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#Generalstaatsanwaltschaft

Two months ago, the left-wing lawyers' association RAV called for a ban on the AfD in an open letter. It referred to the poor AI-generated report from the equally left-leaning "Society for Freedom Rights." Some signatories work in Hessian courts or public prosecutor's offices. In my opinion, signing the call for a party ban procedure violates the "political moderation obligation" and the "duty of neutrality" of judges and prosecutors. The CDU-led Ministry of Justice in Hesse has therefore directed courts and the public prosecutor's office in Frankfurt to examine, in the respective named cases, whether there is a specific reason to consider "necessary action in terms of civil service law." The ministry wants to protect against possible bias in court proceedings related to the AfD. The outcry from the left-wing judges' association NRV is considerable. 😨 We have submitted a small inquiry on this matter (@GrobeDrFrank). We want to know not only how many signatories of the call currently work in the Hessian judiciary and at which courts or public prosecutor's offices they are active. The state government should also clarify how it assesses "regarding moderation obligation, judicial independence, and possible bias" when Hessian judges or prosecutors become active in this way. I am curious about the answers and the further course! (translated)

Es gibt gute und schlechte Angriffskriege! Die politisch von Weisungen der CDU-Justizsenatorin Badenberg abhängige Generalstaatsanwaltschaft Berlin lehnt Ermittlungen gegen den CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co. wegen Billigung von Straftaten ab. Ein Angriffskrieg Israels und der USA ist in Deutschland wohl immer zu billigen und zu bejubeln, schließlich findet sich irgendein Völkerrechtler, der das legitimiert. Mit Recht hat das nichts zu tun. Es ist Willkür. #Angriffskrieg #Völkerrecht #Politik

In der aktuellen tagesschau vom 15. September 2026 kündigt Merz Entlastungen bei Spritpreisen an, während ein BKA-Bericht auf die zunehmende Digitalisierung und Brutalität krimineller Gruppen in Deutschland hinweist, eine russische Fregatte Leuchtraketen auf einen dänischen Militärhubschrauber feuert und Mitarbeiter der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft in einen Betrugsskandal verwickelt sind, während die ESA Satelliten zur Erforschung von Klimaveränderungen ins All schießt. #Spritpreise #Kriminalität #Klimawandel

tagesschau

Mit Rücktritt und Entlassung des ukrainischen Generalstaatsanwalts erreicht der nächste Korruptionsskandal höchste staatliche Ebenen in der Ukraine. #PATRIOTS https://t.co/iy6L39ZFQP #Korruption #Ukraine #Generalstaatsanwaltschaft #UA

