LG Köln erlässt und bestätigt einstweilige Verfügung von @weichreite gegen den WDR und verhängt 5.000 € Ordnungsgeld wegen Videoklau von Maischberger: „Rechtsanwalt Haintz tat, was man in so einem Fall halt tut: Er stellte einen Antrag auf Einstweilige Verfügung. Das Gericht erließ die dann auch. (…) Die größte Anstalt der öffentlich-rechtlichen ARD begeht einen Rechtsbruch. Der wird gerichtlich bestätigt. Die Anstalt wird gerichtlich verpflichtet, den Rechtsbruch zu beseitigen (durch Löschung des Materials). Doch die Anstalt macht das einfach nicht. Dem ersten Rechtsbruch folgt ein zweiter. Eine Gerichtsentscheidung wird schlicht ignoriert. Rechtsanwalt Haintz und sein Mandant wollen das nicht hinnehmen. Also beantragt Haintz, wegen der Missachtung und Nichtbefolgung der Einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld gegen den Sender zu verhängen. Und siehe da: Das Landgericht Köln verdonnert den WDR zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.“ PS: Natürlich werden wir den WDR noch auf eine fiktive Lizenzgebühr verklagen. #Recht #Gericht #WDR








