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Ohne die Sichtbarmachung der Pandemie hätte sie keiner bemerkt Teil 2 - der angekündigten BfArM Aktenauswertung: Der Maskenzwang — oder was der Staat über seine eigenen Masken wusste Eine Pandemie ist unsichtbar. Man sieht kein Virus. Man sieht keine Inzidenz. Man sieht keinen R-Wert. Das muss erst kreativ erschaffen werden - also her mit dem PCR - Test - Regime für die Etablierung der Testplandemie (ich berichtete https://t.co/PcyzKjW28d Was man sah, waren Masken. Die mussten her, weil sich nur so eine nicht existente Testplandemie auch in den Köpfen der Bürger einfräst. Drei Jahre lang war das Stück Stoff, OP Maske bis FFP3 vor dem Gesicht das einzige physische Zeichen dafür, dass etwas Außergewöhnliches im Gange sei. Es hing in der Bahn, im Supermarkt, im Klassenzimmer, im Wartezimmer, auf dem Bahnsteig. Es war das Dauersignal, dass die Lage ernst sei. Wer die Maske abnahm, widersprach nicht einer Hygieneregel — er widersprach der Lage selbst und jene die es sahen befürchteten den eiligen Tod, weil es da einen gab, der die Regeln nicht befolgte. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Parallelblick zur Lernkurve) . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Par . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Zum Stichtag 2. April 2020 lagen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 43 Anträge auf Sonderzulassung für Atemschutzmasken vor — medizinische Masken wie FFP-Masken [BfArM-Akten, BER p936/p942; Lagebild Bundeskanzleramt, 06.04.2020]. Die Prüfung erfolgte, so die Akte wörtlich, „nach internen Kriterien". Halten wir das fest. Nicht nach der Norm EN 149. Nicht nach einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle. Nicht nach einem veröffentlichten Prüfmaßstab, den irgendein Bürger hätte nachlesen können. Sondern nach internen Kriterien, die bis heute nicht im Volltext veröffentlicht sind. Möglicherweise ist der Punkt - Prüfung wer am meisten Geld zahlt enthalten - niemand weiß es bis heute. Das war der Marktzugang für das Produkt, das wenige Wochen später bundesweit zur Rechtspflicht wurde. „Nicht an Formalien scheitern" Es blieb nicht bei der Sonderzulassung der Masken. Der Bund beantragte in der 93. Gesundheitsministerkonferenz die Ergänzung der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV). Der Beschlussvorschlag ist in den Akten. Er lautet, sinngemäß und in Teilen wörtlich: Ein fehlendes oder unvollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich fehlender CE-Kennzeichnung sei für das Inverkehrbringen „unschädlich", sofern das BMG oder eine von ihm beauftragte Stelle in einem vom BMG gebilligten Verfahren festgestellt habe, dass die Ware den Anforderungen entspreche [T3 p74; 93. GMK, Beschlussvorschlag Bund, Ziff. 1a]. Die Begründung dafür steht direkt daneben. Sie ist nicht medizinisch. Sie ist nicht epidemiologisch. Sie lautet: Der Einsatz qualitativ geeigneter Schutzmasken solle „nicht an Formalien scheitern" [T3 p74]. Übersetzt heißt das, dass der Staat Millionen Masken gekauft hatte, die formal nicht verkehrsfähig waren. Statt sie zu vernichten, änderte Spahn die Regel, an der sie gescheitert waren. Das ist der Vorgang in einem Satz — und er stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus dem Beschlussvorschlag des Bundes. Der Haftungstrick, den kaum jemand bemerkt hat Im selben GMK-Beschluss steht eine Zeile, die juristisch mehr wiegt als alles andere: „Bund und Länder stellen fest, dass sie bei der Beschaffung, Bevorratung und Abgabe von Persönlicher Schutzausstattung [...] hoheitlich und im Wege der Amtshilfe handeln." [T3 p75; 93. GMK Beschluss Nr. 2] Man muss wissen, was dieser Satz bewirkt. Wer ein mangelhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz — verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss keinen Vorwurf beweisen, nur den Fehler, den Schaden und die Ursächlichkeit. Wer dagegen „hoheitlich" handelt, haftet nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Und da gilt: Verschulden erforderlich. Amtspflichtverletzung erforderlich. Dazu die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Bund hat sich mit einem Federstrich aus der Gefährdungshaftung in die Verschuldenshaftung bewegt — für Produkte, die er zeitgleich zur Rechtspflicht machte, und deren Konformitätsmängel er zeitgleich für „unschädlich" erklärte. Das ist kein Zufall. Das ist Handwerk. 