Ohne die Sichtbarmachung der Pandemie hätte sie keiner bemerkt Teil 2 - der angekündigten BfArM Aktenauswertung: Der Maskenzwang — oder was der Staat über seine eigenen Masken wusste Eine Pandemie ist unsichtbar. Man sieht kein Virus. Man sieht keine Inzidenz. Man sieht keinen R-Wert. Das muss erst kreativ erschaffen werden - also her mit dem PCR - Test - Regime für die Etablierung der Testplandemie (ich berichtete https://t.co/PcyzKjW28d Was man sah, waren Masken. Die mussten her, weil sich nur so eine nicht existente Testplandemie auch in den Köpfen der Bürger einfräst. Drei Jahre lang war das Stück Stoff, OP Maske bis FFP3 vor dem Gesicht das einzige physische Zeichen dafür, dass etwas Außergewöhnliches im Gange sei. Es hing in der Bahn, im Supermarkt, im Klassenzimmer, im Wartezimmer, auf dem Bahnsteig. Es war das Dauersignal, dass die Lage ernst sei. Wer die Maske abnahm, widersprach nicht einer Hygieneregel — er widersprach der Lage selbst und jene die es sahen befürchteten den eiligen Tod, weil es da einen gab, der die Regeln nicht befolgte. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Parallelblick zur Lernkurve) . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Par . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Zum Stichtag 2. April 2020 lagen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 43 Anträge auf Sonderzulassung für Atemschutzmasken vor — medizinische Masken wie FFP-Masken [BfArM-Akten, BER p936/p942; Lagebild Bundeskanzleramt, 06.04.2020]. Die Prüfung erfolgte, so die Akte wörtlich, „nach internen Kriterien". Halten wir das fest. Nicht nach der Norm EN 149. Nicht nach einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle. Nicht nach einem veröffentlichten Prüfmaßstab, den irgendein Bürger hätte nachlesen können. Sondern nach internen Kriterien, die bis heute nicht im Volltext veröffentlicht sind. Möglicherweise ist der Punkt - Prüfung wer am meisten Geld zahlt enthalten - niemand weiß es bis heute. Das war der Marktzugang für das Produkt, das wenige Wochen später bundesweit zur Rechtspflicht wurde. „Nicht an Formalien scheitern" Es blieb nicht bei der Sonderzulassung der Masken. Der Bund beantragte in der 93. Gesundheitsministerkonferenz die Ergänzung der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV). Der Beschlussvorschlag ist in den Akten. Er lautet, sinngemäß und in Teilen wörtlich: Ein fehlendes oder unvollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich fehlender CE-Kennzeichnung sei für das Inverkehrbringen „unschädlich", sofern das BMG oder eine von ihm beauftragte Stelle in einem vom BMG gebilligten Verfahren festgestellt habe, dass die Ware den Anforderungen entspreche [T3 p74; 93. GMK, Beschlussvorschlag Bund, Ziff. 1a]. Die Begründung dafür steht direkt daneben. Sie ist nicht medizinisch. Sie ist nicht epidemiologisch. Sie lautet: Der Einsatz qualitativ geeigneter Schutzmasken solle „nicht an Formalien scheitern" [T3 p74]. Übersetzt heißt das, dass der Staat Millionen Masken gekauft hatte, die formal nicht verkehrsfähig waren. Statt sie zu vernichten, änderte Spahn die Regel, an der sie gescheitert waren. Das ist der Vorgang in einem Satz — und er stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus dem Beschlussvorschlag des Bundes. Der Haftungstrick, den kaum jemand bemerkt hat Im selben GMK-Beschluss steht eine Zeile, die juristisch mehr wiegt als alles andere: „Bund und Länder stellen fest, dass sie bei der Beschaffung, Bevorratung und Abgabe von Persönlicher Schutzausstattung [...] hoheitlich und im Wege der Amtshilfe handeln." [T3 p75; 93. GMK Beschluss Nr. 2] Man muss wissen, was dieser Satz bewirkt. Wer ein mangelhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz — verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss keinen Vorwurf beweisen, nur den Fehler, den Schaden und die Ursächlichkeit. Wer dagegen „hoheitlich" handelt, haftet nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Und da gilt: Verschulden erforderlich. Amtspflichtverletzung erforderlich. Dazu die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Bund hat sich mit einem Federstrich aus der Gefährdungshaftung in die Verschuldenshaftung bewegt — für Produkte, die er zeitgleich zur Rechtspflicht machte, und deren Konformitätsmängel er zeitgleich für „unschädlich" erklärte. Das ist kein Zufall. Das ist Handwerk. 