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#Rechtsanwalt

Markus Haintz wrote that Dara Sasmaz, whom he referred to as a social media consultant for the Left party, had been legally sentenced to refrain from insults against Haintz's clients. Haintz stated that due to the appeal process, Sasmaz would have to bear costs of at least €12,728.27. Because of a presumably generous fee agreement with his lawyer, the actual costs could be significantly higher. #Recht #Urteil #SozialeMedien (translated)

GFrei.News referred to values of 30.5 percent for the AfD and 17.5 percent for the CDU and urged the CDU to abandon its "firewall." Otherwise, the author warned that the party could face further loss of significance. He described the CDU and SPD as career parties and claimed that advancement opportunities depended on conforming to party leadership and avoiding internal criticism. The author accused the CDU of using offices and positions to provide for its members. As evidence, he cited 25 lost CDU seats in Saxony-Anhalt, 12 in Mecklenburg-Vorpommern, and 68 nationwide, with the latter relating to current polls. According to his portrayal, state parliament representatives received between 10,000 and 11,000 euros monthly, federal parliament representatives up to 17,000 euros; additionally, there were up to 6,000 euros for office equipment and 1.24 million euros in party funds for every million voters. GFrei.News also criticized travel expenses, retirement provisions, and opportunities for employees and stock trades that, in his view, were available to the representatives. According to the author, the CDU supported Merkel and then Merz despite what he considered bad policies. He concluded by asking when a prominent CDU member would abandon the firewall. #CDU #AfD #Politik (translated)

C

Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlichDer Jurist und AfD-Rechtsanwalt Christian Conrad warnte vor einem Parteiverbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestehen. #AfD #Parteiverbot #Demokratie

Experten und Prominente diskutieren AfD-Verbotsverfahren
www.mdr.de

Ich habe eben zwei neue Unterlassungserklärungen der Gegenseite bekommen. Damit sind wir inzwischen bei vier. Respekt an den Anwalt – der für mich extra eine Wochenendschicht eingelegt hat. Ich melde mich morgen zu den neuen Vorwürfen per Video. Wir werden gewinnen. #Recht #Unterlassungserklärung #Rechtsanwalt

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte

Kein Glück mehr vor Gericht TE-exklusiv: Strack-Zimmermann – die Niederlagenserie geht weiter Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ klagt für unsere Kommentarschreiberin vor dem LG: Das Gericht möge feststellen, dass der Kommentar „alte weiße Bestie“ im beschriebenen Zusammenhang zulässig ist und dass dafür kein Anspruch auf eine Geldentschädigung besteht. [...] Vor ein paar Tagen hat der 5. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (OLG) der Revision von Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier (ebenfalls „Haintz legal“) stattgegeben und das Urteil der Passauer Richter aufgehoben. Die Begründung ist das juristische Äquivalent einer zünftigen bayerischen Watschn. #Gericht #Recht #Justiz

Es ist Teil der Klimaschutzpolitik Deutschlands, Energie so knapp und teuer wie möglich zu machen. Jeder, der was anderes sagt, vernebelt den Sachverhalt. Wie schlechte Rechtsanwälte. #Klimaschutz #Energiewende #Deutschland

NIUS 4w

Nach mehr als zwei Jahrzehnten an der Spitze des Verwaltungsausschusses des Hamburger Rechtsanwalts-Versorgungswerks ist Rechtsanwalt Jörn Weitzmann nicht wiedergewählt worden. Weitzmann hatte auf seinem privaten X-Account ein migrationskritisches Video von NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt geteilt. https://t.co/uV8td3AlOb #Hamburg #Rechtsanwalt #Politik

Zwischenstand aus der Vorbesprechung der Richter: Sie halten beide von #Sven_Hüber angegriffene Äußerungen für rechtens. Rechtsanwalt #Eisenberg lümmelt sich mit hochgekrempelten Ärmeln und über der Brust verschränkten Armen auf seinem Stuhl und will sie vom Gegenteil überzeugen #Recht #Justiz #Gericht

UNFASSBAR! Hat Manuela Schwesig einen Unterschriftenstempel benutzt, um Corona-Verordnungen zu unterzeichnen? Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat hierzu eine brisante Entdeckung gemacht. https://t.co/XVUq2UnUzc #Corona #Politik #Aufklärung

