsrecht zu. Versagen im Amt, von seinem eigenen Haus protokolliert. Ein Justizskandal. https://t.co/2KICeRmKfK #Justiz #Recht #Skandal

Steinhoefel Jul 22

„Es ist immer dasselbe Täterprofil – und am Ende dieselben Floskeln der verantwortlichen Politiker. Alle sagen: ,Es ist unfassbar‘, aber niemand handelt“, sagte Michael Kyrath der „Bild“-Zeitung mit Blick auf den Tod eines 22-jährigen Studenten in Trier. https://t.co/SDNdQ8SwRm #Täterprofil #Politik #Trier

Steinhoefel Jul 20

Frauke Brosius-Gersdorf, deren Karlsruher Ambitionen glücklicherweise scheiterten, liefert in der ZEIT eine Kostprobe dessen, was dem Gericht erspart geblieben ist. Ihre These: Das Leihmutterschaftsverbot greife in die Grundrechte der Wunscheltern ein, eine sachliche Rechtfertigung sehe sie nicht. Die Banalität, dass jedes Verbot in Grundrechte eingreift, lernt man im ersten Semester. Wer "zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen" ist, begehrt aber kein Abwehrrecht, sondern staatliche Ermöglichung fremder Gebärleistung. Ein Leistungsanspruch auf den Uterus einer Dritten, wird von ihr als Freiheitsrecht kostümiert. Die Rechtfertigungsgründe, die sie nicht sieht, füllen Bibliotheken: Instrumentalisierung des weiblichen Körpers, Ausbeutungsschutz, Kommerzialisierungsverbot, Kindeswohl. EGMR, BGH und die eigens eingesetzte Bundeskommission sehen sie allesamt. Ihre Vergleichsgruppe für das Austragen und Weggeben eines Kindes: Rauchen, Alkohol, Hochrisikosport. Dass am Ende der Schwangerschaft kein Kater steht, sondern ein Mensch, der vertraglich bestellt und übergeben wird, entgeht der Verfassungsrechtlerin, die sonst keine Gelegenheit auslässt, ihr Verfassungsverständnis "vom Menschen her" zu deklamieren. Vom Menschen her gedacht, nur eben nicht vom Kind und nicht von der Frau, die es hergibt. #Leihmutterschaft #Grundrechte #Familiengründung

Steinhoefel Jul 16

15 Jahre für Steuerhinterziehung will Ministerin Hubig. Nach 15 Jahren kann ein Mörder wieder auf freiem Fuß sein. Wer dem Staat Geld vorenthält, ist so gefährlich wie einer, der tötet. Ein Staat, der sein Geld so schützt wie das Leben seiner Bürger, hat seine Maßstäbe verloren. https://t.co/suvJiqroIs #Steuerhinterziehung #Justiz #Gerechtigkeit #DE