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#Untätigkeitsklage

Nun folgt die Klage! Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Frist zur Akteneinsicht bezüglich meiner IFG-Anfrage unbeantwortet verstreichen lassen. Weiterhin fordere ich das PEI auf, mir den Mailverkehr des damaligen Präsidenten Cichutek und der damaligen Leiterin der Abteilung für Impfstoffsicherheit, Keller-Stanislawski, auszuhändigen. Nächste Woche wird es nun eine Untätigkeitsklage geben. Das Gericht in Darmstadt ist jedoch seit Jahren dafür bekannt, dem PEI alle Spielräume offen zu halten, die nur denkbar sind. IFG-Anfrage: https://t.co/FyQFNBvHM9 Meine Arbeit unterstützen: https://t.co/whlm5co4At #Recht #Impfstoff #Transparenz

Was wir hier sehen, ist kein Stück aus dem Tollhaus, sondern ein Stück aus der Räuberhöhle. Wenn eine Behörde einen Bescheid einfach nicht erteilt (gegen den man dann klagen könnte), sondern die Sache liegen läßt, gibt es eigentlich die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Diese ist keine Klage "wegen", sondern trotz Untätigkeit. Man kann dann gleich vom Gericht verlangen, wofür eigentlich erst die Behörde zuständig wäre – aber die rührt sich ja nicht! Aber dieser Weg steht der DES faktisch nicht offen. Denn bei einem Streitwert i.H.v. 25 Mio. € können bei drei Instanzen 3 Mio. € auflaufen! Die DES kann nicht auf die ihr zustehende staatliche Förderung klagen, weil sie staatlich nicht gefördert wird. Die Bundesregierung weiß das natürlich und nutzt diesen Umstand bewußt aus. Was man eben – wohl seit Merkel – inzwischen unter "Rechtsstaat" versteht. Daran ändert übrigens auch die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe nichts. Erstens ist diese kein "Geschenk", sondern allenfalls ein (zinsloses) Darlehen. V.a. aber bleibt man IMMER auf den Kosten des gegnerischen Anwalts sitzen. Ein paar 100.000 € sind es also immer, und die hat die DES eben auch nicht. Aber: ein bißchen was haben wir noch in petto. Demnächst in diesem Kino...🥳🫣😳😡😤😬👹😱 #Rechtsstaat #Untätigkeitsklage #Bundesregierung

Folgt die nächste Klage gegen das PEI? Am 29. November 2025 habe ich das PEI gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz aufgefordert, mir den gesamten E-Mail-Verkehr zwischen dem damaligen Präsidenten Klaus Cichutek und der Leiterin der Pharmakovigilanz, Dr. Keller-Stanislawski, ab dem Jahr 2020 auszuhändigen. Bis heute habe ich diesen nicht erhalten. Mit rechtlichem Beistand von @dr_fmh soll nun eine Akteneinsicht gewährt werden, um den Stand des Vorgangs zu ermitteln. Schließlich muss das PEI die Belange Dritter prüfen und auch die Schwärzung privater Informationen durchführen. Auch eine weitere Untätigkeitsklage steht im Raum. Da die Abteilung von Dr. Keller-Stanislawski angeblich über drei Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt hat, besteht die Möglichkeit, dass sich die Kommunikation während der Corona-Impfkampagne wenigstens in den Mails nachvollziehen lässt. Es bleibt ein mühseliges Streben nach Transparenz. Meine Arbeit ermöglichen: https://t.co/whlm5co4At #Transparenz #PEI #Informationsfreiheit

