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#Versammlungsfreiheit

Der Kreisverband der Grünen Köln ruft per Rundmail zum „AfD-Bundesparteitag verhindern“ auf und schickt Busse nach Erfurt (4./5. Juli). Es heißt in der Mail wortwörtlich: "Gemeinsam nach Erfurt: AfD-Bundesparteitag verhindern Aus Köln fahren mehrere Busse zum AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli, um ein Zeichen zu setzen: AfD-Bundesparteitag verhindern..." Das ist mindestens mal hochproblematisch. ✅ Art. 21 GG schützt die Freiheit aller politischen Parteien – auch der AfD. ✅ Art. 8 GG schützt die Versammlungsfreiheit. Ein angemeldeter Parteitag ist eine geschützte Versammlung. ✅ § 9 Parteiengesetz verpflichtet Parteien sogar, Parteitage abzuhalten. Wer eine legale Parteiversammlung aktiv „verhindern“ will, überschreitet die Grenzen: • § 21 Versammlungsgesetz: Wer Versammlungen durch Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Störungen (z. B. Sitzblockaden) verhindern will, macht sich strafbar (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe). • § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Nötigung § 240, Hausfriedensbruch etc.) ist selbst strafbar. • Friedlicher Protest ist erlaubt – aktive Verhinderung nicht. Die Grünen machen sich dadurch aus meiner Sicht eindeutig strafbar. #AfD #Versammlungsfreiheit #Politik