WRLD

Search

#Verwaltungsgerichte
NIUS 6d

NIUS reported that the administrative courts had been heavily burdened. In Bavaria, they had dealt with asylum procedures at a rate of 45 percent last July; the situation in the other federal states had been similar. https://t.co/8poRkPWeKx https://t.co/9DPTalmC5n #Asylverfahren #Verwaltungsgerichte #Bayern (translated)

3053
D
der Standard 1w

Three administrative courts in Austria have made different decisions regarding the price disclosure of the costly cancer drug Keytruda, while the Constitutional Court must now decide on the freedom of information requests. #Medikamentenpreise #Keytruda #Krebsbehandlung (translated)

www.derstandard.at
Erstgerichte entschieden über geheimen Preis von Österreichs kostspieligstem Medikament
3195
Roland Tichy Aug 17

Eilanträge der ausgeschlossenen AfD-Kandidaten Martin Sichert und Stephan Bothe in Niedersachsen von Verwaltungsgerichten abgelehnt. "UnsereDemokratie" zieht die Zugbrücken hoch - 30 Prozent der Wähler ausgeschlossen. Was geschieht mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt? #AfD #Landtagswahl #Demokratie #DE #AN

3890
🅲🅾🆇🆇 Aug 17

Die Linken haben die Justiz unterwandert und kontrollieren bereits die Verwaltungsgerichte. Anders ist dieses antidemokratische Urteil nicht zu erklären. Sichert will vor dem Oberverwaltungsgericht weiterklagen. https://t.co/IQeqEwMzDA #Justiz #Demokratie #Verwaltungsgericht

14145
Ulrich Vosgerau Aug 17

Dario Schramm hat Ärger mit @SprachPhilo, weil er hier behauptet hatte, dessen "ganzes Geschäftsmodell" basiere auf "falschen Anschuldigungen". Sehen wir uns daher einmal an, wie das Geschäftsmodell von Dario Schramm so funktioniert. Ausgangsfall ist eine olle Kamelle, die sich eigentlich herumgesprochen haben müßte: in Thüringen sollte eine Demo gegen Rechts stattfinden. Dabei sollten auch Schilder hochgehalten werden, auf denen @BjoernHoecke als "Faschist" bezeichnet wurde. Die Versammlungsbehörde erteilte die Auflage, dies zu unterlassen, da sie es bei summarischer Prüfung für nicht unwahrscheinlich hielt, daß hierdurch der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt werde (§ 185 StGB). Die Veranstalter gingen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Auflage vor, und das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht: die Meinungsfreiheit des GG reiche so weit, daß es im Rahmen einer politischen Kundgebung, in der politische Gegensätze besonders pointiert thematisiert werden sollen, sogar zulässig ist, Björn Höcke als "Faschisten" zu bezeichnen. Höcke selbst hatte mit dem Verfahren rein gar nichts zu tun, er wurde auch nicht angehört oder über das Verfahren auch nur unterrichtet. Dies war auch nicht erfoderlich. Denn es ging ja niemals darum, ob er "ein Faschist ist". Sondern ausschließlich um die Reichweite der Meinungsfreiheit bei politischen Kundgebungen. Dario Schramm macht daraus die Behauptung, Björn Höcke sei ein "verurteilter Faschist". Das dürfte ohne weiteres eine unwahre Tatsachenbehauptung sein, gegen die Björn Höcke auch einen Unterlassungsanspruch hat. Dabei kommt es nicht darauf an, daß es sich natürlich um einen Beschluß gehandelt hat und nicht um ein Urteil. Aber: wenn Björn Höcke am Verfahren niemals irgendwie beteiligt war, kann er auch nicht "verurteilt" worden sein! Wurde er ja nachweislich auch nicht. (Verwaltungsgerichte verurteilen übrigens niemals Privatpersonen, dafür sind andere Gerichte da). @RAHornemann Im übrigen insinuiert Dario Schramm, ein Gericht habe eine inhaltliche Prüfung vorgenommen, vielleicht gar eine Beweiserhebung durchgeführt, die irgendwie ergeben habe, Björn Höcke sei ein "Faschist". (Denn ohne jeden Beleg wird doch keiner "verurteilt"?). Kurzum: das ganze Geschäftsmodell von Dario Schramm scheint wohl aus Lug und Trug zu bestehen. #Meinungsfreiheit #Politik #Recht

17094
Ulrich Vosgerau Aug 1

Nein, so einfach ist das nicht. So lange Spanien an dem Satz festhält: "Jeder, der erstmals in die EU eingereist ist, sei es auch illegal und ohne Papiere, erhält ein individuelles Asylverfahren!" wäre nicht zu erwarten, daß 60.000 individuelle Asylverfahren hinter den Stacheldrahtzäunen von Ceuta stattfinden. Sondern daß zehntausende von Asylbewerben zwecks Durchführung des individuellen Asylverfahrens nach Spanien transportiert werden und von dort aus durchaus auch nach Deutschland weiterreisen können! Wo Verwaltungsgerichte dann bekanntlich sagen: "Auch nach Deutschland dürfen sie erstmal einreisen!". Und nach sechs Monaten geht dann ja die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens von Spanien auf Deutschland über, wenn die Asylbewerber nicht ins Ersteinreiseland zurückgeschafft werden können. Und das würde daran scheitern, daß Spanien sie nicht nimmt.... - "Schengen" gilt nämlich immer nur in eine Richtung! Freie Durchreise nach Deutschland, aber keineswegs freie Zurückschaffung! Also: wenn die Meldungen stimmen, daß spanisches Militär + Polizei die Lage innerhalb eines Tages in den Griff bekommen haben, dann einzig und allein deswegen, weil man den Satz: "Jeder, der hier ohne Papiere ankommt, kriegt erstmal ein Asylverfahren!" ersetzt hat durch den Satz "Wer hier ohne Papiere und ausdrückliche Einladung antanzt, der fliegt auch gleich wieder raus!" . Anders geht's auch nicht. Würden die USA und Australien ja auch nicht machen. #Asylpolitik #Migration #EU

12425
Die ganze Geschichte Jul 2

"Wenn nur Friedrich III. nicht so früh gestorben wäre, dann hätte sich Deutschland vielleicht in eine ebenso liberale Demokratie wie Großbritannien entwickeln können!" In Deutschland gingen im Kaiserreich zeitweise mehr Menschen zur Wahlurne als in jedem anderen europäischen Land. Im Kaiserreich gab es bereits Verwaltungsgerichte, an denen Du als Bürger den Staat bzw. staatliche Institutionen verklagen konntest. Hast Du mal Karikaturen aus dem Kaiserreich gegen die Obrigkeit gesehen? #Deutschland #Demokratie #Geschichte

14516
Ulrich Vosgerau Jun 29

Bei Kontrafunk aktuell erkläre ich die Hintergründe dieses "Massenphänomens": das Gutachten des BfV für das VG Köln hatte bereits über 1.000 Seiten, das neue, linksgrüne NGO-"Gutachten" (das eigentlich ja den Zweck hat, künftig die KI zu manipulieren!) hat mit Anlagen 3.000 Seiten – extrapoliert man die Tendenz, wird das nächste Anti-Afd-"Gutachten" dann wohl 10.000 Seiten haben und das übernächste (vor der nächsten Bundestagswahl) dann 50.000... Eigentlich ist die verfehlte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bei Klagen gegen Erwähnungen im VS-Bericht schuld, die nie dem Grundsatz folgte: "Ein wirklich starkes Argument paßt auf eine DIN-A-4-Seite"! #Politik #Gesellschaft #Rechtssystem

20594