BETA nonprofit public democratic european moderated

Search

#Schuldfähigkeit

Neuigkeiten im Fall des laut Staatsanwaltschaft erheblich vorbestraften, 41-jährigen Türken, der am 15. Juli Allah Akbar brüllend vor einem Supermarkt auf Polizisten schoss, nachdem er Passanten mit der Waffe bedroht hatte. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde der Unterbringungsbefehl außer Vollzug gesetzt, da von dem Mann derzeit keine Gefahr mehr ausgeht. Ein Unterbringungsbefehl wird dann erlassen, wenn davon auszugehen ist, dass eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde und von der Person weiter eine Gefahr ausgeht. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, weil der 41-Jährige durch zwei Schussabgaben der Beamten schwer verletzt wurde und aktuell bettlägerig ist. Seine Behandlung wird noch länger andauern, die auch Medikamente zur Behandlung der psychischen Erkrankung beinhaltet. Anzeichen für ein islamistisches Motiv hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Auch der Gutachter konnte keine Anzeichen für ein islamistisches Motiv feststellen. Ich erkundige mich morgen, wie mit den beiden anderen Angreifern gegen Zufallsopfer vom selben Tag verfahren wurde, siehe Screenshot, und berichte dann. #Nachrichten #Kriminalität #Justiz

Im Prozess zum Messerangriff im Ulmer Media Markt erläuterte der forensisch-psychiatrische Sachverständige heute das Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Eritreers. Der Sachverständige kam im vorläufigen Gutachten, das vor der Anklage erstellt wurde, zum Ergebnis, dass Schuldfähigkeit vorliegt, weswegen die Staatsanwaltschaft auch regulär Anklage wegen versuchten Mordes erhoben hatte. Nun aber in der Hauptverhandlung kam er aufgrund verschiedener Zeugenaussagen im Prozess zu keinem eindeutigen Ergebnis mehr in der Frage ob die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit begangen wurde oder nicht und stellte drei mögliche Diagnosen vor. Erstens sei möglich, dass der Angeklagte die ganzen Gewalttaten – er saß ja schon mehrere Jahre in Haft – quasi aufgrund seines Charakters begangen hätte. Zweitens könnte eine Schizophrenie ohne Wahnvorstellungen vorliegen und drittens wäre auch möglich, dass eine paranoide Schizophrenie vorliege. Diese Diagnose stellten Ärzte, die ihn aktuell im Justizkrankenhaus behandeln. Es gibt aber auch Ärzte, die den Angeklagten für einen Simulanten halten. Der Gutachter geht jedoch davon aus, dass er weiterhin gewalttätig sein könnte, erst recht, wenn er die verordneten Medikamente nicht mehr einnehmen sollte. Nun liegt es am Landgericht Ulm, wie das Urteil aussehen wird. Das Gericht hätte auch die Möglichkeit, ein weiteres Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen in Auftrag zu geben. So wie es aussieht, wird das aber nicht der Fall sein. Es ist weiterhin geplant, dass das Urteil an diesem Mittwoch verkündet wird. Nach dem heutigen Tage gehe ich persönlich davon aus, dass es wie so oft auf die Schuldunfähigkeit mit Unterbringung im Maßregelvollzug hinauslaufen wird, im besten Fall eine verminderte Schuldfähigkeit mit einer Haftstrafe. Aber ich tippe auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und hoffe, falsch zu liegen. #Gericht #Schuldfähigkeit #Ulm

