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#Gesundheitsministerium

According to the Ministry of Health in Gaza, out of more than one million children, around 1,000 died from non-war-related causes - from diseases, malnutrition, accidents, and other causes. This is approximately at the level before the war. 2025 was THE year in which (translated)

The Ministry of Health cuts funding to the renowned Cochrane Institute. (translated)

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The federal cabinet has approved the draft law from Health Minister Carsten Linnemann for reforming the long-term care insurance, which among other things stipulates that members without children will have to pay higher contributions starting January 1, 2027. (translated)

Live-Ticker - Kinderlose sollen für Pflege mehr zahlen

Spahn flog auf Staatskosten zu einem exklusiven Netzwerktreffen von Peter Thiel. Angeblich standen bei der Irlandreise Gespräche mit der Regierung im Mittelpunkt. Nur: Im Büro des damaligen Premiers ist ein Treffen mit Spahn gar nicht dokumentiert. „Seit mehr als drei Monaten blockiert das Bundesgesundheitsministerium: Presseanfragen werden nicht beantwortet, Antworten auf parlamentarische Anfragen verzögert, Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht ordnungsgemäß beschieden.“ #Transparenz #Politik #Gesundheitsministerium

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Das Gesundheitsministerium schätzte den Marktpreis einer Corona-Maske im April 2020 auf 1,95 Euro. Nur wenige Tage zuvor kaufte Jens Spahn jedoch 100 Millionen Masken für jeweils 5,40 Euro. #Corona #Masken #Gesundheit

E-Mails zeigen, dass das Gesundheitsministerium 2020 von einem Marktpreis von 1,95 Euro pro Maske ausging, während Jens Spahn 100 Millionen Masken für 5,40 Euro bestellte, was die Umstände hinter den umstrittenen Maskendeals in ein neues Licht rückt. #Maskenaffäre #Spahn #CoronaPandemie

E-Mails zeigen: Ministerium nannte niedrigeren Masken-Marktpreis

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

Das Gesundheitsministerium verweigert weiter Auskünfte zu Jens Spahns Teilnahme an Peter Thiels elitärem „Dialog“-Netzwerk. Auch Fragen zur Maskenbeschaffung und zu Kontakten mit der Pharmaindustrie bleiben unbeantwortet. Wer Antworten derart verzögert, bei dem liegt der Verdacht nahe: Da ist noch viel mehr, was nicht ans Licht der Öffentlichkeit soll, als bisher schon bekannt ist. #Gesundheitspolitik #Transparenz #Öffentlichkeit

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Bei israelischen Angriffen auf den Südlibanon wurden laut libanesischem Gesundheitsministerium am Freitag drei Menschen getötet und 23 weitere verletzt, während die Angriffe als Reaktion auf einen Drohnenangriff der Hisbollah auf israelische Soldaten fortgesetzt werden. #NahostKonflikt #Südlibanon #Israel

Behörden: Tote und Verletzte bei israelischem Beschuss im Südlibanon

Bei israelischen Angriffen im Südlibanon sind laut libanesischem Gesundheitsministerium drei Menschen getötet und 23 weitere verletzt worden, nachdem die Hisbollah einen Drohnenangriff auf israelische Soldaten gestartet hatte. #Südlibanon #Israel #Hisbollah

Behörden: Tote bei israelischem Beschuss im Südlibanon

Nach einem Sabotageakt am Stromnetz in Südbrandenburg sucht die Polizei weiterhin nach Spuren, um die unbekannten Täter zu identifizieren, während das Gesundheitsministerium von einer systematischen Vorgehensweise spricht. #Sabotage #Stromnetz #Brandenburg

