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#Coesfeld
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Ein 43-jähriger Mann wurde festgenommen, nachdem er seine Frau, die aus Angst vor einem Ehrenmord aus der Türkei nach Deutschland geflüchtet war, in einem Flüchtlingsheim in Coesfeld erstochen hat. #Ehrenmord #Femizid #Frauenrechte

Türke (43) festgenommen - Ehefrau nach Deutschland verfolgt und getötet
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Eine 36-jährige Frau und dreifache Mutter ist in Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) bei einem Messerangriff getötet worden: Als Tatverdächtigen führt die Polizei den 43-jährigen, getrenntlebenden Ehemann. Der Mann hat die türkische Staatsangehörigkeit. https://t.co/5qIRs3yk7M #Gewalt #Familie #Kriminalität

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Eine 36-jährige Mutter von drei Kindern wurde in einem Flüchtlingsheim in Coesfeld von ihrem 43-jährigen Ehemann erstochen, der festgenommen wurde und zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft war. #Coesfeld #Familiengewalt #Mord

Mutter von drei Kindern - Mann (43) ersticht Ehefrau (36) in Flüchtlingsheim
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Der Skandal um die „Coesfelder Liste“ wird immer größer. Bei der Überprüfung von rund 6.800 ausreisepflichtigen Migranten stieß das LKA auf etwa 12.000 Ermittlungsverfahren – darunter Gewalt-, Drogen- und Eigentumsdelikte. Wie konnte es so weit kommen? Und vor allem: Wer übernimmt dafür die politische Verantwortung? Herbert Reul? Hendrik Wüst? Oder beide? #CoesfelderListe #Migration #Politik

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Der Skandal um die „Coesfelder Liste“ weitet sich aus, da das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in 12.000 Verfahren gegen ausreisepflichtige Personen, darunter schwerkriminelle Migranten, erhebliche polizeiliche Erkenntnisse festgestellt hat. #CoesfelderListe #NRW #Ausreisepflichtige

Skandal in NRW immer größer - 12.000 Verfahren gegen Ausreisepflichtige

Die Liste der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld füllt 21 eng bedruckte A4-Seiten. Es sind die Namen von 471 Menschen, die gar nicht in Deutschland sein dürfen. Darunter Serienstraftäter, Vergewaltiger, Schläger. Die Behörden wollten sie lieber „integrieren“. Unfassbar. https://t.co/OH2Tq8NyNo #Migration #Sicherheit #Deutschland

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Der Skandal um die „Coesfelder Liste“ nimmt zu, nachdem bekannt wurde, dass der 16-jährige Elvis, der bei einer Schießerei in Köln beteiligt war, auf dieser Liste der ausreisepflichtigen Migranten steht, während 152 weitere Verdächtige zahlreiche Straftaten begangen haben sollen. #CoesfelderListe #Kriminalität #Köln

Skandal um „Coesfelder Liste“ - Ausreisepflichtiger Elvis (16) bei Schießerei dabei

Der Stadt Köln wurde im November 2024 durch die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld angeboten, die für die Abschiebung von 500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen nötigen Rückreisedokumente zu beschaffen. Eine Woche nach Erhalt des Angebots lehnte die Ausländerbehörde ab, mit der Begründung, keine derartigen Papiere zu benötigen. Stattdessen will die Ausländerbehörde diese ausreisepflichtigen Personen lieber „mithilfe von Sozialpädagog*innen“ dabei unterstützen, eine „dauerhafte Bleibeperspektive und Aufenthaltserlaubnis zu erlangen“. Ich habe gerade mal geschaut. Bei der Ausländerbehörde Köln arbeiten knapp 500 Mitarbeiter. Also ausrechnen, wie viel Steuergeld seit November 2024 mutwillig für diese 500 Ausreisepflichtigen verbraten wurde und auf die Mitarbeiter umlegen. Der Leiterin der Ausländerbehörde sollte man die finanzielle "Fürsorge" der ausreisepflichtigen Familie aufs Auge drücken, die jeden Monat rund 7.500 Euro an Steuergeldern kassiert. Wenn das einzelne Mitarbeiter nicht stemmen können, kann man ja noch die "Sozialpädagog*innen“" heranziehen. Das dann solange, bis die 500 abgeschoben wurden. #Migration #Integration #Sozialpolitik

