The public transportation companies in Germany are arguing about the rising sales commissions for the increasingly expensive Germany ticket, which is meeting with resistance. #Deutschlandticket #Verkehrsbetriebe #Preiserhöhung (translated)

The public transportation companies in Germany are arguing about the rising sales commissions for the increasingly expensive Germany ticket, which is meeting with resistance. #Deutschlandticket #Verkehrsbetriebe #Preiserhöhung (translated)

A new study by the German Environmental Aid shows that most public transport operators in the largest German cities continue to predominantly use combustion buses, while the transition to electric mobility is progressing only slowly. #Elektromobilität #Umweltschutz #ÖPNV (translated)

Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. https://t.co/YNTXblFgdg #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte
Nius hat vor Gericht gegen die Berliner Verkehrsbetriebe gesiegt. Die landeseigene BVG muss nun die Anfang Juni abgebrochene Werbekampagne fortsetzen. Außerdem wurde dem Betrieb eine einschränkende Aussage über die Meinungsfreiheit verboten. https://t.co/PiUv9Z8FY5 #BVG #Meinungsfreiheit #Werbung
Nach der prominenten NIUS-Werbekampagne in der Berliner U-Bahn und an Bussen erklärten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Juni, dass die Kampagne gestoppt werde. NIUS ging gegen die Maßnahme vor Gericht und siegte. https://t.co/X3Giwed1ns https://t.co/ynmsdMGWUd #BVG #Berlin #Werbung
PRESSEMITTEILUNG Verwaltungsgericht Berlin stoppt Berliner Verkehrsbetriebe (BVG): Werbekampagne von NIUS muss fortgesetzt werden – BVG muss Niederlage selbst öffentlich bekanntgeben https://t.co/pPuCCGetsQ #BVG #BerlinerVerkehr #Werbung
Meldungen, die das Ausland interessiert: "Die Hitze in Deutschland ist mittlerweile so extrem, dass die Straßenbahnschienen anfangen zu schmelzen! Die Verkehrsbetriebe Leipzig haben den Betrieb auf allen Straßenbahnlinien eingestellt, nachdem sich das Dichtungsmaterial in den #Hitze #Leipzig #Klimawandel #DE
HEILIGER BimBam. Die Hitze in Deutschland ist mittlerweile so extrem, dass die Straßenbahnschienen anfangen zu schmelzen! Die Verkehrsbetriebe Leipzig haben den Betrieb auf allen Straßenbahnlinien eingestellt, nachdem sich das Dichtungsmaterial in den Schienen und Weichen im #Hitzewelle #Leipzig #Strassenbahn #DE
Mein Kommentar gestern auf Welt-TV zur Hitzewelle: "Immer noch versucht die Politik, Alarmismus zu verbreiten. Ja, wir haben mehr heiße Tage ( >30 Grad), früher waren es fünf, jetzt haben wir 10-20. Die Erwärmung der letzten 25 Jahre ist nicht der Wärmestrahlung des CO2 geschuldet : Wir haben seit 25 Jahren eine um mehr als 12 % gestiegene Sonneneinstrahlung in Europa, weil die Wolken zurückgegangen sind, weil es weniger Staub in der Luft gibt. Daran muss man sich anpassen. Da hilft doch kein CO2-Alarm, weil wir ohnehin nur 1,5% des CO2 der Welt ausstossen. Übrigens gibt es immer noch 10 mal soviel Kältetote wie Hitzetote. Klimaanlagen in Deutschland werden als nicht politisch korrekt eingestuft, da sie Strom verbrauchen. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben im letzten Jahr neue U-Bahn-Züge ohne Klimaanlagen angeschafft, um Strom zu sparen und das Klima zu schützen ! Nur 15 % der Haushalte haben Klimaanlagen. Dabei haben wir an Hitzetagen ohnehin zu viel Strom durch Solaranlagen. Zudem will die Bundesregierung durch das Effizienzgesetz bis 2030 25 % des Energieverbrauchs kürzen. Anstatt zu jammern, sollte es ein Klimaanlagenprogramm für Kitas, Schulen und Altenheime geben." Zum Vorschlag Hamburgs, Freibäder zu schliessen, um die Menschen vor der Hitze zu schützen: "Auf solche verrückten Ideen kann nur eine verbohrte, tantenhafte grüne Politik kommen, die den Bürgern vorschreiben will, wie sie sich zu verhalten haben. Für wie dumm hält man eigentlich die Bürger? Ab Sonntagabend ist der Spuk erst mal vorbei. Da gibt es wieder das übliche Hamburger Sommerwetter mit Temperaturen von etwas über 20 Grad". https://t.co/FVwyxIKAVn #Klimawandel #Hitzewelle #Energiepolitik
Brücke vor dem Einsturz. Dresden kämpft gegen die Zeit. Ich erinnere hier kurz daran, dass heute bekannt wurde, dass Friedrich Merz und seine Mitstreiter nun 35 Milliarden Euro für Verteidigung im All ausgeben wollen. #Dresden #Infrastruktur #Bruecken #Verkehr Alarm: In Dresden wurde die Brücke der Budapester Straße am 14. Mai 2026 komplett gesperrt. Nach Angaben der Stadt sind bereits 160 von 1000 Spanndrähten gerissen. Selbst nach der Sperrung wurden weitere Schäden festgestellt und die Lage verschärft sich weiter. Risiko: Die Brücke wurde in derselben Bauweise errichtet wie die im September 2024 eingestürzte Carolabrücke. Zusätzliche Schwerlaststützen sollen nun bis Ende Juli eingebaut werden. Zehntausende Autofahrer sowie Buslinien der Dresdner Verkehrsbetriebe sind von den Einschränkungen betroffen. Folgen: Der Zustand wichtiger Verkehrswege zeigt erneut den wachsenden Sanierungsstau bei Deutschlands Infrastruktur. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: (ntv) https://t.co/rBPJAyxfjA #Dresden #Infrastruktur #Verkehr
NIUS-Chef Reichelt postet: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“, und die Berliner Verkehrsbetriebe BVG kündigen die NIUS-Werbekampagne, weil die Aussage "die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet". - Wer sagt, dass es zwei #Meinungsfreiheit #BVG #Reichelt #DE
Nach der überaus prominenten NIUS-Werbekampagne in der Berliner U-Bahn und an Bussen erklären die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), dass die Kampagne beendet wird. Die BVG habe den Vermarkter aufgefordert, die Kampagne „mit sofortiger Wirkung zu beenden“. Als Anlass für diesen Schritt wird ein „Werbemotiv auf Social Media“ genannt, das „den Eindruck“ erzeuge, in der U-Bahn zu hängen. https://t.co/deqMzhjnYG #Berlin #BVG #Werbung