WRLD

Search

#ärztlich
D
der Standard 1d

In Austria, smart glasses are not prohibited, but their use, especially for filming, is legally problematic, as a case at a school in Vienna shows, where a student presented a medical certificate for wearing his smart glasses due to an attention disorder. #Smartbrillen #Österreich #Recht (translated)

www.derstandard.at
Wann ist die Nutzung von Smartbrillen in Österreich verboten?
2087
Spiegel Online 2d

The article examines whether the perception of what is considered worth living shifts in the context of assisted suicide in Germany, where several people end their lives with medical support every day. #BegleiteterSuizid #Lebensqualität #Selbstbestimmung (translated)

www.spiegel.de
Begleiteter Suizid: Verschiebt sich die Idee davon, was wir als lebenswert empfinden und was nicht?
2275
Frankfurter Allgemeine 3d

North Rhine-Westphalia's Interior Minister Herbert Reul suffered a broken hip in a fall over a step and is currently receiving medical treatment. #HerbertReul #NordrheinWestfalen #Unfall (translated)

www.faz.net
Sturz auf Treppe: Reul bricht sich die Hüfte
2684
Bild 3d

North Rhine-Westphalia Interior Minister Herbert Reul has broken his hip after falling over a step and is currently receiving medical treatment. #HerbertReul #NRW #CDU (translated)

www.bild.de
Auf einer Treppenstufe gestolpert - NRW-Innenminister Reul bricht sich die Hüfte
2684
Yvonne Kussmann 3d

Yvonne Kussmann wrote that there are still no traces of Muhamad M., who escaped from the secure psychiatric facility Altscherbitz in Saxony on September 25, 2026. According to a report by FOCUS from the previous day, the 22-year-old Afghan used his first approved accompanied outing in the unsecured clinic area to escape. The only caregiver who accompanied him could not hold him back, Kussmann wrote. She asked the clinic if there was a directive to respond exclusively verbally in the event of an escape and not to use direct force. As a comparison, she referred to Ahmad N., who, according to her account, escaped from the secure facility in Wiesloch during a similar outing on September 8, 2023. Caregivers had followed him to the later crime scene; there he fatally stabbed the 30-year-old cashier Lisa with a knife he had previously stolen in a TEDI store. Kussmann also requested explanations regarding an assessment expressed by the clinic, according to FOCUS, that no further crimes were to be expected due to long-term medication for several weeks. She asked among other things when the medication had started and how long Muhamad M. had been stable before his escape. He had been accommodated since October 2025; on June 30, 2026, the regional court in Leipzig ordered his permanent accommodation. At the time of the judgment, further crimes were anticipated, and according to Kussmann, there was also a lack of insight into his illness and willingness to undergo treatment. The clinic rejected both questions, citing safety aspects, patient protection, and medical confidentiality. They also emphasized that those accommodated were clinic patients with a statutory entitlement to treatment and not inmates of a correctional facility. The medical management has its own assessment and discretion in therapeutic measures. Kussmann wrote that she forwarded her inquiry to the responsible ministry and shared the search alert again. In the meantime, another photo has been published. https://t.co/rNiWoDmLNM #Flucht #Sachsen #Gesundheitssystem (translated)

3247
Paul Brandenburg 3d

Paul Brandenburg wrote that lung plague is a bacterial infectious disease known for a long time and is now well treatable and curable with antibiotics. He called the term "Russian plague" absurd propaganda; it is equally absurd to stir up fear of a possible pandemic. #Gesundheit #Infektionen #Antibiotika (translated)

2912
D
der Standard 4d

In the civil case concerning pain and suffering for a twelve-year-old boy who was allegedly locked in a dog crate and tortured by his mother, the medical report will be discussed on November 24 at the regional court of Krems. #HundeboxFall #Krems #Kindesmisshandlung (translated)

www.derstandard.at
Hundebox-Fall: Zivilprozess wird am 24. November fortgesetzt
2359
Kurier 5d