15 Masken pro Woche — der eigentliche Treiber Woher kam die Nachfrage? Nicht aus einer neuen Studienlage. Das Protokoll der 20. Bund-Länder-Besprechung (Gewaltendurchbrechung) Medizinprodukte vom 16. Dezember 2020 hält fest: Das BMG informiert über die Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, vulnerable Personen über die Wintermonate mit insgesamt 15 FFP2-Masken auszustatten — eine Maske pro Woche, ausgegeben über die Apotheken [T3 p103]. Eine Maske pro Woche. Für ein Produkt, dessen Schutzwirkung wesentlich vom korrekten Sitz, von Dichtsitzprüfung und von der Tragedauer abhängt. Die Zahl 15 folgt aus dem Kalender, nicht aus der Aerosolforschung. Der Treiber war ein politischer Zielwert. Die Evidenz kam gar nicht vor. Der doppelte Maßstab war, dass dieselbe Behörde, dieselbe Woche sich widerprach. Am 27. März 2020 übermittelte der BfArM-Präsident dem BMG einen Bericht zum Regelungsbedarf. In einem einzigen Dokument stehen beide Maßstäbe nebeneinander. Zu Arzneimitteln heißt es: Eine weitere Vereinfachung oder Beschleunigung des Zulassungsverfahrens sei „nicht erforderlich". Das AMG sehe mit § 28 Abs. 3 AMG bereits die beschleunigte bzw. vorzeitige Zulassung vor; unter Berücksichtigung des Zwecks, die Bevölkerung mit „ausreichend geprüften und damit sicheren Arzneimitteln" zu versorgen, seien die bestehenden Regelungen ausreichend [BER p306]. Wenige Seiten weiter, zu Schutzausrüstung: Man solle überlegen, die Bundesoberbehörde zu ermächtigen, Sonderzulassungen auch an andere als die Hersteller zu erteilen. Das BfArM habe derartige Sonderzulassungen „jüngst bereits erteilt; dies begegnet jedoch rechtlichen Bedenken" [BER p310]. Für Arzneimittel galt ausreichend geprüft und damit sicher. Für Masken kann man die Norm nachträglich ausweiten, weil man sie schon überschritten hatte. Dieselbe Behörde. Derselbe Bericht. Dasselbe Datum. Und die Wirksamkeit? Jetzt die Frage, die man eigentlich zuerst hätte stellen müssen. Die maßgebliche systematische Übersichtsarbeit ist der Cochrane-Review von Jefferson u. a., veröffentlicht am 30. Januar 2023 (Cochrane Database Syst Rev 2023;1:CD006207). Er wertet randomisierte und cluster-randomisierte Studien zu physikalischen Maßnahmen aus. Ergebnis für das Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung: Es macht wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied für grippeähnliche bzw. COVID-ähnliche Erkrankungen. Auch für den Vergleich FFP2/N95 gegen medizinische Masken blieb das Ergebnis unsicher. Nun die faire Gegenrede, die man kennen muss, bevor man diesen Satz zitiert: Die Chefredakteurin der Cochrane Library, Karla Soares-Weiser, stellte am 10. März 2023 klar, die Behauptung, der Review zeige „Masken wirken nicht", sei eine unzutreffende und irreführende Auslegung. Zutreffend sei: Untersucht worden sei, ob Maßnahmen zur Förderung des Maskentragens die Ausbreitung verlangsamen — und das Ergebnis sei ergebnisoffen („inconclusive"). Angesichts der Grenzen der Primärstudien könne der Review die Frage, ob das Maskentragen selbst das Risiko senke, nicht beantworten. Man lese diesen Satz zweimal. Die Klarstellung, die als Verteidigung der Maskenpflicht zitiert wird, ist ihre schärfste Anklage. Denn Gegenstand jeder staatlichen Maßnahme ist nicht das Maskentragen als Naturvorgang. Gegenstand ist genau das, was Cochrane untersucht hat: die Maßnahme zur Durchsetzung des Maskentragens. Der Bußgeldbescheid. Das Hausverbot. Die 3G-Kontrolle. Die Schulordnung. Cochrane sagt zu genau dieser Maßnahme: Die Evidenz ist ergebnisoffen. Ein Grundrechtseingriff, der Millionen Menschen über Jahre traf, ruht auf einer Evidenzbasis, die die weltweit angesehenste Institution für Evidenzsynthese als ergebnisoffen bezeichnet. Das ist kein Randbefund. Das ist der Befund. Die Einzelstudien passen dazu. Die dänische DANMASK-19-Studie (Bundgaard u. a., Annals of Internal Medicine 2021) fand bei rund 4.800 ausgewerteten Teilnehmern keinen statistisch signifikanten Unterschied: 1,8 Prozent Infektionen in der Maskengruppe, 2,1 Prozent in der Kontrollgruppe. Man kann über diese Zahlen streiten. Man kann nicht behaupten, sie trügen einen jahrelangen bundesweiten Zwang. Was am Ende übrig blieb Die Bilanz der Beschaffung ist inzwischen öffentlich, und sie stammt vom Bundesrechnungshof. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden 5,8 Milliarden Masken beschafft — ohne Verhandlung, zu Festpreisen. Bis 2024 hat der Bund dafür rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Inland verteilt wurden etwa 1,7 Milliarden Masken. