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#Absatz

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

Fassen wir zusammen: Goldene Toiletten, ominöse Geldtransporter voller bewaffneter Männer, Schießereien zwischen ukrainischem Geheimdienst und ukrainischem Militär, explodierende Absatzzahlen von Luxusautomarken, 40% mehr Millionäre, verschwundene Milliarden und jetzt tonnenweise Bargeld. Dafür, dass es laut Schneelenskyj-Fanboys keine Korruptionsskandale in der Ukraine gibt, gibt es erstaunlich viele Korruptionsskandale. #Korruption #Ukraine #Luxusleben

BILD konnte die Asylakte des Koranbrüllers Amer G. einsehen. Asylantrag ging durch ohne persönliche Anhörung, wie damals bei Asylanträgen aus Syrien üblich, da unsere Behörden mit dem Ansturm überfordert waren. Ansonsten versucht die Stadtverwaltung dem Mann mit Platzverweisen, Unterlassungsverfügungen und Bußgeldbescheiden Herr zu werden, was den natürlich wenig interessiert. Er schreit weiter in den Straßen herum und stört wohl gerne auch christliche Gottesdienste. Letzter Absatz des Artikel: "Aktuell lässt sich G. nach BILD-Informationen für mehrere Tausend Euro die Zähne machen. Die Kosten übernimmt seine gesetzliche Krankenkasse. Für die Krankenversicherung des Bürgergeld-Empfängers kommt das Jobcenter aus Steuermitteln auf." #Asylrecht #Integration #InnereSicherheit

Ich bin Hausbesitzer und brauche einen Klempner. Leider sind diese sehr schwer zu bekommen, keiner hat Zeit. Glücklicherweise stelle ich aber nachts einen Einbrecher in meinem Keller, einen jungen Mann ohne Deutschkenntnisse. Ich frage ihn, ob er zufällig Klempner sei. Leider nein, aber das macht nichts. Ich nehme ihn auf, bezahle ihm eine monatliche Apanage, engagiere einen Privatlehrer für den Deutschkurs. Leider wirkt er wenig motiviert, macht kaum Fortschritte. Gelegentlich wird er mir gegenüber aggressiv, vor allem wenn er getrunken hat. Aber ich bleibe geduldig und hoffe weiterhin, daß es mit der Klempner-Ausbildung irgendwann klappt, und er mir dann helfen kann. Mittlerweile rinnt zunehmend Wasser aus meinen Wänden, und die Heizung will nicht mehr anspringen. Der Winter steht vor der Tür. Meine Bank ruft an und stellt angesichts des sichtlichen Wertverlustes meine Hypothek in Frage. Und wieder habe ich Glück: Es wird noch einmal eingebrochen, diesmal sind es gleich zwei junge Männer. Irgendwann wird ja mal ein Klempner drunter sein. (Deutsche Migrationspolitik in vier Absätzen) #Migrationspolitik #Klempner #Hausbesitzer

Lower Saxony's Prime Minister Olaf Lies is pushing for a compromise before the crucial supervisory board meeting at Volkswagen to avoid job cuts and plant closures, while the state emphasizes employee protection and simultaneously acknowledges the pressure to act due to sales problems and competitive circles. (translated)

Volkswagen: Niedersachsen dringt auf Kompromiss im VW-Streit

Guten Morgen zusammen, heute vor acht Jahren, in der Nacht des 26. August 2018 wurde der 35-jährige Daniel H. in Chemnitz erstochen. Ausgangspunkt war ein Streit und ein folgender Angriff vor einer Kneipe durch zwei Asylbewerber, ein Syrer und ein Iraker, wobei deren Identität und Alter auf deren Selbstauskunft beruhen. Der Iraker Farhad A. floh Tage später ins Ausland. Es erging dann Haftbefehl. Bis heute ist der Tatverdächtige flüchtig. Der Syrer Alaa S. wurde später vom Landgericht Chemnitz wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Anfang 2025 wurde er nach Verbüßung von 2/3 der Strafe entlassen. Abgeschoben wurde er vorerst nicht, da er einem Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz unterliegt. Dieses Abschiebungsverbot gilt in Entsprechung von Artikel 3 der Europäischen Konvention der Menschenrechte unabhängig der begangenen Straftat. Eine Anfrage, ob der Täter sich noch in Deutschland befindet, läuft. Alles andere thematisiere ich hier nicht, es geht mir in diesem Beitrag um die Erinnerung an das Opfer und die Tat. Ich recherchiere jedoch seit Langem zu dem Fall und werde bald darüber schreiben können. #Chemnitz #Gedenken #Kriminalität

