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#Pressemitteilung

UPDATE zum Anschlag auf unseren Infostand: PRESSEMITTEILUNG Am Mittwoch, 02. Sept. 2026 ist gegen 1630 Uhr unser Infostand der AfD Bad Kreuznach in der Innenstadt von Bad Kreuznach mit einer ätzenden Flüssigkeit aus einem Gebäude heraus attackiert worden. Neun Personen wurden dabei verletzt. Anwesend waren unter anderem die beiden AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst und Sebastian Münzenmaier (Landesvorsitzender der AfD RLP) und die beiden MdL Damian Lohr und Jürgen Klein. Höchst musste nach der Attacke ärztlich behandelt werden. Bei der verwendeten Flüssigkeit handelte es sich um Chlorophen (Chlorophene, 2-Benzyl-4-chlorphenol, CAS 120-32-1). Dieser ist in der EU als Biozid-Wirkstoff nicht mehr genehmigt und darf in Biozidprodukten entsprechend nicht mehr verwendet werden. Die Polizei ermittelt nach heutiger Rücksprache mit der PI Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen. Eine große Anteilnahme der Bevölkerung zeigt sich in den sozialen Medien sowie zahlreichen Mails an die Betroffenen und die Adresse des Kreisverbands. „Wir werden uns durch solche Angriffe nicht einschüchtern lassen“, so MdL Jürgen Klein, der auch Kreisvorsitzender des AfD Kreisverbands Bad Kreuznach ist. #jetzterstRecht #BadKreuznach #AfD #Pressemitteilung

NIUS 15h

Gender-Check für Pressemitteilungen, „Gleichstellungskompetenz“ für Bewerber und Frauenversammlungen während der Dienstzeit: Brandenburg will seine Gleichstellungspolitik deutlich ausweiten. Besonders skurril: Im neuen Gleichstellungsprogramm taucht ein mit 592.000 Euro gefördertes Kulturprojekt mit „queer-feministischen“ Partnerschaften auf. Zu dessen Kooperationen gehört ein FLINTA-Skate-Kollektiv. Im Veranstaltungsprogramm findet sich beispielsweise „Queer Mycology“ – Pilzkunde aus queer-feministischer Perspektive. https://t.co/C6l2PR3Sw7 #Gleichstellung #Feminismus #QueerKultur

Ein 27-jähriger Malier sitzt in Untersuchungshaft, weil er Anfang August eine 39-Jährige in der Nähe des Bahnhofs von Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt vergewaltigt haben soll. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe man zunächst von einer Pressemitteilung bewusst abgesehen. Es stellt sich die Frage, ob die bevorstehende Landtagswahl dabei eine Rolle spielte. Transparenz staatlicher Stellen ist jedoch die Voraussetzung für die politische Willensbildung. Die Bürger haben ein Recht auf Wahrheit! https://t.co/9FyzKSSQIz #Vergewaltigung #Transparenz #Politik

Ein 27-jähriger Malier kommt in Untersuchungshaft, weil er in Halle/Saale eine Frau vergewaltigt haben soll. Doch davon erfuhr die Öffentlichkeit nichts: Wie die Staatsanwaltschaft Apollo News mitteilte, habe man von einer Pressemitteilung zunächst abgesehen. https://t.co/z0lowPgVg9 #Vergewaltigung #Justiz #Halle

Update: Campact behauptet auf ihrer Website, dass u.a. Edeka die Youtube-Kanäle "auf ihre Sperrliste" gesetzt hat "oder diesen Schritt" prüft. Ich habe eine E-Mail von Edeka erhalten auf meine Presseanfrage, die dies in meinen Augen nicht bestätigt. Man schreibt mir u.a. - "EDEKA betreibt keinen Boykott einzelner Medien und ruft auch nicht dazu auf. Eine politische Bewertung einzelner Medien oder demokratisch zulässiger Meinungen ist damit nicht verbunden. - "Eine politische Bewertung einzelner Medien oder demokratisch zulässiger Meinungen ist damit nicht verbunden." - "Wir möchten klarstellen, dass es sich nicht um eine gemeinsame Kampagne von EDEKA und Campact handelt. Campact hat im Rahmen einer eigenen Recherche zahlreiche Unternehmen zu Werbeplatzierungen auf YouTube kontaktiert und diese anschließend in einer Pressemitteilung genannt." Allerdings hat mir Edeka nicht mitgeteilt, ob z.b. mein Kanal auf einer Sperrliste des Konzerns enthalten ist. Wer meinen Kanal noch nicht abonniert hat, hier könnt ihr dies tun: https://t.co/yDmDZoOQid #Edeka #Campact #YouTube