Köln wollte nicht abschieben – jetzt muss es Konsequenzen geben Es ist ein Skandal: Die Stadt Köln hat einem konkreten Angebot des Landes,die Abschiebung von rund 500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch die Beschaffung der fehlenden Reisedokumente zu ermöglichen, eine klare Absage erteilt – und sich anschließend selbst nicht darum gekümmert. Eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag gerade darin besteht, geltendes Aufenthaltsrecht durchzusetzen, hat damit aktiv mögliche Abschiebungen vereitelt. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot der Stadt Köln im November 2024 an,für die Betroffenen aus den Westbalkanstaaten die fehlenden Rückreisedokumente zu beschaffen. Kölns Antwort kam nach nur sieben Tagen:Man benötige diese Hilfe nicht. Die Betroffenen seien seit langer Zeit geduldet und würden stattdessen dabei unterstützt, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erlangen. Aus internen Vermerken ergibt sich, dass die Stadt sich danach tatsächlich nicht um die Papiere kümmerte. Das verstößt gegen geltendes Recht: Fehlende Reisedokumente sind für sich genommen kein rechtsfreier Zustand,den eine Behörde einfach hinnehmen darf. Zwar liegt die Pflicht, sich um einen Pass oder Passersatz zu bemühen, primär beim Ausländer selbst – das stellt § 82 AufenthG klar. Doch das entbindet die Ausländerbehörde nicht von einer eigenen aktiven Pflicht: Nach § 82 Abs. 3 AufenthG muss sie auf die Mitwirkungspflichten hinweisen und, wie es in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums heißt, das Verfahren von sich aus weiter betreiben, statt es allein dem Betroffenen zu überlassen. Köln ist dieser eigenen Pflicht nicht nachgekommen und hat obendrein ein konkretes, kostenfreies Angebot ausgeschlagen, das genau diese Aufgabe für die Behörde übernommen hätte. Wer untätig bleibt und zugleich angebotene Unterstützung zurückweist, verletzt keine Nebenpflicht, sondern den eigenen gesetzlichen Handlungsauftrag. Das ist mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Besonders deutlich wird das am Fall einer Familie auf der Coesfelder Liste. Trotz eigener fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung und trotz mehrfacher,teils einschlägiger strafrechtlicher Verurteilungen, darunter eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung, wurde die Familie ins Bleiberechtsprogramm aufgenommen, während monatliche Sozialleistungen von zuletzt rund 7.500 Euro flossen. Die einschlägige Rechtsgrundlage für ein solches Bleiberecht, § 25b AufenthG, sieht als Regel-Versagungsgrund ausdrücklich Straftaten oberhalb von 50 beziehungsweise 90 Tagessätzen vor. Der Gesetzgeber wollte erkennbar nur diejenigen begünstigen, die sich an Recht und Gesetz halten. Eine einjährige Bewährungsstrafe liegt weit über dieser Schwelle. Auch hier verzichtete die Behörde 2024 zusätzlich auf das Coesfelder Angebot zur Passbeschaffung. Eine Ausländerbehörde,die ihrer eigenen aktiven Verfahrenspflicht nicht nachkommt und obendrein konkrete Unterstützung dafür ausschlägt, handelt rechtswidrig. Das darf nicht folgenlos bleiben. Klar ist:Wer innerhalb der Kölner Ausländerbehörde die Entscheidung getroffen und wer sie als Vorgesetzte gebilligt hat, das Coesfelder Angebot abzulehnen und anschließend untätig zu bleiben – gegen den müssen ernsthafte dienstrechtliche Konsequenzen verhängt werden. Die Bezirksregierung Köln und das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sind aufgerufen, im Rahmen der Fachaufsicht nicht nur den Vorgang selbst, sondern auch entsprechende Schritte gegen die verantwortliche Sachbearbeitung und Amtsleitung zu prüfen und, sofern sich der Verdacht bestätigt, konsequent umzusetzen. OB Torsten Burmester, der die Prüfung nach eigenen Angaben erst jetzt veranlasst hat, trägt dafür vermutlich keine Verantwortung, sofern er von den Vorgängen tatsächlich keine Kenntnis hatte. Umso mehr muss seine Prüfung dazu führen, dass die tatsächlich Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. #Abschiebung #Rechtsstaat #Köln