Volkswagen is facing significant economic problems due to declining sales figures, geopolitical conflicts, and the challenges of electric mobility, which is leading to planned job cuts and possible plant closures, while the company is trying to simplify its structures and reduce costs. (translated)

Wie tief steckt VW in der Krise?

Die stolzen Porsche Berater nun unter dem Dach der Inder. Mehr Zeitenwende geht kaum. #Porsche #MHP #TCS #Zeitenwende Zeitenwende: Porsche verkauft seine Management und IT Beratung MHP vollständig an den indischen Technologiekonzern Tata Consultancy Services. Noch 2024 hatte Porsche MHP komplett übernommen, nun wechselt das Unternehmen mit mehr als 4500 Mitarbeitern den Eigentümer. Abstiegssignal: MHP erzielte 2024 noch knapp 830 Millionen Euro Umsatz, zuletzt waren es rund 743 Millionen Euro. Gleichzeitig sank der Porsche Absatz 2025 auf rund 280.000 Fahrzeuge und ging im ersten Halbjahr 2026 weiter zurück. Der Verkauf zeigt eindrucksvoll, wie grundlegend sich die Kräfteverhältnisse in der deutschen Automobilindustrie und IT Beratung gerade verschieben. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: (Handelsblatt) https://t.co/MNgHdXxSXW #Porsche #TCS #Zeitenwende