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: Höcke: Misstrauensvotum stellt BSW vor die Entscheidung Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen Antrag auf ein erneutes konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt eingebracht. Der Verlust seines Doktorgrades, seine Lügen gegenüber dem Landtag rund um die MDR-Rundfunkratsaffäre und seine peinlichen KI-generierten Reden und Medienbeiträge haben gezeigt, dass die fehlende moralische Integrität von Voigt seinen Verbleib als Ministerpräsident schon alleine aus Gründen der politischen Hygiene nicht möglich macht. Zugleich ist die AfD-Fraktion proaktiv auf das BSW zugegangen und hat vorgeschlagen, gemeinsam einen unabhängigen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten zu prüfen. Dieses Gesprächsangebot wurde mehrfach erneuert, ohne dass daraus bislang eine tragfähige Verständigung entstanden ist. Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag: »Mario Voigt hat sich als notorischer politischer Falschspieler erwiesen und verfügt nicht über die persönliche Integrität, die das Amt des Ministerpräsidenten verlangt. Wir haben dem BSW mehrfach die Hand gereicht und vorgeschlagen, einen unabhängigen Kandidaten zu finden, der einen politischen Neuanfang für Thüringen ermöglichen kann. Jetzt liegt es am Landtag, eine klare Entscheidung zu treffen: Bleibt Voigt im Amt, wird das bereits erodierende Staats- und Demokratievertrauen der Deutschen weiter schwer Schaden nehmen. Danach werden die Thüringer aus dem Abstimmungsverhalten ihre politischen Schlüsse ziehen und erkennen, wer einen Neuanfang ermöglicht und wer sich weiter an die CDU-SPD-Beutegemeinschaft klammert.« #Thüringen #Politik #AfD

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: Höcke: Misstrauensvotum stellt BSW vor die Entscheidung Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen Antrag auf ein erneutes konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt eingebracht. Der Verlust seines Doktorgrades, seine Lügen gegenüber dem Landtag rund um die MDR-Rundfunkratsaffäre und seine peinlichen KI-generierten Reden und Medienbeiträge haben gezeigt, dass die fehlende moralische Integrität von Voigt seinen Verbleib als Ministerpräsident schon alleine aus Gründen der politischen Hygiene nicht möglich ist. Zugleich ist die AfD-Fraktion proaktiv auf das BSW zugegangen und hat vorgeschlagen, gemeinsam einen unabhängigen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten zu prüfen. Dieses Gesprächsangebot wurde mehrfach erneuert, ohne dass daraus bislang eine tragfähige Verständigung entstanden ist. Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag: »Mario Voigt hat sich als notorischer politischer Falschspieler erwiesen und verfügt nicht über die persönliche Integrität, die das Amt des Ministerpräsidenten verlangt. Wir haben dem BSW mehrfach die Hand gereicht und vorgeschlagen, einen unabhängigen Kandidaten zu finden, der einen politischen Neuanfang für Thüringen ermöglichen kann. Jetzt liegt es am Landtag, eine klare Entscheidung zu treffen: Bleibt Voigt im Amt, wird das bereits erodierende Staats- und Demokratievertrauen der Deutschen weiter schwer Schaden nehmen. Danach werden die Thüringer aus dem Abstimmungsverhalten ihre politischen Schlüsse ziehen und erkennen, wer einen Neuanfang ermöglicht und wer sich weiter an die CDU-SPD-Beutegemeinschaft klammert.« #Thüringen #Politik #AfD

Heute hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage wegen des Verdachts des Mordes gegen den 17-jährigen (sofern er nicht beim Asylantrag gelogen hat) syrischen Staatsangehörigen Mohamed erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 11. März 2026 die 19-jährige Ukrainerin Maria getötet zu haben. Als Motiv gibt die Staatsanwaltschaft an, dass Mohamed davon ausging, Maria hätte ihn betrogen und sie hätte ihn in seiner Ehre verletzt. Maria wollte sich von dem Angeklagten trennen, weil es zuvor bereits zu gewalttätigen Übergriffen kam, was die 19-Jährige auch bei der Polizei angezeigt hatte. Die Anzeige schützte Maria jedoch nicht. Am Abend des 10. März 2026 ließ sich Maria nochmals auf ein Treffen mit dem Angeklagten ein, was ihr Todesurteil bedeutete. In einem Waldstück schlug Mohamed zuerst 14 Mal mit der Faust gegen den Kopf und in das Gesicht von Maria. Als sie auf dem Boden lag, nahm er mehrere Aststücke und schlug mit diesen mindestens 40-mal gegen den Hals, den Kopf und in das Gesicht von Maria. Sie starb durch Verbluten und einem Ausfall der lebenswichtigen Steuerungszentren im Gehirn. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er kam 2022 unter dem Deckmantel Asyl nach Deutschland. Der SWR berichtet zwar heute über die Anklage, aber betreibt Täterschutz indem die Staatsangehörigkeit des Angeklagten den Lesern verschwiegen wird, obwohl sie in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft genannt wird. Link zum Artikel des SWR in den Kommentaren. #Mord #Gewalt #Justiz