15 Masken pro Woche — der eigentliche Treiber Woher kam die Nachfrage? Nicht aus einer neuen Studienlage. Das Protokoll der 20. Bund-Länder-Besprechung (Gewaltendurchbrechung) Medizinprodukte vom 16. Dezember 2020 hält fest: Das BMG informiert über die Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, vulnerable Personen über die Wintermonate mit insgesamt 15 FFP2-Masken auszustatten — eine Maske pro Woche, ausgegeben über die Apotheken [T3 p103]. Eine Maske pro Woche. Für ein Produkt, dessen Schutzwirkung wesentlich vom korrekten Sitz, von Dichtsitzprüfung und von der Tragedauer abhängt. Die Zahl 15 folgt aus dem Kalender, nicht aus der Aerosolforschung. Der Treiber war ein politischer Zielwert. Die Evidenz kam gar nicht vor. Der doppelte Maßstab war, dass dieselbe Behörde, dieselbe Woche sich widerprach. Am 27. März 2020 übermittelte der BfArM-Präsident dem BMG einen Bericht zum Regelungsbedarf. In einem einzigen Dokument stehen beide Maßstäbe nebeneinander. Zu Arzneimitteln heißt es: Eine weitere Vereinfachung oder Beschleunigung des Zulassungsverfahrens sei „nicht erforderlich". Das AMG sehe mit § 28 Abs. 3 AMG bereits die beschleunigte bzw. vorzeitige Zulassung vor; unter Berücksichtigung des Zwecks, die Bevölkerung mit „ausreichend geprüften und damit sicheren Arzneimitteln" zu versorgen, seien die bestehenden Regelungen ausreichend [BER p306]. Wenige Seiten weiter, zu Schutzausrüstung: Man solle überlegen, die Bundesoberbehörde zu ermächtigen, Sonderzulassungen auch an andere als die Hersteller zu erteilen. Das BfArM habe derartige Sonderzulassungen „jüngst bereits erteilt; dies begegnet jedoch rechtlichen Bedenken" [BER p310]. Für Arzneimittel galt ausreichend geprüft und damit sicher. Für Masken kann man die Norm nachträglich ausweiten, weil man sie schon überschritten hatte. Dieselbe Behörde. Derselbe Bericht. Dasselbe Datum. Und die Wirksamkeit? Jetzt die Frage, die man eigentlich zuerst hätte stellen müssen. Die maßgebliche systematische Übersichtsarbeit ist der Cochrane-Review von Jefferson u. a., veröffentlicht am 30. Januar 2023 (Cochrane Database Syst Rev 2023;1:CD006207). Er wertet randomisierte und cluster-randomisierte Studien zu physikalischen Maßnahmen aus. Ergebnis für das Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung: Es macht wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied für grippeähnliche bzw. COVID-ähnliche Erkrankungen. Auch für den Vergleich FFP2/N95 gegen medizinische Masken blieb das Ergebnis unsicher. Nun die faire Gegenrede, die man kennen muss, bevor man diesen Satz zitiert: Die Chefredakteurin der Cochrane Library, Karla Soares-Weiser, stellte am 10. März 2023 klar, die Behauptung, der Review zeige „Masken wirken nicht", sei eine unzutreffende und irreführende Auslegung. Zutreffend sei: Untersucht worden sei, ob Maßnahmen zur Förderung des Maskentragens die Ausbreitung verlangsamen — und das Ergebnis sei ergebnisoffen („inconclusive"). Angesichts der Grenzen der Primärstudien könne der Review die Frage, ob das Maskentragen selbst das Risiko senke, nicht beantworten. Man lese diesen Satz zweimal. Die Klarstellung, die als Verteidigung der Maskenpflicht zitiert wird, ist ihre schärfste Anklage. Denn Gegenstand jeder staatlichen Maßnahme ist nicht das Maskentragen als Naturvorgang. Gegenstand ist genau das, was Cochrane untersucht hat: die Maßnahme zur Durchsetzung des Maskentragens. Der Bußgeldbescheid. Das Hausverbot. Die 3G-Kontrolle. Die Schulordnung. Cochrane sagt zu genau dieser Maßnahme: Die Evidenz ist ergebnisoffen. Ein Grundrechtseingriff, der Millionen Menschen über Jahre traf, ruht auf einer Evidenzbasis, die die weltweit angesehenste Institution für Evidenzsynthese als ergebnisoffen bezeichnet. Das ist kein Randbefund. Das ist der Befund. Die Einzelstudien passen dazu. Die dänische DANMASK-19-Studie (Bundgaard u. a., Annals of Internal Medicine 2021) fand bei rund 4.800 ausgewerteten Teilnehmern keinen statistisch signifikanten Unterschied: 1,8 Prozent Infektionen in der Maskengruppe, 2,1 Prozent in der Kontrollgruppe. Man kann über diese Zahlen streiten. Man kann nicht behaupten, sie trügen einen jahrelangen bundesweiten Zwang. Was am Ende übrig blieb Die Bilanz der Beschaffung ist inzwischen öffentlich, und sie stammt vom Bundesrechnungshof. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden 5,8 Milliarden Masken beschafft — ohne Verhandlung, zu Festpreisen. Bis 2024 hat der Bund dafür rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Inland verteilt wurden etwa 1,7 Milliarden Masken. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge musste vernichtet werden oder steht zur Vernichtung an. Der Bundesrechnungshof nennt das eine massive Überbeschaffung. Aus nicht abgenommener Ware laufen nach dessen Bericht rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Der Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof — rund 170 Seiten, im Auftrag des damaligen Ministers Lauterbach erstellt — wurde monatelang im Ministerium zurückgehalten, dem Haushaltsausschuss als Verschlusssache und in geschwärzter Fassung zugeleitet. Einzelne Seiten sind vollständig unlesbar. Sudhof selbst durfte im Ausschuss nur vertraulich aussagen; eine unbeschränkte Aussagegenehmigung hatte sie nicht. Ein Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG ist bis heute nicht zustande gekommen. Grüne und Linke erreichen das Quorum nicht; die Regierungsfraktionen machen den Weg nicht frei. Die am 10. Juli 2025 eingesetzte Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" soll ihren Abschlussbericht erst Ende Juni 2027 vorlegen — sie erhebt keine Beweise mit den Mitteln des Strafprozesses. Über 170 Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden nach Pressedarstellung am 9. März 2026 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt: kein Anfangsverdacht - so geht ministeriales Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften. Fünf Komma neun Milliarden Euro. Die Hälfte der Ware in der Verbrennung. Kein Untersuchungsausschuss. Keine Ermittlungen. Ein geschwärzter Bericht. Alle warten mutmaßlich sehnsüchtig auf den Eintritt der Verjährung. Jens Spahn indes gelangt wegen seiner besonderen Expertise wieder in den Haushaltsausschuss. Dort - so finden die Genossen und Christdemokraten - hat er sein größtes Talent schon im BMG unter Beweis gestellt. Der Kern Fassen wir zusammen, was aus den Akten der eigenen Behörde folgt: Der Staat erklärte fehlende Konformitätsbewertungen für unschädlich, damit seine Bestände in den Verkehr durften. Er erklärte sich beim Vertrieb zum Hoheitsträger, damit er nicht nach Produkthaftungsrecht einstehen musste. Er setzte eine politische Zielzahl fest, bevor er eine Evidenzfrage stellte. Und er machte das Produkt, für das er all das tat, zur bußgeldbewehrten Pflicht für 83 Millionen Menschen. Zur Wirksamkeit dieses Zwangs sagt die beste verfügbare Evidenzsynthese: ergebnisoffen. Invertiert gesprochen: "evidenzlos". Die Maske hat vieles getan. Sie hat eine unsichtbare Lage sichtbar gemacht. Sie hat Zustimmung durch Panikmache organisiert, Abweichung markiert und so Coronaleugner und "Staatsfeinde" sichtbar gemacht, die es zu unterdrücken galt. Die Dringlichkeit wurde permanent gehalten. Sie hat die Pandemie in jedem Bus, jedem Klassenzimmer, jedem Supermarkt präsent gehalten — dort, wo kein Mensch je einen Ct-Wert oder eine Intensivbelegung zu Gesicht bekam. Alle sollten Todesangst bekommen. Was sie nachweislich nicht getan hat, ist das, wofür sie angeordnet wurde, nämlich die Infektionszahlen eindämmen. Quellen BfArM-Aktenbestand (nach IFG freigegebenes Konvolut Referat 93, Zitierschema [Quelle pSeite; Datum; Betreff]): BER p306, p310 (27.03.2020, Regelungsbedarf Rechtsverordnung nach IfSG) · BER p936/p942 (06.04.2020, Lagebild Bundeskanzleramt) · T3 p73–75 (93. GMK, Beschlussvorschlag Bund) · T3 p103 (16.12.2020, 20. Bund-Länder-Besprechung, TOP II) Evidenz:Jefferson T u. a., Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1, Art. No. CD006207 (DOI 10.1002/14651858.CD006207.pub6) · Soares-Weiser K, Statement on „Physical interventions…" review, Cochrane, 10.03.2023 · Bundgaard H u. a., Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers, Ann Intern Med 2021;174:335–343 · Abaluck J u. a., Impact of community masking on COVID-19: a cluster-randomized trial in Bangladesh, Science 2022;375:eabi9069 Beschaffung und Aufarbeitung:Bericht des Bundesrechnungshofes zur Maskenbeschaffung (Zahlen nach Berichterstattung t-online v. 08.07.2025 und https://t.co/hlBH271abv v. 13.09.2026) · Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof (Deutsches Ärzteblatt v. 10.07.2025; Tagesspiegel v. 08./09.07.2025) · Deutscher Bundestag, Einsetzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", BT-Drs. 21/562, Beschluss v. 10.07.2025 · S. Michel, (Kein) Untersuchungsausschuss Masken, JuWissBlog Nr. 96/2025 v. 21.10.2025 #Pandemie #Maskenpflicht #COVID19