Katherina Reiche hat ein Ministeramt. Die Frage ist nur, für wessen Interessen. Rhetorisch betrachtet. SPD-Umweltminister Carsten Schneider ist jedenfalls verstimmt, weil Reiche macht, was Reiche offenbar gern tut: Mit sturem Kopf zieht sie durch, was intern längst anders besprochen wurde. Konkret geht es um die EU-Methanverordnung. Die Bundesregierung hatte ausdrücklich vereinbart, daran nicht zu rütteln. Schließlich handele es sich um ein „wichtiges Klimaschutzinstrument im Energiesektor“. Pfff, dachte sich wohl Reiche. Oder auf Neudeutsch: Hold my bear! Denn Biertrinken kann bekanntlich jeder. Unsere Katherina schert ja gerne mal aus. Spaß beiseite! Jetzt erklärte sie nämlich im EU-Energieministerrat kurzerhand, Deutschland unterstütze die dreijährige Aussetzung wesentlicher Importvorschriften. Das hatte die Bundesregierung allerdings nie beschlossen. Ups. Umweltminister Schneider sah sich deshalb gezwungen, seine Kabinettskollegin im Bundestag öffentlich zurechtzuweisen: Die Geschäftsordnung der Bundesregierung gelte – und in diesem Fall habe man sich nicht daran gehalten. Deutschland unterstütze ausdrücklich keine Änderung der Verordnung. Worum geht es konkret? Von 2027 an sollen bei neuen Verträgen für Öl, Gas und Kohle auch die Methanemissionen der Produzenten nach EU-vergleichbaren Standards gemessen, gemeldet und überprüft werden. Ein geradezu revolutionärer Gedanke: Wer fossile Energie nach Europa verkauft, soll wenigstens offenlegen, wie viel Methan unterwegs in die Atmosphäre entweicht. Methan ist über einen Zeitraum von hundert Jahren gerechnet rund 28-mal klimaschädlicher als CO₂. Ausgerechnet den Einstieg in eine wirksame Kontrolle möchte Reiche um drei Jahre verschieben. Besonders hübsch ist ihr Argument der „Rechtsunsicherheit“: Der zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium fertig abgestimmte deutsche Gesetzentwurf liegt laut Schneider seit Wochen im Kanzleramt herum. Die Unsicherheit, über die Reiche klagt, produziert ihre eigene Regierung also gerade selbst. Auf die Idee ist unsere Bundesministerin möglicherweise nicht ganz allein gekommen. Im März trat Reiche bei der CERAWeek in Houston auf, einer der wichtigsten Konferenzen der internationalen Öl- und Gasindustrie. Dort stellte sie sowohl Klimaziele als auch die Methanverordnung infrage, vor einem Publikum, das dies nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe mit tosendem Beifall quittierte. Man gönnt es ihr. Wo der Prophet im eigenen Land … ach, lassen wir das. Die Deutsche Umwelthilfe wollte anschließend wissen, mit wem Reiche in Houston gesprochen und was sie dort möglicherweise zugesagt hatte. Ihr Ministerium ließ die gesetzliche Auskunftsfrist einfach verstreichen. Inzwischen hat die DUH Untätigkeitsklage erhoben. „Was will Frau Reiche verbergen?“, fragt sie. Gute Frage. Parallel dazu setzte die Trump-Regierung die EU massiv unter Druck. Sie verlangte die Abschaffung oder weitgehende Entschärfung der Methanverordnung. Nach Angaben der DUH wurden sogar die US-Botschaften in den EU-Staaten angewiesen, bei den nationalen Regierungen gegen die Regelung zu lobbyieren. Reiche zeigte sich an diesem Punkt bemerkenswert kooperativ. Ihr Gruselargument, Europa könne wegen der Verordnung bald praktisch nur noch Gas aus Norwegen beziehen, ist nach einer von der DUH zitierten Analyse falsch. Die ab 2027 greifenden Regeln betreffen zunächst neue Verträge. Tatsächlich betroffen seien lediglich rund vier Prozent der europäischen Gaslieferungen. Methankonformes Gas gibt es selbstverständlich auch außerhalb Norwegens. Das ist keine Sorge um Versorgungssicherheit. Das ist ein Lobbyskript, vorgetragen von einer ehemaligen Energiemanagerin, die ihr altes Milieu einfach nicht hinter sich lassen möchte. Und nun kommt das Absurde: Die EU-Kommission ist ohnehin längst weitgehend eingeknickt. Die Pflichten sollen zwar bestehen bleiben, Verstöße aber bis einschließlich 2029 nicht bestraft werden. Der zahnlose Tiger ist also bereits beschlossen. Reiche reicht selbst das nicht. Sie will die Importvorschriften komplett um drei Jahre verschieben. Nur braucht die Sanktionspause dafür gar keine Abstimmung. Die EU-Kommission müsste überhaupt erst einmal einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Selbst im Umweltministerium rätselt man deshalb, was Reiches Manöver eigentlich bezwecken soll. Die unbequeme Antwort: Es geht womöglich weniger um die Sache als um ein Signal. An die USA. Und Friedrich Merz schweigt. Der fertig abgestimmte Entwurf liegt „seit Wochen“ im Kanzleramt und vergilbt. Der Kanzler schaut zu, wie seine Wirtschaftsministerin eine vereinbarte deutsche Position sabotiert, obwohl ausgerechnet Deutschlands Stimme den Gegnern der Verordnung zur nötigen EU-Mehrheit verhelfen könnte. Auch das ist eine Entscheidung. Nur eine, die sich feige als Zögern tarnt. #Umweltpolitik #Methanverordnung #Klimaschutz