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz

Nachdem bekannt wurde, dass sich der Täter von Stade umgebracht hat, stellte ich eine Anfrage an das Justizministerium. Ich wollte wissen, ob der Bericht des Spiegels bestätigt werden kann, dass sich der 45-Jährige eigentlich am Tattag erschießen wollte, er aber keine Munition mehr hatte. Und wenn ja, ob er in der JVA unter den entsprechenden Bedingungen für suizidgefährdete Personen untergebracht war. Und ich fragte, ob der Einzelhaftraum oder zumindest der Bereich davor videoüberwacht war und ob es verwertbare Aufnahmen gibt. Die Antwort ist für den frühen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht verwunderlich. Man bittet um Verständnis, dass man derzeit keine über die Pressemitteilung hinausgehenden Informationen mitteilen kann. #Justiz #Ermittlungen #Suizidprävention

Stade. Pressemitteilung Justizministerium: "Suizid des Beschuldigten von Stade in der Justizvollzugsanstalt Das Niedersächsische Justizministerium hat heute den Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ zu einem Sachverhalt unterrichtet, den wir Ihnen hiermit ebenfalls zur Kenntnis geben: Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde hat heute mitgeteilt, dass der mutmaßliche Täter des Schusswaffenangriffes in Stade vom 29. Juni 2026, bei dem sechs Personen zu Tode gekommen sind, innerhalb der Anstalt verstorben ist. Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse handelt es sich um einen Suizid. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen aktuell nicht vor. Der Gefangene wurde heute um 06.05 Uhr von einem hierfür zuständigen Stationsbediensteten im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Der Gefangene wies zu diesem Zeitpunkt bereits keine Körpertemperatur mehr auf. Durch den herbeigerufenen Notarzt wurde um 06.29 Uhr der Tod des Gefangenen durch Strangulation festgestellt. Die Ermittlungen zu den konkreten Umständen des Todes wurden eingeleitet und laufen derzeit. Es wurden zwischenzeitlich sowohl die Angehörigen des Toten als auch die Angehörigen der Opfer in Stade informiert. Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde ist derzeit damit befasst, einen umfassenden Sofortbericht zu formulieren. Wir bitten um Verständnis, dass derzeit keine darüberhinausgehenden Informationen mitgeteilt werden können" #Justiz #Suizid #Stade

Bild Jul 19

Im kleinen WM-Finale zwischen England und Frankreich, das mit einem spektakulären 6:4 endete, feierte Bukayo Saka seinen Hattrick, während internationale Pressemitteilungen das Spiel kritisch als weniger Fußball und mehr als unterhaltsames Chaos bezeichneten. #WM2026 #EnglandVsFrankreich #ZehnToreWahnsinn

Pressestimmen zum Zehn-Tore-Wahnsinn - „Das war kein richtiger Fußball“
Steinhoefel Jul 13

„Die BVG als Staatsunternehmen wollte über die Grenzen der Meinungsfreiheit befinden. Dabei hat sie Rechtsbruch begangen, den sie jetzt auch noch selbst durch eine Pressemitteilung bekanntgeben muss. Ein weiteres Paradebeispiel für einen aggressiv-übergriffigen Staat, der dank der Justiz in seine Schranken gewiesen wurde.“https://t.co/IfzyRIgy1l #Meinungsfreiheit #Rechtsstaat #Justiz

BREAKING NIUS: Der NIUS-Bus muss wieder rollen! Unser großartiger @Steinhoefel hat vor dem Verwaltungsgericht einen unendlich wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen. Die BVG muss unsere Kampagne wieder aufhängen und selber per Pressemitteilung bekannt geben, dass sie nicht hätten sagen dürfen, was sie über uns gesagt haben. https://t.co/Zdn3z9mYoN #Meinungsfreiheit #Kampagne #Gericht

Steinhoefel Jul 13

PRESSEMITTEILUNG Verwaltungsgericht Berlin stoppt Berliner Verkehrsbetriebe (BVG): Werbekampagne von NIUS muss fortgesetzt werden – BVG muss Niederlage selbst öffentlich bekanntgeben https://t.co/pPuCCGetsQ #BVG #BerlinerVerkehr #Werbung

