Kleine kostenlose Jura-Nachhilfestunde für all die Meldemuschis, die mich wegen meiner Sprüche im Sekundentakt anzeigen: Beleidigung ist ein Antragsdelikt! Das heißt, das wird nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt - und zwar auf Antrag der Person, die ich vermeintlich beleidigt haben soll, aber nicht aufgrund der Anzeige irgendeines nutzlosen Stücks Denunzianten-Abschaums. #Jura #Recht #Gesetz