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge musste vernichtet werden oder steht zur Vernichtung an. Der Bundesrechnungshof nennt das eine massive Überbeschaffung. Aus nicht abgenommener Ware laufen nach dessen Bericht rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Der Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof — rund 170 Seiten, im Auftrag des damaligen Ministers Lauterbach erstellt — wurde monatelang im Ministerium zurückgehalten, dem Haushaltsausschuss als Verschlusssache und in geschwärzter Fassung zugeleitet. Einzelne Seiten sind vollständig unlesbar. Sudhof selbst durfte im Ausschuss nur vertraulich aussagen; eine unbeschränkte Aussagegenehmigung hatte sie nicht. Ein Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG ist bis heute nicht zustande gekommen. Grüne und Linke erreichen das Quorum nicht; die Regierungsfraktionen machen den Weg nicht frei. Die am 10. Juli 2025 eingesetzte Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" soll ihren Abschlussbericht erst Ende Juni 2027 vorlegen — sie erhebt keine Beweise mit den Mitteln des Strafprozesses. Über 170 Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden nach Pressedarstellung am 9. März 2026 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt: kein Anfangsverdacht - so geht ministeriales Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften. Fünf Komma neun Milliarden Euro. Die Hälfte der Ware in der Verbrennung. Kein Untersuchungsausschuss. Keine Ermittlungen. Ein geschwärzter Bericht. Alle warten mutmaßlich sehnsüchtig auf den Eintritt der Verjährung. Jens Spahn indes gelangt wegen seiner besonderen Expertise wieder in den Haushaltsausschuss. Dort - so finden die Genossen und Christdemokraten - hat er sein größtes Talent schon im BMG unter Beweis gestellt. Der Kern Fassen wir zusammen, was aus den Akten der eigenen Behörde folgt: Der Staat erklärte fehlende Konformitätsbewertungen für unschädlich, damit seine Bestände in den Verkehr durften. Er erklärte sich beim Vertrieb zum Hoheitsträger, damit er nicht nach Produkthaftungsrecht einstehen musste. Er setzte eine politische Zielzahl fest, bevor er eine Evidenzfrage stellte. Und er machte das Produkt, für das er all das tat, zur bußgeldbewehrten Pflicht für 83 Millionen Menschen. Zur Wirksamkeit dieses Zwangs sagt die beste verfügbare Evidenzsynthese: ergebnisoffen. Invertiert gesprochen: "evidenzlos". Die Maske hat vieles getan. Sie hat eine unsichtbare Lage sichtbar gemacht. Sie hat Zustimmung durch Panikmache organisiert, Abweichung markiert und so Coronaleugner und "Staatsfeinde" sichtbar gemacht, die es zu unterdrücken galt. Die Dringlichkeit wurde permanent gehalten. Sie hat die Pandemie in jedem Bus, jedem Klassenzimmer, jedem Supermarkt präsent gehalten — dort, wo kein Mensch je einen Ct-Wert oder eine Intensivbelegung zu Gesicht bekam. Alle sollten Todesangst bekommen. Was sie nachweislich nicht getan hat, ist das, wofür sie angeordnet wurde, nämlich die Infektionszahlen eindämmen. Quellen BfArM-Aktenbestand (nach IFG freigegebenes Konvolut Referat 93, Zitierschema [Quelle pSeite; Datum; Betreff]): BER p306, p310 (27.03.2020, Regelungsbedarf Rechtsverordnung nach IfSG) · BER p936/p942 (06.04.2020, Lagebild Bundeskanzleramt) · T3 p73–75 (93. GMK, Beschlussvorschlag Bund) · T3 p103 (16.12.2020, 20. Bund-Länder-Besprechung, TOP II) Evidenz:Jefferson T u. a., Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1, Art. No. CD006207 (DOI 10.1002/14651858.CD006207.pub6) · Soares-Weiser K, Statement on „Physical interventions…" review, Cochrane, 10.03.2023 · Bundgaard H u. a., Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers, Ann Intern Med 2021;174:335–343 · Abaluck J u. a., Impact of community masking on COVID-19: a cluster-randomized trial in Bangladesh, Science 2022;375:eabi9069 Beschaffung und Aufarbeitung:Bericht des Bundesrechnungshofes zur Maskenbeschaffung (Zahlen nach Berichterstattung t-online v. 08.07.2025 und https://t.co/hlBH271abv v. 13.09.2026) · Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof (Deutsches Ärzteblatt v. 10.07.2025; Tagesspiegel v. 08./09.07.2025) · Deutscher Bundestag, Einsetzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", BT-Drs. 21/562, Beschluss v. 10.07.2025 · S. Michel, (Kein) Untersuchungsausschuss Masken, JuWissBlog Nr. 96/2025 v. 21.10.2025 #Pandemie #Maskenpflicht #COVID19