Die ukrainischen Behörden ermitteln gegen Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft, die mutmaßlich in einen groß angelegten Betrug über sogenannte Callcenter verwickelt sind, was bereits zum Rücktritt des Generalstaatsanwalts Roman Krawtschenko geführt hat. #Korruption #Ukraine #Callcenter

Ukraine: Staatsanwaltschaft an Betrug über "Callcenter" beteiligt?

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Commerzbank-Mitarbeiter wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erhoben, die einen Steuerschaden von über 20 Millionen Euro verursacht haben. #Steuerhinterziehung #CumEx #Commerzbank

Cum-Ex-Skandal: Staatsanwaltschaft klagt vier Ex-Commerzbanker an
ZEIT ONLINE Aug 20

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen vier ehemalige Commerzbank-Mitarbeiter wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiendeals erhoben, die zu einem Steuerschaden von über 20 Millionen Euro führten. #CumEx #Steuerhinterziehung #Commerzbank

Geschäfte zulasten des Fiskus: Ex-Commerzbanker wegen Cum-Ex-Aktiendeals angeklagt
D
der Standard Aug 20

Der mutmaßliche Täter des antisemitischen Brandanschlags auf ein jüdisches Altersheim in München im Jahr 1970, bei dem sieben Menschen starben, wurde identifiziert, obwohl er 2020 verstorben ist, so die Generalstaatsanwaltschaft. #Antisemitismus #München #Terroranschlag

Sieben Todesopfer: Antisemitischer Anschlag in München von 1970 aufgeklärt
ZEIT ONLINE Aug 20

Mehr als 56 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim in München, bei dem sieben Holocaustüberlebende starben, ist die Generalstaatsanwaltschaft überzeugt, dass ein rechtsextremer Einzeltäter, der inzwischen verstorben ist, für die Tat verantwortlich war, während die Ermittlungen wegen mangelnder ermittelter weiterer Beteiligter eingestellt wurden. #Antisemitismus #Rechtsextremismus #Brandanschlag

Antisemitischer Anschlag: Ermittler: Einzeltäter legte Brand in jüdischem Altenheim
tagesschau.de Jul 29

Berliner Justiz wendet sich gegen die Kritik nach dem CSD-Anschlag, weist Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die öffentliche Diskussion oft undifferenziert sei, während gleichzeitig die Generalstaatsanwaltschaft eine höhere Strafe für den mutmaßlichen Täter, Abdul B., fordert und die Ermittlungen zur Überwachung und Sicherheit während des CSD fortgesetzt werden. #CSD #Islamismus #Justiz

