BETA nonprofit public democratic european moderated

Search

#Bußgeld

Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die Regierende Bürgermeisterin werden könnte, war jahrelang Mitglied im Verein „Rote Hilfe“. Die linksextreme Gruppe zahlt Bußgelder für verurteilte Täter und setzt sich auch für die „Hammerbande“ ein. https://t.co/VO2Ip5LDg4 #Politik #Linksextremismus #RoteHilfe

Corona-Ausschuss in Sachsen-Anhalt kommt. Vor allem betroffen sind MP Haseloff und Ministerin Grimm-Benne: Kabinettsbeschlüsse, 2G, Schulen, Bußgelder und Datengrundlagen kämen auf den Prüfstand. https://t.co/Apx9vv8K9d #Corona #SachsenAnhalt #Gesundheit

„Freiwilligen Fragebogen“ ausfüllen, sonst - Mahnung - Bußgeldbescheid - Polizeiliche Vorführung - Erzwingungshaft Das, was seit 2015 „inhuman“ und „faschistisch“ ist, stellt jetzt überhaupt kein Problem dar. Der Staat geht härter gegen deutsche Jugendliche vor als gegen Leute, die überhaupt nicht im Land sein dürfen. Muss man sich mal vorstellen. #FreiwilligenFragebogen #Rechtsstaat #Gerechtigkeit

18-jährige Deutsche zahlen mehrere hundert Euro Bußgeld, wenn sie die „freiwilligen Fragebögen“ der Bundeswehr nicht ausfüllen, während per Haftbefehl gesuchten Schwerstkriminellen jeden Monat mehrere hundert Euro Bürgergeld aufs Konto überwiesen werden. Das ist die Definition von Anarchotyrrannei. #Politik #Deutschland #Gesellschaft

Seit gestern muss man in Singapur ein Bußgeld von bis zu 340 Euro bezahlen, wenn man in Bussen und Bahnen laut Musik von Handys oder Boxen abspielt, Müll hinterlässt oder die Füße auf die Sitze legt. Was spricht dagegen solches Verhalten auch in 🇩🇪 unter Strafe zu stellen? #Singapur #ÖffentlicherVerkehr #Umweltschutz

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird man beim „freiwilligen Wehrdienst“ zur Zwangsmusterung im „Karrierecenter“ vorgeladen, selbst wenn man „kein Interesse“ angekreuzt hat. Und wenn man den „freiwilligen Fragebogen“ nicht ausfüllt, kommen Bußgeldbescheide. Wir leben in einem Orwell-Roman. #FreiwilligerWehrdienst #Zwangsmusterung #Orwell

Nach den Maastricht-Kriterien müssten die EU jetzt hohe Bußgelder gegen Frankreich verhängen. Das wird wohl nicht passieren … https://t.co/BGWUCTIHR6 #EU #Frankreich #MaastrichtKriterien