Bitcoin hat die $70.000 geknackt. Zum ersten Mal seit elf Wochen. In den meisten Zusammenfassungen steht als Grund das Krypto-Treffen im Weißen Haus. Die Zeitachse sagt etwas anderes. *** Wenn gerade nicht genug Zeit hast alles zu lesen, findest du am Ende des Posts die Entwicklungen in einem Absatz zusammengefasst. *** Der Sprung begann Stunden vor Trumps Auftritt. Auslöser war Finanzminister Scott Bessent. Er hat das Volumen der Anleihe-Rückkäufe des Finanzministeriums mindestens verdoppelt. Der Staat kauft dabei eigene, ältere Anleihen zurück und schiebt frisches Geld in einen Markt, dessen Renditen einen Tag zuvor auf den höchsten Stand seit fast zwei Jahrzehnten gesprungen waren. Gold legte am selben Tag 2,7% auf 4.528 Dollar zu. Zwei Hartwerte, dieselbe Richtung, derselbe Auslöser. Trotzdem war das Treffen relevant. Was dort tatsächlich gesagt wurde: Im Roosevelt Room saßen Brian Armstrong (Coinbase), Brad Garlinghouse (Ripple), Tyler und Cameron Winklevoss (Gemini), Arjun Sethi (Kraken), Vlad Tenev (Robinhood), Sergey Nazarov (Chainlink Labs), Adena Friedman (Nasdaq) und Jeff Sprecher (ICE, Mutterkonzern der NYSE). Dazu SEC-Chef Paul Atkins, CFTC-Chef Mike Selig und Krypto-Berater Patrick Witt. Die Prognosemärkte Polymarket und Kalshi standen auf den Vorablisten, waren am Ende aber nicht dabei. Trumps zentrale Botschaft war ein Appell an den Kongress: eine "faire Version" des CLARITY Act. Das Gesetz würde festlegen, welche Behörde für welche Kryptowerte zuständig ist, SEC oder CFTC. Trump nannte es Gesetzgebung, die die USA vor China halte. Und er sagte: "Wir haben den Krieg gegen Krypto ein für alle Mal beendet." Der Realitätscheck dazu: Der Senat stimmt am 15. September über das Verfahren ab. Nötig sind 60 Stimmen. Aktuell fehlen nach Schätzungen rund sechs demokratische Stimmen. Auf Polymarket liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Verabschiedung in diesem Jahr bei etwa 19 bis 20%. Der Blockadepunkt ist bemerkenswert. Die Demokraten wollen Ethikregeln im Gesetz verankern, die Amtsträgern private Krypto-Geschäfte begrenzen. Betroffen wäre in erster Linie die Familie des Präsidenten. Trump hat nach Reuters-Recherchen über 1,4 Milliarden Dollar aus den Krypto-Aktivitäten seiner Familie eingenommen, darunter rund 635 Millionen Dollar aus der Lizenz für den TRUMP-Coin und 236 Millionen Dollar aus Verkäufen von WLFI-Token. Der Mann, der das Gesetz einfordert, ist gleichzeitig der Grund, warum es feststeckt. Chainlink-Gründer Nazarov berichtete im Anschluss, Trump habe die CEOs noch ins Oval Office geholt und nach Feedback gefragt. Die Regierung halte eine Verabschiedung für machbar, es gehe nur noch um wenige offene Punkte und eine Handvoll Senatoren. Der Satz mit der größten Marktwirkung galt aber Hyperliquid. Trump sagte, Selig arbeite daran, Hyperliquid "vollständig regelkonform und legal" in die USA zu bringen. Hyperliquid ist die größte dezentrale Börse für Perpetual Futures, also Terminkontrakte ohne Ablaufdatum. Der Token HYPE stieg im Tagesverlauf um mehr als 19% auf knapp 70 Dollar. Die börsennotierte Hyperliquid Strategies legte zeitweise 28% zu. Was dabei untergeht: Es gibt keine Genehmigung, keinen Antrag und keinen Zeitplan. Die Plattform sperrt US-IP-Adressen weiterhin. Für einen regulierten US-Betrieb bräuchte es eine Registrierung als Designated Contract Market oder als Clearingstelle. Bei einem Orderbuch, das vollständig on-chain läuft, ist bis heute offen, welche juristische Person diesen Antrag überhaupt stellen würde. Die konkreteste Entwicklung der Woche kam von der SEC, einen Tag vor dem Treffen. Am 18. August hat die Behörde "Regulation Crypto Assets" vorgeschlagen. Zwei Ausnahmen von der Registrierungspflicht: einmalig bis zu 5 Millionen Dollar über vier Jahre für Startups, und bis zu 75 Millionen Dollar pro Zwölfmonatszeitraum für größere Projekte. Dazu ein bedingter Safe Harbor. Sobald ein Team die versprochenen Aufbauarbeiten erfüllt oder dauerhaft eingestellt hat, fällt der Token aus der Definition des Investmentvertrags heraus und gilt damit nicht mehr als Wertpapier. Registrierungspflichten der einzelnen Bundesstaaten würden entfallen. Wichtig: Es handelt sich um einen Vorschlag. 60 Tage Kommentarfrist, danach muss die Kommission erneut abstimmen. Nichts davon gilt heute. Atkins selbst betonte, ein Gesetz des Kongresses bleibe unverzichtbar, weil eine Behördenregel von der nächsten Regierung wieder kassiert werden kann. Eine Meldung, die gestern viral ging, sollte man vorsichtig behandeln: Trump habe angekündigt, die USA erwögen den Kauf erheblicher Bitcoin-Mengen. Kein Medium mit Reportern im Raum hat diesen Satz bestätigt. Die strategische Bitcoin-Reserve enthält bis heute ausschließlich beschlagnahmte Bestände von rund 200.000 BTC. Das Finanzministerium hat Käufe am offenen Markt bereits im Vorjahr ausgeschlossen, und ohne Budgetfreigabe durch den Kongress könnte die Regierung sie ohnehin nicht durchführen. Die Zahlen des Tages zum Schluss: 2,7 Milliarden Dollar an Short-Positionen wurden innerhalb von 24 Stunden liquidiert. Das ist die größte Welle erzwungener Short-Schließungen seit Beginn der Aufzeichnungen 2021. In die US-Bitcoin-Spot-ETFs flossen 517 Millionen Dollar, in Ether-ETFs 189 Millionen. Bitcoin drückte sich kurz über seinen 200-Tage-Durchschnitt bei 69.031 Dollar, ein Niveau, das seit Oktober 2025 nicht mehr nachhaltig gehalten wurde. Ein erheblicher Teil dieser Bewegung besteht aus erzwungenen Käufen von Short-Sellern. Solche Bewegungen tragen erfahrungsgemäß selten weit, wenn keine echte Nachfrage nachrückt. Aktuell sehen wir jedoch auch Spot-Nachfrage, was positiv zu bewerten ist. Die eigentlichen Prüfsteine liegen im September. Die Verfahrensabstimmung im Senat am 15., das Ende der SEC-Kommentarfrist, und die Frage, ob bei der CFTC tatsächlich ein Antrag von Hyperliquid eingeht. Bis dahin bleibt vieles Absichtserklärung. Die kurze Fassung: Trump hat gestern im Weißen Haus die Spitzen der Kryptoindustrie versammelt und den Kongress zur Verabschiedung des CLARITY Act aufgefordert, während Bitcoin am selben Tag kurz 70.000 Dollar berührte. Der eigentliche Auslöser der Rallye saß allerdings im Finanzministerium (sie kaufen noch mehr eigene Anleihen), die SEC hat einen Tag zuvor ihren ersten echten Krypto-Regelvorschlag vorgelegt, und ein Satz zu Hyperliquid hat HYPE um mehr als 19% bewegt. #Bitcoin #Krypto #CLARITYAct