Pauline Voss Jun 29

Die Selbstdemütigung des medialen Establishments kennt keine Grenzen: In einem Gastbeitrag in der FAZ fordert der Chef des Medienverbands der freien Presse, Philipp Welte, im Namen von 350 Verlagen, dass die Bundesregierung doch bitte dabei helfen soll, die böse Konkurrenz der neuen digitalen Medien zu zerstören, und verspricht der Regierung indirekt, dass sie dann mit milderer Berichterstattung rechnen kann. Welte will, dass Deutschland und die EU die Algorithmen steuern und neue Medien aus den Feeds verdrängen („publizistisch und ökonomisch faire Verbreitung aller Pressepublikationen auch in der digitalen Welt sicherstellen“), und er will Geld („Förderung von Zeitschriften und Zeitungen … ist erforderlicher denn je“), zum Beispiel über eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf null. Dabei ist ihm von „Desinformation“ über die „erodierende politische Mitte“ und die „erstarkenden Ränder“ bis zu „Meinungsblasen“ voller „Halb- und Unwahrheiten“ kein linkes Buzzword zu blöd, um es nachzuplappern. Der Text von Welte liest sich wie eine Pressemitteilung der EU. Besonders entlarvend: Laut Welte liegt die Unzufriedenheit der Bevölkerung nicht an politischem Missmanagement, sondern an der kritischen Berichterstattung der neuen Medien: „84 Prozent der Deutschen sorgen sich ernsthaft um die Zukunft des Landes, fast zwei Drittel der Menschen in diesem Land glauben, dass keine Koalition die Probleme Deutschlands lösen kann.“ Wenn das Netz erstmal so richtig durchzensiert wird und die 350 Verlage die Diskurshoheit zurückerlangen, kann sich die Regierung offenbar endlich wieder auf Jubelperser-Journalismus verlassen und muss nicht mehr fürchten, dass das Wahlvolk sich um die Zukunft des Landes sorgt oder gar zu der abwegigen Ansicht gelangt, dass die Koalition keine Probleme lösen kann. #Medien #Freiheit #Desinformation

Die inzwischen veröffentlichte Begründung für die Ablehnung der zahlreichen Programmbeschwerden ist hanebüchen. Es geht bei der beanstandeten Logo Sendung um eine eklatante Verletzung der Programmgrundsätze. Die hat der Intendant nicht zugegeben. Eine bloße Pressemitteilung, in der ein Fehler zugegeben wird, und das Löschen des Beitrags aus dem Archiv ist keine „Abhilfe“ der Programmbeschwerde. Stattdessen hätte die Verletzung der Programmgrundsätze offen explizit festgestellt werden müssen, und es hätte im gleichem Umfang in der Logo-Sendung eine Richtigstellung erfolgen müssen. Die Hunderttausenden Kinder, die das gesehen haben, wurden durch den die Realität verfälschenden Beitrag manipuliert. Wenn sie nicht Eltern haben, die das schon bei der Ausstrahlung klargestellt haben, gab es keine Richtigstellung. Darauf hätte der Fernsehrat dringen müssen. Der Fernsehrat stiehlt sich aus seiner Verantwortung und verschärft das Glaubwürdigkeitsproblem des ZDF. #Medienkritik #Programmbeschwerde #ZDF

Die Bundesanwaltschaft hat heute - wie regelmäßig alle paar Wochen - Anklage gegen zwei IS-Mitglieder erhoben. Dieses Mal geht es um zwei Iraker, die im Dezember in Trier und Delbrück verhaftet wurden. Einer war als Kämpfer aktiv, der andere war Scharia-Richter. Man muss sich das bewusst machen, dass all diese Leute getarnt unter dem Deckmantel Asyl zu uns kamen und selbstverständlich nicht ihre Gesinnung an der Grenze abgelegt haben. Diese Leute hassen uns, unsere Kultur, unsere Werte und unsere Art zu leben bis aufs Blut - im wahrsten Sinne des Wortes. Sie rennen aber frei unter uns herum. Wie viele davon hier sind, weiß keiner. Aus der Pressemitteilung: "Muthana S. und Kais S. J. waren in den Jahren 2016 und 2017 im Irak Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Sie schlossen sich mehreren IS-Einheiten an, zum Teil waren sie gleichzeitig Mitglied derselben Einheit. Muthana S. betätigte sich auch als Kämpfer für die Vereinigung. Kais S. J. nahm zeitweilig eine herausgehobene Stellung als Richter in einem Scharia-Komitee ein." #IS #Terrorismus #Asylpolitik