A doctor in the Czech Republic was convicted of negligent conduct because he did not catch a newborn during a delivery, causing the baby to fall to the ground and suffer a skull fracture. #Neugeborenes #ÄrztlicheVerantwortung #Tschechien (translated)

kurier.at
Neugeborenes fiel zu Boden und erlitt Schädelbruch: Arzt verurteilt
1468
Felix Perrefort 1w

Felix Perrefort referred to Prince Reuß as a "political prisoner" and emphasized the issue of proportionality in pretrial detention. Whether the defendants have committed a criminal offense should be separated from this and must be decided by the courts based on the evidence; it is hardly possible to make a final judgment from the outside, he wrote. In his view, however, the duration of detention can be assessed. Pretrial detention must not be a penalty in advance, and milder measures such as electronic ankle bracelets, surrendering identification documents and passports, or reporting requirements are available. Such conditions are already being applied in the Stuttgart proceedings. The hearings could nevertheless continue two days a week until a verdict in 2027 or 2028, Perrefort said. The older defendants, particularly the 74-year-old Reuß, could then determine their own diet and medical care, according to him. Reuß's daughter Elena, who has Down syndrome, has reportedly hardly spoken since her father's arrest according to medical confirmation; she could see him regularly again under milder detention conditions, Perrefort wrote. The fact that such measures are not being implemented could raise suspicions among citizens that a political example is being made, he explained. Those who instead invoke the danger invoked by Nancy Faeser in 2022 to justify the continued pretrial detention reveal a lot about themselves from his perspective. #Verhältnismäßigkeit #Rechtsstaat #PolitischeHäftlinge (translated)

13681
Yvonne Kussmann 2w

Am 7. September kam es zwischen 20 Uhr und 21.15 Uhr in der Innenstadt von Augsburg zu einer Vergewaltigung. Das Opfer ist ein 15-jähriges Mädchen. Man fand die 15-Jährige im Bleigässchen in hilfloser Lage auf, anschließend wurde sie ärztlich versorgt. So vermeldete die Polizei am 10. September und fragte, wer das Mädchen vor 21.15 Uhr möglicherweise in Begleitung anderer Personen gesehen hat. Relevant seien andere Personen zwischen 15 und 20 Jahren, die gegebenenfalls vereinzelt unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben. Am vergangenen Freitag wurde dann mitgeteilt, dass man aufgrund intensiver Ermittlungen und Zeugenbefragungen einen Tatverdächtigen festnehmen konnte. Bei ihm handle es sich um einen 16-Jährigen. Wegen des dringenden Tatverdachts wurde Haftbefehl wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung erlassen und in Vollzug gesetzt. Ich hatte gestern um 9.50 Uhr nachgefragt und wollte wissen, ob sich das Opfer und der Tatverdächtige zuvor gekannt hatten, ob der Tatverdächtige bereits polizeibekannt war und ob er unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss stand. Außerdem fragte ich welche Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger und Opfer besitzen. Die Antwort erreichte mich dann vor einer Stunde. Man könne mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren keine weiteren Auskünfte geben.🙄 #Augsburg #Vergewaltigung #Strafrecht

15147
Paul Brandenburg 2w

Besoffenen-Impfung auf Oktoberfest: Die Ärzte Gehören ins Gefängnis Dieser Grad ein Verstoss gegen die ärztlichen Grundpflichten muss nach einer Wende in Deutschland mit Berufsverbot und Gefängnis bestraft werden. https://t.co/vRXPmUbCi7 #Impfung #Ärzte #Oktoberfest