Berliner Justiz wehrt sich gegen Kritik nach CSD-Anschlag
Markus Haintz Jul 28

Update: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den SZ-Redakteur Bernd Kramer gegen Geldauflage in Höhe von 1000 € nach § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Kramer äußerte sich am 27. Januar 2025 wie folgt: „Sieg Heil, liebe CDU“ Die StA Berlin wollte den Fall zunächst nicht verfolgen. Auf meine erfolgreiche Beschwerde hin hat sie die Generalstaatsanwaltschaft dann aber dazu verpflichtet. Die Strafanzeige erfolgte durch mich. #Berlin #Justiz #Pressefreiheit

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft fand Abdul B. offenbar so gefährlich, dass sie erst kürzlich wieder seine Wohnung durchsuchte. Es war klar, dass er zuvor für den IS kämpfen wollte & im Libanon dafür schon in Haft war. Ein Berliner Gericht verurteilte ihn sogar wegen Terrorvorbereitung, setzte aber – gegen den Willen der Staatsanwaltschaft – a) nur eine Jugendstrafe fest & ließ ihn b) sofort auf Bewährung frei. Generalstaatsanwalt geht dagegen vor. Wenige Wochen später fährt Abdul B. in den Berliner CSD. Es ist kaum zu fassen. #Terrorismus #Berlin #Rechtsprechung

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz

Argo Nerd Jul 26

Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bitten um Unterstützung bei der Suche nach dem flüchtigen Abdul B. (21), schlank, circa 1,90m, schwarze Haare, schwarzer Hoodie und weiße Hose. https://t.co/Z3lcDT0ic1 https://t.co/sCsqh30m6i #Berlin #Polizei #Vermisstenfall

ÖFFENTLICHKEITSFAHNDUNG - Bitte teilen! Aufgrund des Verdachts eines Anschlags führen die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und unser LKA die weiteren Ermittlungen. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dem mutmaßlichen Tatverdächtigen um Abdul B.. Informationen und ein Foto finden Sie hier: https://t.co/LmfNElzm5L Sollten Sie den Tatverdächtigen antreffen, wählen Sie unverzüglich die 110! Sprechen Sie ihn nicht an, er ist möglicherweise bewaffnet und gefährlich! Bei sonstigen Hinweisen wählen Sie die ☎️(030) 54024111 #b2507 #Öffentlichkeitsfahndung #Berlin #HilfUns

Bild Jul 22

Rund 70 Ermittler durchsuchen die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften, wobei die Maßnahme von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf geleitet wird und mehrere ehemalige Topmanager der Postbank auf der Beschuldigtenliste stehen. #DeutscheBank #Steuerhinterziehung #Razzia

Steuerfahnder durchsuchen Zentrale - Razzia bei Deutscher Bank
Ahmad Mansour Jul 21

Höchberg bei Würzburg. Ein 65-jähriger Mann trägt einen Israel-Anstecker am Revers. An einer Ampel wird er darauf angesprochen und in ein Gespräch über den Nahostkonflikt verwickelt. Dann schlägt ein 20-jähriger Syrer zu. Das Opfer flieht, wird eingeholt, zu Boden gerissen. Der Angreifer tritt auf Kopf und Oberkörper ein, bis die Polizei eingreift. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes. Seit fast drei Jahren erleben wir eine Welle des Antisemitismus, wie sie die Bundesrepublik in dieser Form noch nicht erlebt hat. Und der Rechtsstaat reagiert vielerorts nicht mit der Konsequenz, die notwendig wäre, um Täter abzuschrecken. Nicht auf Demonstrationen. Nicht bei Einschüchterungen. Nicht an Universitäten. Die Folge ist fatal: Sicher fühlen sich heute oft die Antisemiten – nicht die Jüdinnen und Juden, nicht die Israelis und nicht einmal Menschen, die ihre Solidarität mit Israel durch einen Anstecker oder eine Flagge zum Ausdruck bringen. Verantwortung tragen nicht nur diejenigen, die zuschlagen. Mitverantwortung tragen auch jene, die in den vergangenen drei Jahren das gesellschaftliche Klima vergiftet haben – mit Diffamierung, mit Desinformation und mit einer Propaganda, die sich als Israelkritik ausgibt, aber längst keine mehr ist. Denn sie kritisiert nicht politische Entscheidungen einer Regierung, sondern dämonisiert und entmenschlicht ein ganzes Volk. Das geschieht in Teilen der Medien, in Kunst und Kultur, an Universitäten und auch in politischen Milieus. Wer Menschen systematisch entmenschlicht, senkt die Hemmschwelle zur Gewalt. Worte schaffen Wirklichkeit. Aus Verachtung wird Ausgrenzung. Aus Ausgrenzung kann Gewalt werden. Mitverantwortung tragen auch diejenigen, die all das sehen und dennoch schweigen. Schweigen aus Bequemlichkeit, aus Angst oder aus Gleichgültigkeit schützt niemanden. Es stärkt am Ende nur die Täter. So kann und so darf es nicht weitergehen. #Antisemitismus #Nahostkonflikt #Solidarität