Gerald Grosz Aug 30

Merz lachte. Nicht aus Verlegenheit. Aus Verachtung. Eine Kinderärztin sagt dem Kanzler direkt ins Gesicht, dass Spargesetze an Kindern den Amtseid berühren. Kein Salon. Keine Talkshow-Höflichkeit. Praxis. Kinder. 25 Euro. Wartezimmer. Realität. Friedrich Merz zuckt zusammen, als https://t.co/kMd5elz4ql #Merz #Kinderärztin #Spargesetze #DE

HC Strien Jul 2

Bisher habe ich Merz ja für abgehoben gehalten. Nach seinen heutigen Aussagen denke ich: stimmt, aber vor allem ist er ziemlich dumm Denn um sich hinzustellen und zu sagen: "Ihr müsst zulünftig wegen jedem Zipperlein sofort zum Arzt, sitzt da dann in einem überfüllten Wartezimmer rum, sammelt alle gerade umlaufenden Infekte ein und werdet nicht für den einen Tag, der gereicht hätte krankgeschrieben, sondern gleich für die ganze Woche, und damit wird sowohl Euer Alltag leichter als auch etwas gegen die Dauer von Krankschreibungen getan" dafür muss man schon bemerkenswert dämlich sein Und weil man dadurch auch die anderen teilweise vernünftigen Ansätze des Reform"pakets" kontaminiert, erweist man sich auch noch als bar jedes kommunikativen Instinktes Aber jedes Volk das wählen darf hat genau die Regierung, die es verdient #Politik #Arztsystem #Gesundheit

VaniTy Jul 2

Und wenn ich wegen starken Kopfschmerzen oder Übelkeit zum Arzt gehen müsste, ist das definitiv nicht gesundheitsfördernd, in immer überfülltere Wartezimmer zu gehen für ein dummes Attest #Gesundheit #ÄrztlicherBesuch #Wartezimmer

Wer hat die telefonische Krankschreibung eingeführt, um Ärzte zu entlasten und Ansteckungen im Wartezimmer zu verhindern? Die Ampel. Wer schafft sie ab? Schwarz-Rot-Merz. Choose your fighter. #Krankschreibung #Ärzte #Gesundheit