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In 2025, global sales of electric trucks and buses nearly doubled to around half a million vehicles, led by a significant increase in sales in China and supported by double-digit growth rates in the EU, while challenges with infrastructure and charging remain. (translated)

Weltweiter Absatz von E-Lkw und -Bussen verdoppelte sich 2025 fast

In 2025, global sales of electric trucks and buses rose by 86 percent to around half a million vehicles, with China dominating nearly 90 percent of the sales, while the EU, India, Brazil, and the UK also recorded significant growth, although infrastructure challenges and cost parity with conventional diesel vehicles remained. (translated)

Elektromobilität: Weltweiter Absatz von E-Lkw und E-Bussen fast verdoppelt

In 2025, global sales of electric trucks and buses increased by 86 percent to nearly half a million vehicles, with China playing a central role, accounting for about 90 percent of sales and a significant increase in the heavy truck sector, while the EU and other markets also showed double-digit growth rates, but challenges such as insufficient charging infrastructure and price parity with diesel trucks remained. (translated)

Elektromobilität: Weltweiter Absatz von E-Lkw und -Bussen 2025 fast verdoppelt

Der groß angekündigte Investitionsbooster ist ein Rohrkrepierer. Deutschland bekommt keinen Aufschwung, sondern verwaltet weiter seine Standortkrise. #Investitionsbooster #Deutschland #Merz #Wirtschaftskrise Vom Booster keine Spur: Kanzler Friedrich Merz versprach 2025, Deutschland werde mit neuen Abschreibungsregeln wieder fit für die Zukunft. Ein Jahr später ist von einem nennenswerten Wirtschaftsimpuls kaum etwas zu sehen. Selbst das Handelsblatt bilanziert, dass die Investitionen trotz der sogenannten Superabschreibungen nicht richtig anspringen. Das Problem sitzt tiefer: Unternehmen investieren nicht, wenn Absatzperspektiven schlecht, Energie und Regulierung teuer und die wirtschaftspolitische Unsicherheit hoch sind. Die Ausrüstungsinvestitionen lagen Anfang 2026 trotz leichter Erholung lediglich auf dem Niveau von 2013. Selbst Ökonomen sprechen nur von überschaubaren Effekten des Boosters. Wer glaubt, man könne eine strukturelle Standortkrise mit Abschreibungstricks lösen, hat das eigentliche Problem der deutschen Wirtschaft noch immer nicht verstanden. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: Handelsblatt https://t.co/aNoLYQRDWl #Deutschland #Wirtschaft #Investitionen