Guten Morgen zusammen, heute soll das Urteil im Fall des Anschlags auf die Verdi-Demo in München fallen. Zur Erinnerung: Der afghanische Staatsangehörige, tadschikischer Volkszugehörigkeit Frarhad N. fuhr am 13. Februar 2025 mit seinem Auto in die Menschenmenge und tötete die 37-jährige Hamel und ihre zweijährige Tochter Hafsa. Der Fall zeigt gut auf, dass hier offensichtlich alles dafür getan wird, selbst vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf Biegen und Brechen hierzubehalten. Mir liegt das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München vor, welches die Klage von Farhad N. gegen den abgelehnten Asylantrag abwies. Das Urteil ist vom 9. Oktober 2020. Es wurde darin bestätigt, dass der Afghane keinerlei Anspruch auf legalen Aufenthalt in Deutschland hat und die Abschiebeandrohung der Behörden rechtmäßig ist. Damit war Fahrhad N. vollziehbar ausreisepflichtig. Das Gericht hält auch fest, dass den Phantasiegeschichten von N. warum er angeblich verfolgt wurde, keinen Glauben geschenkt wird. Als gäbe es dieses Urteil nicht, erhielt Fahrhad N. ein halbes Jahr später, im April 2021 eine Duldung, weil er einen Schulabschluss gemacht und eine Ausbildung begonnen hatte. Heute soll nun das Urteil vor dem OLG München folgen. Am ersten Prozesstag zeigte Fahrhad N. erst einmal den Tauhid-Finger in die Kameras. Dennoch hätte seine Verteidigung gerne die Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit und die Einweisung in den Maßregelvollzug, weil bei N. eine „hebephrene Schizophrenie“ vorliegen würde und er die Tat im „katatonen Zustand“ begangen hätte. Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft plus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Nebenkläger schlossen sich dieser Forderung an und baten darum, die Tat nicht politisch zu instrumentalisieren und keinen Hass zu schüren. Wie das Urteil auch lauten wird.......teuer wird es für den Steuerzahler so oder so. #München #Asylrecht #Gericht

Prozess im Fall des Messerangriffs vom Media Markt in Ulm. Jetzt geht es doch noch um die Frage der Schuldfähigkeit. Zur Erinnerung: Am 14. Januar 2026 betrat der seit 2023 ausreisepflichtige 30-jährige Eritreer den Ulmer Media Markt und stach mit einem Messer mehrfach auf einen 25-jährigen Mitarbeiter des Geschäfts ein. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, musste mehrmals reanimiert werden und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus. Zwei weitere Mitarbeiter wurden verletzt, als sie ihrem Kollegen helfen wollten. Der Tatverdächtige kam 2017 nach Deutschland und verbrachte einen Großteil seines Aufenthalts in Deutschlands im Knast. Erst im Dezember 2025 wurde er aus der Haft entlassen. Rund vier Wochen folgte dann die Messerattacke im Media Markt. Bisher war von eine psychischen Erkrankung des Angeklagten nicht die Rede. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, kam zum vorläufigen Ergebnis, dass zum Tatzeitpunkt keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag, was ich damals zwar positiv überrascht aber doch verwundert zur Kenntnis nahm. Jetzt erfährt man durch die SWP, dass nun doch die Schuldunfähigkeit im Raum steht. Denn der Angeklagte befindet sich nicht in Haft, sondern seit der Tat im Justizkrankenhaus Hohenasperg und dort in der psychiatrischen Abteilung. Mit Verwunderung, so der Richter, stelle er fest, dass der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik sei und dort eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Davon erfuhr das Gericht durch ein Schreiben der Gefängnisklinik. Ich wollte eigentlich erst kommende Woche zum Prozess, wenn das Urteil erwartet wird, zumal ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin aktuell. Angesichts dieser Wendung bin ich aber beim nächsten Termin Ende der Woche schon vor Ort und berichte dann. #Ulm #Messerangriff #Schuldfähigkeit

Heute vor vier Jahren, am 2. August 2022 wurde der 79-jährige Peter M. auf offener Straße und am helllichten Tag in Ludwigsburg erstochen. Sein Mörder ist der 43-jährige Somalier Ali J. Also wenn die Angaben stimmen. Seine Identität war bis zum Prozess nicht geklärt. Peter M. war ein sogenanntes Zufallsopfer. Peter M. unterhielt sich gerade mit einer Frau und deren 6 Jahre alten Tochter auf der Straße, als Ali J. ihn hinterrücks angriff und mehrfach mit dem Messer auf ihn einstach. Der Täter wurde Stunden später in Stuttgart-Möhringen festgenommen, nachdem Kunden eines KFC ihn dort erkannten. In den Sozialen Medien verbreitete sich ein Video des Angreifers, wie er vom Tatort wegging, als er sich sicher war, dass Peter M. tot war. In dem Fall wurden später Vorwürfe gegen die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Stadtverwaltung laut, man habe die Tat vertuschen wollen. Der Fall zeigt gut auf, was in Sachen Asylpolitik nicht erst seit 2015 falsch läuft. Ali J. tauchte das erste Mal 1996 in Deutschland auf. Dann war er wie vom Erdboden verschwunden, bis er 2009 wieder auftauchte. Abgelehnte Asylanträge, aber Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit anschließender unbefristeter Niederlassungserlaubnis. Trotz zigfacher, teils schwerer Straftaten, die zu sehr geringen Strafen führten. Es gibt außerdem frühere Gutachten, die Ali J. Schuldunfähigkeit bescheinigten, welche auf Spekulationen des Sachverständigen basierten und nicht auf objektiven Anhaltspunkten, was unzulässig sei, wie der im Fall des Mordes an Peter M. beauftragte Gutachter erläuterte. Der Mörder von Peter M. wurde 2023 zu 12 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet, weil das Gutachten von verminderter Schuldfähigkeit ausging. Mittlerweile wurde Ali J. in eine JVA verlegt, weil seine Abschiebung geplant ist. Ob diese bereits vollzogen wurde, ist noch Gegenstand einer Anfrage. Der Fall hat tatsächlich noch weniger mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit erhalten, als die ganzen anderen Verbrechen im öffentlichen Raum mit selbem Täterprofil und Tatmuster. Einzig die Ludwigsburger Kreiszeitung hat sich hier positiv abgehoben. Ich habe mich die letzte Zeit und bis gerade eben intensiv mit dem Mord an Peter M. beschäftigt und alles zusammengefasst. Hier mein Text dazu: https://t.co/WB6cx3XGZ1 Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider weitaus höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Mord #Asylpolitik #Gesellschaft