GFrei.News Jul 20

Anschläge auf Berlins Stromnetz: Seit März kennen die Ermittler vier Tatverdächtige – trotzdem sitzt bis heute niemand in Untersuchungshaft Nach den beiden schweren Anschlägen auf die Berliner Stromversorgung zeichnet sich ein bemerkenswertes Bild ab. Während Sicherheitsbehörden nach eigenen Angaben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Täter ermittelt haben, befindet sich bis heute keiner der vier Beschuldigten in Untersuchungshaft. Es gab zwei Anschläge auf die Berliner Stromversorgung: Am 9. September 2025 legten Brandstifter die Stromversorgung des Technologieparks Berlin-Adlershof lahm. 50.000 Privathaushalte ohne Strom 2.000 Gewerbebetriebe betroffen - erhebliche wirtschaftliche Schäden Am 3. Januar 2026 folgte der zweite große Anschlag. 100.000 Privathaushalte ohne Strom Wie viele Menschen dadurch verletzt wurden, gestorben sind und die wirtschaftlichen Schäden sind bis heute ungekannt. Der große Zugriff im März Ende März 2026 durchsuchten rund 500 Polizeibeamte insgesamt 17 Objekte in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Im Fokus standen bereits damals vier Beschuldigte im Alter von 28, 31, 35 und 36 Jahren. Sichergestellt wurden unter anderem Mobiltelefone, Computer, Datenträger und zahlreiche Unterlagen. Ermittler sehen einen Durchbruch Nach Recherchen der WELT betrachten die Sicherheitsbehörden die Ermittlungen inzwischen als entscheidend vorangekommen. Im Mittelpunkt stehen zwei Männer und zwei Frauen aus der linksextremen beziehungsweise anarchistischen Szene. Den Beschuldigten werden mehrere Sabotageakte gegen die kritische Infrastruktur zugerechnet – darunter die beiden Berliner Stromanschläge. Trotzdem ist bis heute niemand verhaftet Der bemerkenswerteste Punkt: Niemand ist in Untersuchungshaft Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft haben die Verteidiger der Beschuldigten Rechtsmittel gegen die Durchsuchungen und insbesondere gegen die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger eingelegt. Wurde hier vielleicht politisch vor den großen Landtagswahlen eingegriffen, um zu vermeiden, dass noch vor den Wahlen ein großer Prozess gegen linksextreme Terroristen gibt? Wer zahlt die Anwälte? #Berlin #Stromnetz #Terrorismus

ZEIT ONLINE Jul 18

Vier Tatverdächtige des Brandanschlags auf die Stromversorgung eines Technologieparks in Berlin im September 2025 klagen gegen die Auswertung beschlagnahmter Geräte nach einer Razzia und werden der verfassungsfeindlichen Sabotage beschuldigt, während die Generalstaatsanwaltschaft noch über ihren Widerspruch entscheidet. #AnschlagBerlin #VerfassungsfeindlicheSabotage #TechnologieparkAdlershof

Anschlag in Berlin: Tatverdächtige wehren sich gegen Auswertung beschlagnahmter Geräte