Brisante Entdeckung eines Rechtsanwalts: Mehrere Corona-Verordnungen in MV tragen offenbar nur einen Unterschriftenstempel. Das wirft eine juristische Frage auf. https://t.co/AvlbcDJFYQ #Corona #Recht #MV

Die Drohung von Bundespolitikern gegen das Land Sachsen-Anhalt – gegen das ja nichts "vorliegt" außer einem demokratischen Wahlergebnis, das manchen nicht paßt – mit dem "Bundeszwang" (Art. 37 GG) - durch Bundespolitiker, jedenfalls, sofern sie ein öffentliches Amt innehaben wie der Bundeskanzler, bzw.: - durch den NRW-Ministerpräsidenten Wüst (wobei hier der Fall kompliziert liegt – im Ergebnis aber wohl schon!) dürfte eine Verletzung der Bundestreue (Art. 21 Abs. 1 GG) sein. Das könnte das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch seine Regierung, auch vor dem BVerfG feststellen lassen. Eine andere Frage ist, wie es zu bewerten wäre, wenn die Regierung von Sachsen-Anhalt die Einleitung entsprechender Verfahren unterläßt, weil sie politisch mit den frechen Drohrednern sympathisiert und deswegen die Vertretung und Verteidigung des ihr anvertrauten Bundeslandes unterläßt. Das wäre dann strukturell so etwas wie "Parteienverrat" durch einen Rechtsanwalt... #Bundespolitik #SachsenAnhalt #Verfassungsrecht

Die Doku des Berner Rechtsanwalts Werner Spirig zeigt, dass der Lockdown auf einer G7-Telko am 16.03.2020 finalisiert wurde und „bis zur Impfung” dauern sollte, obwohl es keinen Impfstoff gab. Merkel, Spahn und Braun verschweigen das bis heute. https://t.co/NmaUDr59Ac #Lockdown #Impfung #G7Telko #DE #CH #G7

ICH LASSE MICH NICHT EINSCHÜCHTERN! Ein SKANDAL: Außenminister Wadephul will Kiew Daten von kriegtauglichen Ukrainern in Deutschland ausliefern! Rechtsanwalt @DSchmitz660799 ist empört und stellt sofort (Download hier!) Strafanzeige gegen den Außenminister wegen Verdachts #Wadephul #UkrainischeFlüchtlinge #Rechtsstaat #UA #DE

„Krankes Hirn“ – nächste krachende Niederlage für StraZi vor Gericht Strack-Zimmermann ist der Sargnagel der FDP, die sie noch immer stützt. Nun verliert sie schon wieder ein Berufungsverfahren und nimmt eine zunächst gewonnene Klage zurück. Ein Kommentar von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia. ℹ️ Unsere mediale Arbeit lebt von eurer Unterstützung, den Link dazu findet ihr im ersten Kommentar. #Gerichte #Recht #Politik

Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 1. September, in der Strack-Zimmermann über ihren Anwalt auf den (vermeintlichen) Anspruch verzichtet und damit knapp 11.000 € Kosten zu ihren Lasten ausgelöst hat. Es hat Gründe, wenn eine Partei dies tut. Der Senat des Oberlandesgerichts Köln hat Rechtsanwalt Brockmeier deutlich mitgeteilt, dass die Ausführungen unserer Mandantin zulässig sind. Das OLG hätte ihr das sonst in einem Urteil mit Begründung geschrieben, dass die Äußerungen „Diese hässliche Kreatur ist eine korrupte Waffenlobbyistin.“ sowie „Waffenlobby-Dracula“ zulässig sind. Bei einem Verzichtsurteil ist dies nicht nötig. #Recht #Justiz #Prozess

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Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, was Betroffene des Mega Daten-Klaus des Berliner Senats tun können, nachdem 5,8 Terabyte sensibler Daten gestohlen wurden und für alle einsehbar im Darknet sind. #Datenschutz #Datenklau #Cyberangriff

Rechtsanwältin erklärt - Mega Daten-Klau! Was kann ich als Betroffener tun?

