Der IS-Schlächter reiste mit einer falschen Identität nach Deutschland ein, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Auf dem Oktoberfest lernte er eine Deutsche kennen und schwängerte sie. Also durfte Twana H.S. bleiben. Weil ihm in seinem Land die Todesstrafe droht, kann der Iraker sowieso nicht abgeschoben werden. #Migration #Asylpolitik #Oktoberfest