Ohne die Sichtbarmachung der Pandemie hätte sie keiner bemerkt Teil 2 - der angekündigten BfArM Aktenauswertung: Der Maskenzwang — oder was der Staat über seine eigenen Masken wusste Eine Pandemie ist unsichtbar. Man sieht kein Virus. Man sieht keine Inzidenz. Man sieht keinen R-Wert. Das muss erst kreativ erschaffen werden - also her mit dem PCR - Test - Regime für die Etablierung der Testplandemie (ich berichtete https://t.co/PcyzKjW28d Was man sah, waren Masken. Die mussten her, weil sich nur so eine nicht existente Testplandemie auch in den Köpfen der Bürger einfräst. Drei Jahre lang war das Stück Stoff, OP Maske bis FFP3 vor dem Gesicht das einzige physische Zeichen dafür, dass etwas Außergewöhnliches im Gange sei. Es hing in der Bahn, im Supermarkt, im Klassenzimmer, im Wartezimmer, auf dem Bahnsteig. Es war das Dauersignal, dass die Lage ernst sei. Wer die Maske abnahm, widersprach nicht einer Hygieneregel — er widersprach der Lage selbst und jene die es sahen befürchteten den eiligen Tod, weil es da einen gab, der die Regeln nicht befolgte. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Parallelblick zur Lernkurve) . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Par . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Zum Stichtag 2. April 2020 lagen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 43 Anträge auf Sonderzulassung für Atemschutzmasken vor — medizinische Masken wie FFP-Masken [BfArM-Akten, BER p936/p942; Lagebild Bundeskanzleramt, 06.04.2020]. Die Prüfung erfolgte, so die Akte wörtlich, „nach internen Kriterien". Halten wir das fest. Nicht nach der Norm EN 149. Nicht nach einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle. Nicht nach einem veröffentlichten Prüfmaßstab, den irgendein Bürger hätte nachlesen können. Sondern nach internen Kriterien, die bis heute nicht im Volltext veröffentlicht sind. Möglicherweise ist der Punkt - Prüfung wer am meisten Geld zahlt enthalten - niemand weiß es bis heute. Das war der Marktzugang für das Produkt, das wenige Wochen später bundesweit zur Rechtspflicht wurde. „Nicht an Formalien scheitern" Es blieb nicht bei der Sonderzulassung der Masken. Der Bund beantragte in der 93. Gesundheitsministerkonferenz die Ergänzung der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV). Der Beschlussvorschlag ist in den Akten. Er lautet, sinngemäß und in Teilen wörtlich: Ein fehlendes oder unvollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich fehlender CE-Kennzeichnung sei für das Inverkehrbringen „unschädlich", sofern das BMG oder eine von ihm beauftragte Stelle in einem vom BMG gebilligten Verfahren festgestellt habe, dass die Ware den Anforderungen entspreche [T3 p74; 93. GMK, Beschlussvorschlag Bund, Ziff. 1a]. Die Begründung dafür steht direkt daneben. Sie ist nicht medizinisch. Sie ist nicht epidemiologisch. Sie lautet: Der Einsatz qualitativ geeigneter Schutzmasken solle „nicht an Formalien scheitern" [T3 p74]. Übersetzt heißt das, dass der Staat Millionen Masken gekauft hatte, die formal nicht verkehrsfähig waren. Statt sie zu vernichten, änderte Spahn die Regel, an der sie gescheitert waren. Das ist der Vorgang in einem Satz — und er stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus dem Beschlussvorschlag des Bundes. Der Haftungstrick, den kaum jemand bemerkt hat Im selben GMK-Beschluss steht eine Zeile, die juristisch mehr wiegt als alles andere: „Bund und Länder stellen fest, dass sie bei der Beschaffung, Bevorratung und Abgabe von Persönlicher Schutzausstattung [...] hoheitlich und im Wege der Amtshilfe handeln." [T3 p75; 93. GMK Beschluss Nr. 2] Man muss wissen, was dieser Satz bewirkt. Wer ein mangelhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz — verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss keinen Vorwurf beweisen, nur den Fehler, den Schaden und die Ursächlichkeit. Wer dagegen „hoheitlich" handelt, haftet nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Und da gilt: Verschulden erforderlich. Amtspflichtverletzung erforderlich. Dazu die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Bund hat sich mit einem Federstrich aus der Gefährdungshaftung in die Verschuldenshaftung bewegt — für Produkte, die er zeitgleich zur Rechtspflicht machte, und deren Konformitätsmängel er zeitgleich für „unschädlich" erklärte. Das ist kein Zufall. Das ist Handwerk. 