15996
Yvonne Kussmann 3w

Ich recherchiere aktuell zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, weil ich mich für den Zeitpunkt, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, vorbereiten will. In dem Zusammenhang beschäftige ich mich auch mit dem Untersuchungsausschuss. Hier mal ein paar Sätze aus der Zusammenfassung, die Sinnbild sind für das was hier - nicht erst seit 2015 - falsch läuft. "Zum Täter lagen zum Lebenslauf vor Einreise 2006 erstaunlich wenige Erkenntnisse vor. Die Zeit zwischen der letzten dokumentierten Beschäftigung 1999 und der Einreise nach Deutschland 2006 beruht ausschließlich auf eigenen, unbelegten Angaben des Täters. Der Ausschuss konnte diese große Lücke im Lebenslauf nicht aufklären, hält es aber nicht für wahrscheinlich, dass der Täter – wie von ihm behauptet - ärztlich tätig war. Die deutschen Sicherheitsbehörden interessierte diese Lücke im Lebenslauf weder in den Sicherheitsbefragungen im Asylverfahren, noch im Rahmen der ärztlichen Anstellungen im Zuge der Facharztausbildung. Sowohl die Asylgründe als auch die Argumentation des Täters wirkten sorgfältig vorbereitet und orchestriert (kurzfristige Agitation gegen den saudischen Staat und den Islam, ostentative Lossagung gegenüber der saudischen Botschaft, Behauptung der früheren Abwendung vom Islam). Nach Auffassung des Ausschusses hat auch der unter zweifelhaften Umständen erzielte Status als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie dem Täter geholfen, die Bearbeiter zu beeinflussen." #MagdeburgerWeihnachtsmarkt #Untersuchungsausschuss #Terrorismus

11768
Bild 3w

Wenige Stunden nach der Eröffnung des Oktoberfestes in München erlebte der erste Besucher eine Alkoholvergiftung, nachdem er angeblich eine ganze Flasche Wodka konsumiert hatte und daraufhin ärztlich betreut werden musste. #Oktoberfest #Alkoholvergiftung #München

www.bild.de
Keine vier Stunden nach Eröffnung - Erste Alkoholvergiftung auf Oktoberfest
6953
Emanuel Boeminghaus 4w

#BerlinWahl - Wer als Berliner am Sonntag in Berlin CDU wählt, sollte dringend seine Wahrnehmung ärztlich untersuchen lassen. Unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, eben von dieser CDU, hat sich Berlin zum allumfassenden SuperShithole entwickelt. Spitzenkandidat Stefan Evers war politisch immer eng an der Seite von Kai Wegner. Jetzt so zu tun, als hätte er mit der bisherigen Politik nichts zu tun, ist wie ein Vorstandsmitglied, das nach Jahren gemeinsamer Entscheidungen plötzlich behauptet, mit der Bilanz des Unternehmens nichts zu tun zu haben. Das häufigste Zitat in meinem Freundeskreis lautet inzwischen: „Na ja, hier in Dahlem, Zehlendorf, Wannsee und Grunewald ist es ja noch irgendwie sehr schön. Aber in die City muss man inzwischen wirklich nicht mehr.“ Ach noch was! @kaiwegner Danke Kai Wegner für gar nichts! Wirklich null! Nichts! Komm bitte nie nie nie nie wieder! Dieses Stadt und dieses Land braucht alles, nur nie nie wieder dich! LG :-) Boeminghaus Selten so eine verheerende Bilanz eines Spitzenpolitikers gesehen. #BerlinWahl #CDU #Politik

13006
Tobias Ulbrich 4w

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

13161
Bild Sep 10

Das Drei-Tage-Fieber ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Säuglinge und Kleinkinder betrifft, mit hohem Fieber und einem anschließenden Hautausschlag, deren Symptome in der Regel harmlos sind, jedoch bei starkem Verlauf ärztliche Aufmerksamkeit erfordern können. #DreiTageFieber #Elterntipps #Gesundheit

www.bild.de
Infektion ist hochansteckend - Das müssen Eltern über das Drei-Tage-Fieber wissen
14569
Kurier Sep 7

Ein kurzer Selbsttest kann Hinweise darauf geben, ob wiederkehrende Kopfschmerzen Migräne sind, was eine ärztliche Abklärung erforderlich macht. #Migräne #Kopfschmerzen #Gesundheit

kurier.at
Könnte Ihr Kopfweh auch eine Migräne sein? Machen Sie den Test
15763
Nicole Höchst, MdB Sep 3