Der afghanische Messerangreifer im Fall des getöteten 22-jährigen Studenten in Trier wurde - man ahnte es wieder einmal - nach § 126a StPO in einer forensischen Klinik untergebracht. Man geht also davon aus, dass er den jungen Mann im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit getötet hat. Der 22-jährige Student war - wie so oft bei derlei Taten mit diesem Täterprofil - ein Zufallsopfer. Es gab keine Vorbeziehung. Und ebenfalls wie so oft, war der Tatverdächtige bereits zuvor vor kurzem in einer psychiatrischen Klinik. Der Tatverdächtige räumte den Messerangriff ein, machte aber zum Motiv keine Angaben. Wieder ein Mord im öffentlichen Raum. Wieder ein Opfer, das in keinerlei Beziehung zum Täter stand. Die Richterin im Fall des getöteten Joggers von Hochdorf meinte, das Opfer sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. NEIN. Nicht die Opfer sind am falschen Ort. Solche Täter sind am falschen Ort, egal zu welcher Zeit. Und dieser Ort heißt Deutschland. Es ist ein Elend. Erneut wird niemand für diese Barbarei Verantwortung übernehmen müssen. #Trier #Gewaltprävention #ÖffentlicheSicherheit

Guten Morgen zusammen, auf offener Straße wurde gestern um 9:55 Uhr ein 22-jähriger Student in Trier mit einem Messer angegriffen und getötet. Tatverdächtiger ist ein 22-jähriger Afghane. Laut Angaben von Zeugen, schreibt die Zeitung Volksfreund, sei der deutsche Student auf dem Fußweg entlang der Schumann-Allee unterwegs gewesen, als der Tatverdächtige dann plötzlich von der Seite auf ihn zugerannt sei und auf den jungen Mann eingestochen habe. Noch gibt es keine Informationen, ob sich der Tatverdächtige und das Opfer gekannt haben. Mich erinnert diese Tat an Hochdorf, als der 56-jährige Fabrice D. zur Mittagszeit, während er seine tägliche Joggingrunde beging, von einem Afghanen hinterrücks und anlasslos auf offener Straße mit einem Messer angegriffen und getötet wurde. Die Beschreibung der Augenzeugen im Fall Trier spricht eher dafür, dass es sich bei dem 22-Jährigen ebenfalls um ein Zufallsopfer gehandelt haben könnte. Man wird sehen, was an Informationen veröffentlicht wird. Bis dato soll sich der Afghane nicht zu seinem Motiv geäußert haben. Die Nacht verbrachte er in polizeilichem Gewahrsam. Heute soll er einem Haftrichter vorgeführt werden. Man darf gespannt sein, ob dieser Untersuchungshaftbefehl erlässt oder ob es ein Unterbringungsbefehl wird, sollte man davon ausgehen, der Tatverdächtige habe im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen. #Trier #Gewalt #Sicherheit