15 Masken pro Woche — der eigentliche Treiber Woher kam die Nachfrage? Nicht aus einer neuen Studienlage. Das Protokoll der 20. Bund-Länder-Besprechung (Gewaltendurchbrechung) Medizinprodukte vom 16. Dezember 2020 hält fest: Das BMG informiert über die Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, vulnerable Personen über die Wintermonate mit insgesamt 15 FFP2-Masken auszustatten — eine Maske pro Woche, ausgegeben über die Apotheken [T3 p103]. Eine Maske pro Woche. Für ein Produkt, dessen Schutzwirkung wesentlich vom korrekten Sitz, von Dichtsitzprüfung und von der Tragedauer abhängt. Die Zahl 15 folgt aus dem Kalender, nicht aus der Aerosolforschung. Der Treiber war ein politischer Zielwert. Die Evidenz kam gar nicht vor. Der doppelte Maßstab war, dass dieselbe Behörde, dieselbe Woche sich widerprach. Am 27. März 2020 übermittelte der BfArM-Präsident dem BMG einen Bericht zum Regelungsbedarf. In einem einzigen Dokument stehen beide Maßstäbe nebeneinander. Zu Arzneimitteln heißt es: Eine weitere Vereinfachung oder Beschleunigung des Zulassungsverfahrens sei „nicht erforderlich". Das AMG sehe mit § 28 Abs. 3 AMG bereits die beschleunigte bzw. vorzeitige Zulassung vor; unter Berücksichtigung des Zwecks, die Bevölkerung mit „ausreichend geprüften und damit sicheren Arzneimitteln" zu versorgen, seien die bestehenden Regelungen ausreichend [BER p306]. Wenige Seiten weiter, zu Schutzausrüstung: Man solle überlegen, die Bundesoberbehörde zu ermächtigen, Sonderzulassungen auch an andere als die Hersteller zu erteilen. Das BfArM habe derartige Sonderzulassungen „jüngst bereits erteilt; dies begegnet jedoch rechtlichen Bedenken" [BER p310]. Für Arzneimittel galt ausreichend geprüft und damit sicher. Für Masken kann man die Norm nachträglich ausweiten, weil man sie schon überschritten hatte. Dieselbe Behörde. Derselbe Bericht. Dasselbe Datum. Und die Wirksamkeit? Jetzt die Frage, die man eigentlich zuerst hätte stellen müssen. Die maßgebliche systematische Übersichtsarbeit ist der Cochrane-Review von Jefferson u. a., veröffentlicht am 30. Januar 2023 (Cochrane Database Syst Rev 2023;1:CD006207). Er wertet randomisierte und cluster-randomisierte Studien zu physikalischen Maßnahmen aus. Ergebnis für das Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung: Es macht wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied für grippeähnliche bzw. COVID-ähnliche Erkrankungen. Auch für den Vergleich FFP2/N95 gegen medizinische Masken blieb das Ergebnis unsicher. Nun die faire Gegenrede, die man kennen muss, bevor man diesen Satz zitiert: Die Chefredakteurin der Cochrane Library, Karla Soares-Weiser, stellte am 10. März 2023 klar, die Behauptung, der Review zeige „Masken wirken nicht", sei eine unzutreffende und irreführende Auslegung. Zutreffend sei: Untersucht worden sei, ob Maßnahmen zur Förderung des Maskentragens die Ausbreitung verlangsamen — und das Ergebnis sei ergebnisoffen („inconclusive"). Angesichts der Grenzen der Primärstudien könne der Review die Frage, ob das Maskentragen selbst das Risiko senke, nicht beantworten. Man lese diesen Satz zweimal. Die Klarstellung, die als Verteidigung der Maskenpflicht zitiert wird, ist ihre schärfste Anklage. Denn Gegenstand jeder staatlichen Maßnahme ist nicht das Maskentragen als Naturvorgang. Gegenstand ist genau das, was Cochrane untersucht hat: die Maßnahme zur Durchsetzung des Maskentragens. Der Bußgeldbescheid. Das Hausverbot. Die 3G-Kontrolle. Die Schulordnung. Cochrane sagt zu genau dieser Maßnahme: Die Evidenz ist ergebnisoffen. Ein Grundrechtseingriff, der Millionen Menschen über Jahre traf, ruht auf einer Evidenzbasis, die die weltweit angesehenste Institution für Evidenzsynthese als ergebnisoffen bezeichnet. Das ist kein Randbefund. Das ist der Befund. Die Einzelstudien passen dazu. Die dänische DANMASK-19-Studie (Bundgaard u. a., Annals of Internal Medicine 2021) fand bei rund 4.800 ausgewerteten Teilnehmern keinen statistisch signifikanten Unterschied: 1,8 Prozent Infektionen in der Maskengruppe, 2,1 Prozent in der Kontrollgruppe. Man kann über diese Zahlen streiten. Man kann nicht behaupten, sie trügen einen jahrelangen bundesweiten Zwang. Was am Ende übrig blieb Die Bilanz der Beschaffung ist inzwischen öffentlich, und sie stammt vom Bundesrechnungshof. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden 5,8 Milliarden Masken beschafft — ohne Verhandlung, zu Festpreisen. Bis 2024 hat der Bund dafür rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Inland verteilt wurden etwa 1,7 Milliarden Masken. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge musste vernichtet werden oder steht zur Vernichtung an. Der Bundesrechnungshof nennt das eine massive Überbeschaffung. Aus nicht abgenommener Ware laufen nach dessen Bericht rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Der Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof — rund 170 Seiten, im Auftrag des damaligen Ministers Lauterbach erstellt — wurde monatelang im Ministerium zurückgehalten, dem Haushaltsausschuss als Verschlusssache und in geschwärzter Fassung zugeleitet. Einzelne Seiten sind vollständig unlesbar. Sudhof selbst durfte im Ausschuss nur vertraulich aussagen; eine unbeschränkte Aussagegenehmigung hatte sie nicht. Ein Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG ist bis heute nicht zustande gekommen. Grüne und Linke erreichen das Quorum nicht; die Regierungsfraktionen machen den Weg nicht frei. Die am 10. Juli 2025 eingesetzte Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" soll ihren Abschlussbericht erst Ende Juni 2027 vorlegen — sie erhebt keine Beweise mit den Mitteln des Strafprozesses. Über 170 Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden nach Pressedarstellung am 9. März 2026 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt: kein Anfangsverdacht - so geht ministeriales Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften. Fünf Komma neun Milliarden Euro. Die Hälfte der Ware in der Verbrennung. Kein Untersuchungsausschuss. Keine Ermittlungen. Ein geschwärzter Bericht. Alle warten mutmaßlich sehnsüchtig auf den Eintritt der Verjährung. Jens Spahn indes gelangt wegen seiner besonderen Expertise wieder in den Haushaltsausschuss. Dort - so finden die Genossen und Christdemokraten - hat er sein größtes Talent schon im BMG unter Beweis gestellt. Der Kern Fassen wir zusammen, was aus den Akten der eigenen Behörde folgt: Der Staat erklärte fehlende Konformitätsbewertungen für unschädlich, damit seine Bestände in den Verkehr durften. Er erklärte sich beim Vertrieb zum Hoheitsträger, damit er nicht nach Produkthaftungsrecht einstehen musste. Er setzte eine politische Zielzahl fest, bevor er eine Evidenzfrage stellte. Und er machte das Produkt, für das er all das tat, zur bußgeldbewehrten Pflicht für 83 Millionen Menschen. Zur Wirksamkeit dieses Zwangs sagt die beste verfügbare Evidenzsynthese: ergebnisoffen. Invertiert gesprochen: "evidenzlos". Die Maske hat vieles getan. Sie hat eine unsichtbare Lage sichtbar gemacht. Sie hat Zustimmung durch Panikmache organisiert, Abweichung markiert und so Coronaleugner und "Staatsfeinde" sichtbar gemacht, die es zu unterdrücken galt. Die Dringlichkeit wurde permanent gehalten. Sie hat die Pandemie in jedem Bus, jedem Klassenzimmer, jedem Supermarkt präsent gehalten — dort, wo kein Mensch je einen Ct-Wert oder eine Intensivbelegung zu Gesicht bekam. Alle sollten Todesangst bekommen. Was sie nachweislich nicht getan hat, ist das, wofür sie angeordnet wurde, nämlich die Infektionszahlen eindämmen. Quellen BfArM-Aktenbestand (nach IFG freigegebenes Konvolut Referat 93, Zitierschema [Quelle pSeite; Datum; Betreff]): BER p306, p310 (27.03.2020, Regelungsbedarf Rechtsverordnung nach IfSG) · BER p936/p942 (06.04.2020, Lagebild Bundeskanzleramt) · T3 p73–75 (93. GMK, Beschlussvorschlag Bund) · T3 p103 (16.12.2020, 20. Bund-Länder-Besprechung, TOP II) Evidenz:Jefferson T u. a., Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1, Art. No. CD006207 (DOI 10.1002/14651858.CD006207.pub6) · Soares-Weiser K, Statement on „Physical interventions…" review, Cochrane, 10.03.2023 · Bundgaard H u. a., Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers, Ann Intern Med 2021;174:335–343 · Abaluck J u. a., Impact of community masking on COVID-19: a cluster-randomized trial in Bangladesh, Science 2022;375:eabi9069 Beschaffung und Aufarbeitung:Bericht des Bundesrechnungshofes zur Maskenbeschaffung (Zahlen nach Berichterstattung t-online v. 08.07.2025 und https://t.co/hlBH271abv v. 13.09.2026) · Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof (Deutsches Ärzteblatt v. 10.07.2025; Tagesspiegel v. 08./09.07.2025) · Deutscher Bundestag, Einsetzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", BT-Drs. 21/562, Beschluss v. 10.07.2025 · S. Michel, (Kein) Untersuchungsausschuss Masken, JuWissBlog Nr. 96/2025 v. 21.10.2025 #Pandemie #Maskenpflicht #COVID19