UPDATE zum Anschlag auf unseren Infostand: PRESSEMITTEILUNG Am Mittwoch, 02. Sept. 2026 ist gegen 1630 Uhr unser Infostand der AfD Bad Kreuznach in der Innenstadt von Bad Kreuznach mit einer ätzenden Flüssigkeit aus einem Gebäude heraus attackiert worden. Neun Personen wurden dabei verletzt. Anwesend waren unter anderem die beiden AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst und Sebastian Münzenmaier (Landesvorsitzender der AfD RLP) und die beiden MdL Damian Lohr und Jürgen Klein. Höchst musste nach der Attacke ärztlich behandelt werden. Bei der verwendeten Flüssigkeit handelte es sich um Chlorophen (Chlorophene, 2-Benzyl-4-chlorphenol, CAS 120-32-1). Dieser ist in der EU als Biozid-Wirkstoff nicht mehr genehmigt und darf in Biozidprodukten entsprechend nicht mehr verwendet werden. Die Polizei ermittelt nach heutiger Rücksprache mit der PI Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen. Eine große Anteilnahme der Bevölkerung zeigt sich in den sozialen Medien sowie zahlreichen Mails an die Betroffenen und die Adresse des Kreisverbands. „Wir werden uns durch solche Angriffe nicht einschüchtern lassen“, so MdL Jürgen Klein, der auch Kreisvorsitzender des AfD Kreisverbands Bad Kreuznach ist. #jetzterstRecht #BadKreuznach #AfD #Pressemitteilung

12045
TheRealTom™ - Trusted Flagger Aug 30

Kanzler-Beleidigerin Bea Merscher hat ein Anliegen. Sie kämpft gegen Sparvorhaben im Gesundheitswesen. Dafür hat sie vor einiger Zeit schon eine Demo in Berlin am nächsten Samstag angekündigt. Das ist legitim. So wie es aussieht, lebt die 39jährige alleinerziehende Mutter von zwei Kindern in der Nähe von Hannover, und hat seit mindestens drei Jahren keine ärztliche Praxistätigkeit mehr vorzuweisen. Neben ihrem intensiv gepflegten Instagram-Account arbeitet sie u.a. als "Expertin" beim Babynahrungshersteller Humana, für die Pharmafirma Abbott tritt sie auf "PediaSure-Roadshows" auf, für die FUNKE-Mediengruppe produzierte sie eine "Online Masterclass" für Eltern (im Moment im Angebot für 149,-) . Darüber hinaus bietet sie selbst einen online "Kinderschutz-Kurs" für 279,- an (https://t.co/6UXLzVuzbw), im Bonusmodul gibt es Tipps für Verhalten im "Elternkonflikt" aka Sorgerechtsstreit. Doch warum monetarisiert sie ihre enorme Reichweite von bereits 300.000 Instagram-Followern VOR dem TV-Auftritt für einen Spendenaufruf mit dem Ziel 100.000 Euro? Sie schreibt: "Ich werde nach der Demonstration sämtliche Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Jeder Euro wird nachvollziehbar dokumentiert. Ein möglicher Überschuss wird nicht privat verwendet, sondern nur nach transparenter Information der Unterstützer für den angegebenen Zweck oder einen klar benannten gemeinwohlorientierten Zweck eingesetzt." Fakt ist, für eine Bühne, ein paar Lautsprecher und das sonstige Drumherum einer Demo braucht man nie und nimmer 100.000 Euro, höchstens einen Bruchteil davon. Das Spendenziel wurde offensichtlich weit überhöht angesetzt. Ich bin gespannt auf die angekündigte Abrechnung. #Gesundheitswesen #Demo #Elternschaft

13589
Bild Aug 19

BILD-Reporter Johannes Berner beschreibt in seinem Artikel die dramatischen Momente während eines Freundschaftsspiels des FC Bayern gegen Heidenheim, als der talentierte Spieler Jamal Musiala auf dem Platz zusammenbricht und die Situation sowohl die Zuschauer als auch die Spieler in einen Schockzustand versetzt, bevor er schließlich mit ärztlicher Hilfe wieder aufsteht und eine Erklärung zu seinem Zustand abgibt. #JamalMusiala #FCBayern #FußballDrama

www.bild.de
BILD-Reporter berichtet - So erlebte ich das Musiala-Drama
14698