Telefonische Krankschreibung abschaffen und ab Tag 1 eine AU verlangen? Das bedeutet: volle Wartezimmer, höhere Kosten im Gesundheitssystem und mehr Ansteckungen, weil Kranke zum Arzt müssen, statt sich zu Hause auszukurieren. Das ist gesundheitspolitischer Irrsinn. #Gesundheitspolitik #AU #Krankschreibung #DE

markusdd Jul 2

Ok. Es gibt also de-facto keine Einkommensteuerreform, dafür steigen aber wieder die Sozialabgaben, was dazu führen dürfte, dass man wieder einmal merklich weniger am Monatsende raus hat. Der Raubbau geht also weiter. Telefonische Krankschreibung kann wegen mir weg, aber ab Tag 1 in einer Praxis aufschlagen zu müssen ist einfach absurd. Die Hausarzt Wartezimmer platzen morgens eh schon aus allen Nähten und nun trägt man wieder zusätzliche Kosten ins System. Und keiner wird das tun ohne dass es sich lohnt. D.h. anstatt mal 1-3 Tage 39 Fieber auszukurieren und vllt den Rest der Woche Home-Office zu machen um keinen anzustecken wird es zukünftig direkt die Krankschreibung für die ganze Woche werden. Ich lege mich fest, dass das daher die Anzahl der Kranktage eher ausweiten wird. Weil entweder wird sich krank in den Betrieb geschleppt und man steckt noch mehr Leute an, oder man ist wie gesagt gleich die ganze Woche weg. Für 3 Tage schreibt einen keiner krank. Komplett am Leben vorbei. Aber gut. Was erwartet ich auch. #Einkommensteuer #Sozialabgaben #Gesundheitssystem

Der Hausärzteverband sieht in der telefonischen Krankschreibung ein bewährtes Instrument zum Bürokratieabbau. Der Vorsitzende Markus Beier sagt: Sie entlastet Praxen, schützt Patienten vor Ansteckungen im Wartezimmer und ist „kein regelfreier Raum“. Die Forderung nach Abschaffung nennt er ein „Arbeitgebermärchen“ ohne belastbare Grundlage. Merz will sie trotzdem abschaffen. So sieht Bürokratieabbau bei der Union aus. #Gesundheit #Bürokratieabbau #Hausärzte

Der Kampf dieser Bundesregierung gegen die Hausärzte geht weiter: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Das füllt die Praxen wieder mit infektiösen Patienten, die im Wartezimmer andere anstecken. Gesundheitspolitische Fehlentscheidung, mal wieder. #Gesundheit #Ärzte #Politik

Ein 33-Jähriger griff am vergangenen Freitag in Stutensee einen 64-Jährigen mit einem Teppichmesser an und verletzte ihn am Hals. Sprich, er handelte in Tötungsabsicht. Der Angriff ereignete sich morgens um 8:15 Uhr im Wartezimmer einer Arztpraxis. Glücklicherweise konnte der Arzt mit seinen Angestellten den Angreifer stoppen. Der ist jetzt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, weil man davon ausgeht, dass er die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen hat. Ein wahnhafter Zustand sei es gewesen. Anfrage läuft. #Gewaltverbrechen #PsychischeGesundheit #Sicherheit

Bild Jun 8

V Berlíně se uskuteční první Krebs-Talk v BILD-Wartezimmer, kde pacienti, jejich blízcí a odborníci otevřeně hovoří o osobních zkušenostech s rakovinou, jejími dopady na život a o důležitosti důvěry v léčbu bez tabu a přikrášlování. #Krebs #KrebsTalk #Gesundheit

Patienten zu Gast bei BILD - Das Leben und der Krebs. So ist es wirklich

Ohne den Westbalkan ist die EU nicht komplett. Trotzdem sitzen einige Länder der Region seit Jahrzehnten im europäischen Wartezimmer. Das ist nicht nur frustrierend, sondern schlecht für Europa, schlecht für Österreich. Deshalb haben wir gestern eine Initiative eingebracht: Wenn #WesternBalkans #EUenlargement #UnityInDiversity #AT #EU #BA #XK #ME #RS #MK