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich für schärfere Bußgelder gegen Verstöße gegen die Mietpreisbremse ein, da aktuelle Regelungen nicht ausreichen, um die Mieter vor überhöhten Preisen zu schützen. #Mietpreisbremse #Verbraucherschutz #Mietrecht

Hubig will Verstöße gegen Mietpreisbremse mit Bußgeldern bestrafen

Der Tischlermeister mit seinen acht Mann hat den Hobel schon lange nicht mehr selbst in der Hand. Er sitzt vor dem PC und erklärt Politschranzen und Bürokraten, die ihn grundsätzlich für einen potenziellen Betrüger halten, woher sein Leim kommt, wie viele Stunden sein Geselle gestern gearbeitet hat und warum die digitale Kasse ohne Netz nicht funktioniert. Macht er das nicht, drohen Bußgeld, Verfahren und irgendwann Knast. Sein Betrieb läuft noch, nicht weil die Politik ihm den Rücken stärkt, sondern obwohl sie ihm systematisch die Luft abdrückt. 75 Arbeitstage im Jahr gehen für Bürokratie drauf, Sozialabgaben knapp 50 Prozent. E-Rechnung im XML-Format auch dann, wenn der Kunde bar zahlt. Lieferkettennachweise, die ein Konzern durchreicht und der Kleinbetrieb nicht leisten kann. Nachhaltigkeitsberichte für Leute, die Holz hobeln und Türen einbauen. Wer freiwillig Verantwortung übernimmt, Arbeitsplätze schafft, wird belohnt mit Misstrauen, Formularen und der Gewissheit, dass jeder Fehler teurer wird als der letzte Auftrag. Über 180.000 Abmeldungen im letzten Jahr. Die meisten keine Insolvenzen – einfach Schluss, stilles Sterben. Der Unternehmer produziert, bildet aus, zahlt Löhne, trägt Risiko und hält den Laden am Laufen, alles auf Basis von Vertrag, Leistung und Einverständnis. Der Apparat konsumiert, reguliert, verdächtigt produktive Leute. Er erzeugt nichts, er besteuert und verbietet – weil Zwang sein Geschäftsmodell ist. Wer das Handwerk und den Mittelstand so behandelt, darf sich nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr da ist, der das Dach richtet, die Heizung repariert oder Brot backt. Dann bleibt nur noch der Staat. Und der kann weder hobeln noch backen, der kann nur rauben. Der Staat ist das Problem, nicht die Lösung! #Mittelstand #Handwerk #Bürokratie

BILD konnte die Asylakte des Koranbrüllers Amer G. einsehen. Asylantrag ging durch ohne persönliche Anhörung, wie damals bei Asylanträgen aus Syrien üblich, da unsere Behörden mit dem Ansturm überfordert waren. Ansonsten versucht die Stadtverwaltung dem Mann mit Platzverweisen, Unterlassungsverfügungen und Bußgeldbescheiden Herr zu werden, was den natürlich wenig interessiert. Er schreit weiter in den Straßen herum und stört wohl gerne auch christliche Gottesdienste. Letzter Absatz des Artikel: "Aktuell lässt sich G. nach BILD-Informationen für mehrere Tausend Euro die Zähne machen. Die Kosten übernimmt seine gesetzliche Krankenkasse. Für die Krankenversicherung des Bürgergeld-Empfängers kommt das Jobcenter aus Steuermitteln auf." #Asylrecht #Integration #InnereSicherheit

Manuel Hagel Sep 3

«Dazu gehört auch, dass wir jetzt eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, damit künftige Verstöße und Ereignisse wie in Mannheim am 21. August auch finanzielle Folgen haben und ein Bußgeld verhängt werden kann»