Heute vor einem Jahr fiel das Urteil im Fall des getöteten Joggers in Hochdorf. Zur Erinnerung: Ein Afghane mit nicht gesichert geklärter Identität tötete im November 2024 den 56-jährigen Fabrice D. am helllichten Tag auf einem Gehweg in dem kleinen Ort. Fabrice D. war seinem Mörder zuvor nie begegnet. Ramin F., ein abgelehnter Asylbewerber wurde wenige Tage zuvor von Hochdorf weg in eine andere Asylunterkunft verlegt. Das passte ihm nicht. Tage später erstach er dann Fabrice D. Er wurde im späteren Prozess heute vor einem Jahr wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Seit nunmehr zehn Jahren beschäftige ich mich und recherchiere ich zu derartigen Gewaltverbrechen und habe in diesem Zusammenhang auch sehr viele solcher Urteile und Gutachten zur Schuldfähigkeit gelesen. Viele davon sind schlüssig und nachvollziehbar. Dieses gehört nicht dazu. Zu dem Fall habe ich lange recherchiert. Hier nochmals mein Text: https://t.co/oXLwxkvecy Wem meine Arbeit gefällt, kann mich auch unterstützen, worum ich gleichzeitig herzlich bitten möchte, da die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gerechtigkeit #Gewaltverbrechen #Asylpolitik

Ein Berliner Palliativarzt steht wegen Mordes an 15 Patienten vor Gericht und wird als voll schuldfähig angesehen, während eine Gutachterin auf ein mögliches Machtgefühl als Hintergrund seiner Taten hinweist. #Palliativarzt #Mordprozess #Schuldfähigkeit

Berlin: Gutachterin hält angeklagten Palliativarzt für voll schuldfähig

Ein 33-Jähriger griff am vergangenen Freitag in Stutensee einen 64-Jährigen mit einem Teppichmesser an und verletzte ihn am Hals. Sprich, er handelte in Tötungsabsicht. Der Angriff ereignete sich morgens um 8:15 Uhr im Wartezimmer einer Arztpraxis. Glücklicherweise konnte der Arzt mit seinen Angestellten den Angreifer stoppen. Der ist jetzt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, weil man davon ausgeht, dass er die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen hat. Ein wahnhafter Zustand sei es gewesen. Anfrage läuft. #Gewaltverbrechen #PsychischeGesundheit #Sicherheit

Guten Morgen zusammen, am Dienstagabend wurde in Filderstadt eine 29-jährige Frau, die gerade mit ihrem Hund spazieren war, Zufallsopfer eines Angriffs im öffentlichen Raum. Ein 27-jähriger Gambier attackierte sie auf einem Feldweg, weil er wohl annahm, in Deutschland kann man sich eine Frau einfach packen, und sich an ihr vergehen. Der Hund konnte den Angreifer glücklicherweise vertreiben. Jetzt sitzt er in einer psychiatrischen Klinik und wartet auf seinen Prozess, wo er dann aller Wahrscheinlichkeit nach wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und einfach weiter in der Klinik für rund 400 Euro pro Tag geparkt wird, bis man ihn irgendwie los wird. Ich habe der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anfrage gestellt und nun spärliche Antwort erhalten. Ob er schon in der Vergangenheit durch „psychische Ausnahmezustände“ in der Öffentlichkeit auffiel und es zu Einweisungen wegen Fremd- oder Eigengefährdung kam, wollte man nicht beantworten wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Sein Verhalten sei der Grund, weswegen Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl beantragt wurde, weil dieses Grund zur Annahme gab, dass er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder mindestens verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Außerdem liegen Erkenntnisse vor, dass von dem Gambier weitere „erheblich rechtswidrige Straftaten“ zu erwarten sind, wenn er weiter auf freiem Fuß wäre. Er gilt als für die Allgemeinheit gefährlich. Strafrechtlich ist er bereits einmal in Erscheinung getreten. Die Frage nach dem Aufenthaltsstatus des 27-Jährigen wurde bei erster Anfrage ignoriert und auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass Stand heute der Staatsanwaltschaft dazu keine Erkenntnisse vorliegen. Das zeigt, dass es den Ermittlungsbehörden schlichtweg egal ist, ob sich ein Straftäter legal oder illegal im Land aufhält, weil offensichtlich selbst ein illegaler Aufenthalt keinerlei Rolle spielt und auch keine Konsequenzen nach sich zieht. #ÖffentlicheSicherheit #Gewaltprävention #Rechtsstaatlichkeit

Angriffe auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Gestern Abend traf es eine 29-jährige Frau in Filderstadt-Sielmingen, die gerade mit ihrem Hund spazieren war. Ein 27-jähriger Gambier soll sie attackiert und zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Der Hund hat das glücklicherweise geregelt. Und wieder muss ein Platz in den ohnehin schon vollen forensischen Abteilungen der psychiatrischen Kliniken in BaWü zur Verfügung gestellt werden, weil Unterbringungsbefehl beantragt wurde, was bedeutet, dass man davon ausgeht, der Angriff geschah im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit. #ÖffentlicherRaum #Sicherheit #Gesellschaft