Warum dem Hüber gerade das Wasser bis zum Hals steht. Wenn ein ehemaliger DDR Polit - Offizier bei der Übernahme in den Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bewusst verschwiegen hat, liegt eine arglistige Täuschung vor. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) ist die Ernennung zum Beamten zwingend mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde. Durch die rückwirkende Aufhebung gilt das Beamtenverhältnis rechtlich als von Anfang an unwirksam. Da nie ein gültiges Beamtenverhältnis existierte, entfällt auch jeglicher Anspruch auf ein Ruhegehalt (Pension). Es gibt keine absolute Verjährungsfrist. Die Überprüfung und Rücknahme ist auch noch Jahrzehnte später, selbst im Ruhestand möglich. Ich bin kein Jurist, aber die Gesetzeslage ist da glasklar und ich wollte das mal klarstellen, da ja immer wieder behauptet wird, er würde trotz allem seine Pension bekommen. Von wegen. Es braucht nur gerichtsverwertbare Beweise das er in der STASI war, dann hat er ein ganz großes Problem. Daher haut er ja auch gerade wie wild um sich und versucht jeden mundtot zu machen, der ihm in die Queere kommt. Da mir ja viele Rechtsanwälte folgen, können sie gerne mal dazu ihre Meinung kundtun. Wer etwas Konkretes zu Hübers eventueller STASI Vergangenheit beitragen kann, wer da etwas weiß, bitte bei mir melden. Jeder noch so kleine Hinweis kann sehr wichtig sein. In meinem Profil ist meine Webseite verlinkt und darüber kann man mit mir Kontakt aufnehmen. Teilen und Kommentare wie immer erwünscht. Danke 💖 #Bundespolizei #STASI #Recht

Nachdem wir gegen den WDR eine einstweilige Verfügung und 5000 € Ordnungsgeld wegen Missachtung derselben erwirkt haben, wurde nunmehr die komplette Maischberger-Sendung aus der Mediathek gelöscht. In dieser Sendung wurde ein von @weichreite geklautes Video rechtswidrig verbreitet. Die Anwälte des WDR haben uns zudem heute mitgeteilt, dass sie den Fall in der nächsten Instanz und auch in einer Hauptsacheklage weiter ausdiskutieren möchten, was wir sehr gerne machen werden. Schließlich gibt es genug Gebührenzahlergelder, da kann man auch mal oppositionelle Anwälte und Streamer finanzieren. Tichys Einblick zum Hintergrund auszugsweise: „Rechtsanwalt Haintz und sein Mandant wollen das nicht hinnehmen. Also beantragt Haintz, wegen der Missachtung und Nichtbefolgung der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld gegen den Sender zu verhängen. Und siehe da: Das Landgericht Köln verdonnert den WDR zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.“ #WDR #Medienrecht #EinstweiligeVerfügung

Enthüllungsjournalist Janich gewinnt Verfassungsbeschwerde Unser Mandant @OliverJanich saß 5 Monate in rechtswidriger Abschiebehaft auf den Philippinen. Nun hat ihm das Bundesverfassungsgericht recht gegeben. Sein Fall wird neu aufgerollt. Eine herbe Klatsche für die Münchener Justiz. Es kommt selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Im Jahr 2023 beispielsweise gab es das genau 55 Mal beim Bundesverfassungsgericht. Nur etwas über ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Umso bemerkenswerter ist es, dass der oppositionelle Publizist Oliver Janich mit einem oppositionellen Anwalt, dem Verfasser, in Karlsruhe Erfolg hatte. Sogar der Generalbundesanwalt teilte in einem Schriftsatz mit, dass der größtenteils zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde der Erfolg nicht zu versagen sein dürfte. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz, deren häufig autoritäres Rechtsverständnis wieder einmal offenkundig wurde, was den Gang nach Karlsruhe nötig machte. Das Landgericht München muss nunmehr erneut über die sofortige Beschwerde von Janich entscheiden, dem eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich des Einspruchs gegen seinen Strafbefehl verwehrt wurde, obwohl er sich in einer offenkundigen Nötigungssituation in einem philippinischen Gefängnis befand. Janich wurde im Gefängnis vielfach mitgeteilt, dass er erst wieder aus der Haft entlassen werden würde, wenn sein Fall in Deutschland abgeschlossen („closed“) sei. Nur deshalb wurde der Strafbefehl von seinem ehemaligen Verteidiger „akzeptiert“. Direkt nach der Entlassung haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Nach der nunmehr anstehenden erneuten Entscheidung des Landgerichts München wird der Fall zurück zum Amtsgericht gehen, um dort verhandelt zu werden. Die Vertretung übernehmen Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und der Verfasser. Mehr zum Fall bei Tichys Einblick: #Verfassungsbeschwerde #Justiz #München