Mit diktatorischem Gehabe drohte die CDU-Bundestagspräsidentin die gesammte AfD-Fraktion aus dem Plenarsaal werfen zu lassen. Doch nach der Bundestagssatzung kann das Julia Klöckner gar nicht anordnen. In der Geschäftsordnung Artikel 38 steht, dass „wegen gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages ein Mitglied aus dem Saal verwiesen werden darf“. Die Möglichkeit, Fraktionen gesammelt auszuschliessen, ist nicht vorgesehen. Sie hätte also jedes AfD-Mitglied einzeln rauswerfen müssen, weil die Betroffenen die Würde oder Ordnung des Bundestages gröblich verletzt hätten. Mit der individuellen Begründung hätte Klöckner dann allerdings ihre liebe Mühe gehabt. Eine Sippenhaft gilt auch für die AfD (noch) nicht. #AfD #Bundestag #Politik