+6,6 % Exportwachstum trotz −14,2 % in die USA – weil der Handel mit unseren europäischen Partnern vieles auffängt. Und genau diesen Binnenmarkt will die AfD mit ihrer Dexit-Politik aufs Spiel setzen. Wer Deutschlands wichtigsten Absatzmarkt gefährdet, gefährdet Arbeitsplätze, Investitionen und unseren Wohlstand. Die AfD verkauft das als Patriotismus. Tatsächlich wäre es ein wirtschaftliches Eigentor historischen Ausmaßes. Hä? #Export #Wirtschaft #Dexit

tagesschau.de Jul 30

The German auto industry, including BMW, is in deep crisis, which is reflected in a significant decline in profits and sales figures, particularly in the Chinese market, resulting in planned job cuts and intensive cost-cutting measures. (translated)

BMW-Gewinn bricht ein: Die Krise der deutschen Autobauer

Of course, that is not true, as paragraph 2 of Article 116 of the Basic Law shows. The Nuremberg Laws of 1935 tied citizenship for the first time and uniquely to ethnicity. This led to the loss of citizenship for Jews and others who were not ethnically German. (translated)

BMW streicht 8.000 Stellen weltweit. Die Krise der deutschen Autoindustrie erreicht nun auch die Münchner. Zuvor 5.000 Stellen bei Porsche und 4.000 Stellen bei Lufthansa. Eine schwarze Woche für den Arbeitsmarkt in Deutschland. #BMW #Autoindustrie #Arbeitsmarkt #Deutschland Stellenabbau: BMW will weltweit rund 8.000 Stellen abbauen. Rund 40.000 Beschäftigte in Deutschland sollen ab Oktober 2026 ein freiwilliges Abfindungsangebot erhalten. Das Programm läuft bis Ende 2027 und betrifft vor allem Verwaltung, Forschung, Entwicklung, Planung und Management. Hintergründe: Nach einer Gewinnwarnung im Juni 2026 erwartet BMW geringeren Absatz und niedrigere Gewinne. Belastend sind das schwache China Geschäft, der Preisdruck, US Zölle und hohe Entwicklungskosten. Bereits zuvor war die weltweite Belegschaft innerhalb eines Jahres um rund 2.000 Mitarbeiter gesunken. Der Stellenabbau zeigt, dass sich die wirtschaftlichen Belastungen inzwischen auf nahezu alle großen deutschen Autohersteller auswirken. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: BILD https://t.co/ndoLiEJj9X #Autoindustrie #Arbeitsmarkt #Deutschland

ZEIT ONLINE Jul 29

Ford has raised its earnings forecast for 2026 to 10 to 11 billion U.S. dollars, after the company achieved an operating profit of 2.5 billion dollars and revenue of 48.3 billion dollars in the second quarter, despite a net loss of 1.3 billion dollars due to the dissolution of a joint venture and declining sales in the electric vehicle segment. (translated)

US-Autohersteller: Ford hebt Gewinnprognose erneut an

30 Prozent weniger Absatz in China und 26 Prozent weniger Gewinn. Der China Einbruch zwingt Mercedes zur Senkung der Jahresprognose. #Mercedes #China #Autoindustrie #Wirtschaft China: Der Absatz von Mercedes sank in China im zweiten Quartal um 30 Prozent. Weltweit gingen die Verkäufe um knapp sieben Prozent auf 417.865 Fahrzeuge zurück und der operative Gewinn der Autosparte fiel um 26 Prozent auf 909 Millionen Euro. Ausblick: Mercedes senkte die Prognose für das Gesamtjahr und erwartet nun einen Umsatz leicht unter dem Vorjahresniveau. Eine Sonderabschreibung in China über 704 Millionen Euro belastete zusätzlich das Ergebnis. Die Entwicklung zeigt, wie stark der chinesische Markt die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers beeinflusst. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis! Quelle: BILD https://t.co/vcvoGaYvMd #Mercedes #China #Wirtschaft

Bild Jul 28

Im zweiten Quartal 2026 verzeichnete Mercedes-Benz einen Gewinnrückgang von 26 Prozent auf 1,55 Milliarden Euro, da der Absatz um 7 Prozent auf 417.865 Fahrzeuge fiel, hauptsächlich aufgrund eines Verkaufsrückgangs von 30 Prozent in China, trotz steigender Verkaufszahlen in Europa und den USA. #MercedesBenz #Gewinnrückgang #Automobilindustrie

Im zweiten Quartal - Gewinn bei Mercedes um 26 Prozent eingebrochen