ZEIT ONLINE Jun 24

Ein 17-jähriger Syrer, der im Mai in Hamburg unter Terrorverdacht festgenommen wurde und eine Anschlagsplanung inspiriert vom Islamischen Staat zugeschrieben bekommt, wird aufgrund von Zweifeln an seiner Schuldfähigkeit aus der U-Haft in eine psychiatrische Klinik verlegt. #Terrorismus #Psychiatrie #Anschlagsplanungen

Anschlagsplanungen: Terrorverdächtiger kommt aus U-Haft in Psychiatrie
ZEIT ONLINE Jun 19

Ein 34-jähriger Mann steht vor dem Kölner Landgericht, da er beschuldigt wird, seine Lebensgefährtin im Streit brutal mit einer Hantel erschlagen und anschließend mit weiteren Misshandlungen getötet zu haben, wobei die Anklage Grausamkeit als Mordmerkmal anführt und eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum in Betracht zieht. #Mord #Körperverletzung #Leverkusen

Mordmerkmal Grausamkeit: Mann soll Lebensgefährtin mit Hantel erschlagen haben
Argo Nerd Jun 12

Der 23-jährige Libanese Mouemen A. wanderte Ende 2025 legal mit einem Ausbildungsvisum nach Deutschland ein. Wenige Monate später erwürgte er offenbar während seiner Pflege-Ausbildung eine 91-jährige Kurzzeit-Bewohnerin. Gegen ihn läuft bald ein Sicherungsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Darin soll geklärt werden, ob der Libanese aufgrund einer psychischen Störung und verminderter Schuldfähigkeit dauerhaft in einem deutschen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. #Kriminalität #Psychiatrie #Migration

N
N-tv May 8

Der Amokfahrer von Leipzig hatte möglicherweise seine Tat bereits im April in einer Chatnachricht an seine Frau angedeutet und wurde nach der Tat aufgrund verminderter Schuldfähigkeit in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. #LeipzigAttack #MentalHealthAwareness #PublicSafety

Der Tag: Amokfahrer von Leipzig drohte wohl schon im April
N
N-tv May 6

Nach einer Amokfahrt in Leipzig, bei der zwei Personen starben, sind die Beweggründe des 33-jährigen Täters unklar, und er wurde aufgrund verminderten Schuldfähigkeit in eine Psychiatrie eingewiesen, während die Stadt plant, die Fußgängerzone besser zu sichern. #LeipzigTragedy #PublicSafety #MentalHealthAwareness

33-Jähriger in der Psychatrie: Amokfahrer ist weiter "Gefahr für die öffentliche Sicherheit"
DIE WELT May 5

Nach einer Amokfahrt in Leipzig, bei der zwei Menschen starben, wurde der 33-jährige Beschuldigte mit einem richterlichen Beschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, während die Staatsanwaltschaft dennoch von Tötungsabsicht und einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit spricht. #LeipzigIncident #PsychiatricCare #CriminalIntent

Amokfahrt in Leipzig: "Ich musste helfen" - Taxifahrer schildert, wie er Jeffrey K. aus dem Auto zerrte - WELT
G
GMX May 5

Nach einer Amokfahrt in Leipzig, bei der zwei Menschen starben und mehrere verletzt wurden, wurde der 33-jährige Fahrer aufgrund seiner verminderten Schuldfähigkeit vorübergehend in eine Psychiatrie eingewiesen, während die Stadt in Trauer um die Opfer ist und die Sicherheitsvorkehrungen in der Innenstadt überprüft. #LeipzigTragedy #PublicSafety #MentalHealthAwareness

Leipzig trauert nach Todesfahrt - Verdächtiger in Psychiatrie eingewiesen
newsORF.at May 5

Nach der Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt, bei der zwei Menschen starben und zwei weitere schwer verletzt wurden, hat das Amtsgericht angeordnet, den 33-jährigen Beschuldigten vorerst in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da dringende Gründe auf eine erheblich reduzierte Schuldfähigkeit hinweisen und ein Risiko für weitere schwere Straftaten besteht. #PsychiatricCare #PublicSafety #CrimeInvestigation

Amokfahrt in Leipzig: Verdächtiger kommt in Psychiatrie