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#Machtkritik

Versäumnisurteil gegen Janosch Dahmen im Lappen-Prozess Der grüne Lappen @janoschdahmen, der Bürger wegen Machtkritik abmahnen und anzeigen lässt, ist ziemlich wehleidig. Dahmen war federführend daran beteiligt, in Deutschland eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren einzuführen. Er wollte Bürger gegen ihren Willen zwingen, ihre körperliche Unversehrtheit durch eine totalitäre Zwangsmaßnahme des Staates aufzugeben. Mir fallen noch wesentlich deutlichere Worte für diesen Fanatiker und Totalitaristen ein als „Lappen“. Ich bin gespannt, ob die Gegenseite das Versäumnisurteil nutzen möchte, um weiter vorzutragen. Warten wir es ab. #Versäumnisurteil #CoronaImpfpflicht #Totalitarismus

LG Hamburg: „heul leise, du Lappen“ ist zulässige Machtkritik Die auf Äußerungsrecht spezialisierte Kammer des Landgerichts Hamburg hat heute im Prozess unseres Mandanten Daniel Kindl ausgeführt, dass es sich bei seinem Post, in dem er den Grünen Lappen Janosch Dahmen, der gern Bürger für banale Äußerungen anzeigt, um zulässige Machtkritik handelt. Das Amtsgericht und das Landgericht Hannover haben unseren Mandanten dagegen wegen Beleidigung verurteilt (die Revision am Oberlandesgericht läuft noch). Die deutsche Strafjustiz hat von Meinungsfreiheit weitestgehend keine Ahnung. Mich überrascht die zivilrechtliche Einschätzung kein bisschen … Zudem: Was zivilrechtlich erlaubt ist, kann strafrechtlich nicht verboten sein. Und das werden wir klären, notfalls am Bundesverfassungsgericht. #Meinungsfreiheit #Rechtsprechung #Machtkritik

Steinhoefel Jun 11

This nicely summarizes the entire debate about the allegedly dangerous social media. Although, they are dangerous: For those who fail politically and for those who fear criticism of power. (translated)

Martin Hagen Jun 5

Seit gestern kursiert auf X die Behauptung, ich würde aktuell zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Person geltend machen (bzw. dies vorbereiten), die mich beleidigt hat. Vorab: Das entspricht nicht der Wahrheit. Wie es zu dem unzutreffenden Eindruck kam, wollte ich zuerst gründlich aufklären, bevor ich mich dazu äußere. Dies ist mir inzwischen gelungen. Also: Der Fall stammt aus dem Jahr 2024. Ich war zu diesem Zeitpunkt kein Abgeordneter irgendeines Parlaments. Im Kontext einer Diskussion über die Unterstützung der Ukraine bezeichnete mich eine Person als "Politwichser" und "Kriegsgewinnler" und erklärte, solche Menschen wie ich "gehören...". Wie ich in Interviews (zuletzt am vergangenen Mittwoch in WELT TV) immer wieder betont habe, steht es selbstverständlich jedem Bürger frei, sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze gegen Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen zu wehren. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Meine Kritik am §188 StGB, der Ermittlungsverfahren wegen Politikerbeleidigung von Amts wegen (auch ohne Kenntnis der betroffenen Person) ermöglicht und der höhere Strafen vorsieht als bei Taten gegen Privatpersonen, bleibt davon unberührt. Ich habe damals entschieden, gegen die mit einem impliziten Gewaltaufruf verbundene grobe Beleidigung rechtlich vorzugehen. Das Strafverfahren wurde nach §153a StPO eingestellt. Ich hatte die Kanzlei schriftlich angewiesen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Wie es später dazu kommen konnte, dass von der Kanzlei dennoch ein Auskunftsersuchen verschickt wurde, wird von dieser gerade aufgearbeitet. Fakt ist: Es wurden und werden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht. Ich habe in den vergangenen zwei Jahren keine Beleidigungen mehr zur Anzeige gebracht. Aus meiner Sicht ist in diesem Bereich zuletzt etwas aus dem Ruder gelaufen, woran ich mich nicht beteiligen möchte. Ich bleibe dabei: Machtkritik, auch zugespitzt ("Lügenfritz"), muss in einer Demokratie möglich sein. Der §188 StGB gehört dringend abgeschafft. Gleichzeitig verstehe ich jeden Bürger, der die Verrohung des Diskurses nicht einfach hinnehmen möchte und Äußerungsdelikte gegen sich zur Anzeige bringt. #Meinungsfreiheit #Demokratie #Politik

Martin Hagen Jun 3

Geldstrafe wegen „Lügenfritz“? Teile unserer Justiz scheinen außer Rand und Band. So etwas erwartet man in autoritären Staaten, aber doch nicht in einer Demokratie. Auch zugespitzte Machtkritik muss möglich sein! https://t.co/c71CVAOacJ #Justiz #Demokratie #Machtkritik

In einem funktionierenden Rechtsstaat dürfte jeder Bürger @Bundeskanzler Merz als Lügenfritz bezeichnen. In 🇩🇪 dürfen das nur diejenigen, die sich zur Wehr setzen können und das auch tun werden. Staatsanwälte und Richter, die solche offenkundig zulässige Machtkritik nach § 188 StGB anklagen/verurteilen, machen sich strafbar und sind Demokratiefeinde. #Rechtsstaat #Demokratie #Meinungsfreiheit

Deutschland ist wohl das einzige angeblich freie Land, in dem gegen einen Bürger für die Bezeichnung des Kanzlers als "Pinocchio" strafrechtlich ermittelt wird. Der Rentner aus Heilbronn hatte Glück, die StA wertete den Pinocchio als zulässige Meinungsäußerung und Machtkritik. Ein anderer Bürger hat Pech. Für die Bezeichnung "Lackaffe" bekam er einen Strafbefehl zu 30 Tagessätzen (entspricht etwa einem Monats-Nettogehalt). Aber es geht weiter: Auch die Bezeichnung „Lügenfritz“ soll strafbar sein. Staatsanwälte bzw. Richter, die sowas verfolgen/verurteilen, sind doch nicht ganz bei Trost. Mehr zu dem Fall hier: https://t.co/PUc5Elab9a #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Rechtsstaat

Roland Tichy May 9

The state no longer protects, but threatens citizens who express critical opinions on social media. The privileged elites, who only alternate in exercising power, want to prevent criticism of power and genuine change in power through punishment and regulation. We are experiencing a (Original: Der Staat schützt nicht mehr, sondern bedroht Bürger, die sich kritisch auf Sozialen Medien äußern. Die privilegierten Eliten, die sich in Machtausübung nur noch abwechseln, wollen durch Strafen und Regulierung Machtkritik und echten Machtwechsel verhindern. Wir erleben einen) #FreeSpeech #PowerDynamics #SocialMediaCensorship #DE