Skandal-Derby: Polizei richtet Ermittlungsgruppe nach Pokal-Krawallen ein
www.zeit.de
Nurder Koch Aug 20

Katherina Reiche bekommt das Lieferkettengesetz politisch nicht abgeschafft, also lässt ihr Ministerium offenbar einfach den Vollzug austrocknen. Von 101 vorgesehenen Stellen arbeiten nur noch 38 tatsächlich an der Kontrolle. Seit der Weisung ihres Ministeriums wurde kein einziges neues Bußgeldverfahren aufgrund von Hinweisen gestartet, eigenständige Prüfungen 2026 ebenfalls nicht mehr. Zuvor waren es Hunderte. Ein geltendes Gesetz nicht im Parlament zu ändern, sondern seine Durchsetzung praktisch lahmzulegen, ist kein Bürokratieabbau. Das ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Und natürlich trifft es ausgerechnet ein Gesetz, das Konzerne bei Menschenrechten und Umweltstandards in die Pflicht nehmen soll. #Lieferkettengesetz #Rechtsstaat #Menschenrechte

Bild Aug 19

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor gefälschten E-Mails, die Autofahrer mit vermeintlichen Bußgeldforderungen in die Irre führen und versucht, deren Geld und persönliche Daten zu ergaunern. #KnöllchenAbzocke #Betrug #Verbraucherzentrale

Knöllchen-Abzocke - Verbraucherschutz warnt vor Fake-E-Mails

Ein 14-jähriger Schüler soll an einem verpflichtenden Queer-Workshop von „diversity München“ teilnehmen. Seine Eltern widersprechen, der Junge bleibt zu Hause und bekommt anschließend einen Bußgeldbescheid über 78,50 Euro vom Landratsamt. Der Verstoß? Die Verletzung der Schulanwesenheitspflicht. Immer öfter werden unsere Schulen für ideologische und woke Projekte missbraucht und unsere Kinder über die Schulpflicht an Sie gebunden. Für mich ist der Schüler ein Held und er soll standhaft bleiben. Melde dich bei mir und ich übernehme gern dein Bußgeld. #Schulpflicht #Elternrechte #QueerEducation

Apollo News Aug 10

Ein 14-Jähriger aus dem Landkreis Dachau soll ein Bußgeld zahlen, weil er einen LGBTQ-Workshop an seiner Schule nicht besucht hat. Ihm wird sogar mit Erzwingungshaft gedroht. Die Schule hatte darauf beharrt, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung handele. https://t.co/J1Vn1uJDxF #LGBTQ #Bildung #Rechte

Der Staat war nicht in der Lage, Taleb al-Abdulmohsen trotz hunderter Akteneinträge und mehrerer Terrordrohungen abzuschieben. Einen 14-jährigen Achtklässler, der nicht an einem LGBTQ-Workshop teilgenommen hat, kann der Staat mit Bußgeldern belegen und ihm Erzwingungshaft androhen. Zustände wie in einer Bananenrepublik. #Politik #Menschenrechte #Gesellschaft

Ideologieterror im Klassenzimmer: Schule droht Schüler mit Bußgeld wegen LGBT-Workshop! ​Eine bayerische Schule überschreitet dreist ihre Befugnisse: Statt neutraler Bildung verordnet sie Schülern einen aufgezwungenen LGBT-Workshop. Wer sich diesem Erziehungsdiktat verweigert, https://t.co/ybt7i1Owvi #LGBT #Bildung #Meinungsfreiheit #DE

Was ich noch viel erschreckender als das Bußgeld für die Nichtteilnahme an dem LGBTQ-Workshop finde, war die Meldung, dass ein Bus von Schule zu Schule fährt, in dem den Kindern eine inhaftierte Puppe von Alice Weidel gezeigt wird. Ist auch schnell wieder in Vergessenheit geraten. #LGBTQ #Bildung #Gesellschaft

Zwischen „Niemand wird zu irgendetwas gezwungen“ und „Wenn 14-Jährige nicht an LGBTQ-Workshops teilnehmen, würgen wir ihnen ein Bußgeld rein“ lag überraschend wenig Zeit. Warum eigentlich immer Kinder? Bietet solche Workshops doch einfach mal in Moscheen an. #LGBTQ #Bildung #Kinderschutz