Vorfall in Kraftwerksnähe: Spurensuche nach Sabotage an Stromnetz geht weiter

Februar 2027. Vereidigung der neuformierten Bundesregierung unter Kanzler Hendrik Wüst . Nach den für die Koalitionsparteien Union und SPD katastrophal verlaufenen Landtagswahlen im Herbst und dem Bruch der Thüringer Koalition Mitte Dezember tauscht die CDU den Kanzler aus. Die wenigen Unions- Abgeordneten , die zur AfD übergetreten sind und zur Kanzlermehrheit fehlen, spielen keine Rolle mehr, da Wüst die Grünen mit in eine neue Kenia- Koalition eingebracht hat. Lars Klingbeil und Bärbel Bas sind nicht mehr SPD-Vorsitzende. Neu im Kabinett unter anderem Bildungsministerin Anna-Lena Baerbock, die sich der Aufgabe nach drei Auftritten an der Columbia natürlich gewachsen sieht. Um das sehr geschrumpfte Merz-Lager einzubinden wird Philipp Amthor neuer Regierungssprecher im Ministerrang. Die SPD setzt sich bei der Besetzung des Gesundheitsministeriums durch und freut sich auf Prof. Karl Lauterbach. Leiter des Kanzleramts wird Nathanael Liminski, der auch die Direkte Pressearbeit des Kanzlers koordiniert. Das erste große Wüst- Interview wird in der taz erscheinen. Die Ministerien Außen-,Entwicklung und - Umwelt werden aus Spargründen zusammengelegt und von Daniel Günther geführt, der sich auch noch für andere Ministerien angeboten hatte. Dann bin ich schweißgebadet aufgewacht. #Bundesregierung #Kanzler #Politik

newsORF.at Aug 21

Wegen des Verkaufs von zahlreichen schadhaften Kondomen, darunter Marken wie Friday Bae und Mylubie, hat das französische Gesundheitsministerium Verbraucher zu Schwangerschafts- und STI-Tests aufgerufen, da etwa 260.000 betroffene Produkte zurückgerufen wurden. #Kondome #Gesundheit #Rückruf

Löchrige Kondome in Frankreich verkauft
Birgit Kelle Aug 16

Christian Haffner hat weitere Kommunikation des Gesundheitsministeriums mit Impfherstellern während Corona freigeklagt. Immer wieder stellt sich die Frage: Warum verheimlicht man dem Volk, dem man diese Impfungen aufnötigte, und die doch so ungefährlich und nebenwirkungsfrei #Impfung #Gesundheitsministerium #Corona #DE

Laborunfall als Ursprung von COVID-19 bestätigt – Kongressbericht und Regierungsposition im Überblick (https://t.co/3kgPYYX0zx leitet auf eine Internetseite des Weißen Hauses um) Dort lässt sicher folgender Bericht aus Dezember 2024 herunterladen: https://t.co/x4GGJuuCAm Der 520-seitige Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des US-Repräsentantenhauses zur Coronavirus-Pandemie vom 4. Dezember 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass SARS-CoV-2 durch einen Labor- oder forschungsbezogenen Unfall entstanden ist. Die US-Exekutive hat diese Einschätzung im Verlauf des Jahres 2025 zur offiziellen Position erhoben und daraus rechtliche Konsequenzen gezogen. Ich habe den Bericht erst jetzt gelesen und mir war nicht klar, wie deutlich sich die US Position bereits aufgrund des Berichts des Untersuchungsausschusses geändert hat. Eine Enquete - Kommission in Deutschland als parlamentarischer Selbstbeweihräucherungsakt zeigt auf, wie verkommen bereits das Regierungssystem ist, dass nicht der Aufklärung und Wahrheit dient, sondern den Tätern und ihrer Vertuschung. Das hält bis heute an. Nun zum Abschlussbericht - des Untersuchungsausschusses: Das Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic des Committee on Oversight and Accountability im US-Repräsentantenhaus legte am 4. Dezember 2024 unter dem Titel „After Action Review of the COVID-19 Pandemic: The Lessons Learned and a Path Forward" seinen Abschlussbericht vor. Grundlage sind über 100 Untersuchungsschreiben, 38 protokollierte Vernehmungen und Depositionen, 25 Anhörungen sowie mehr als eine Million gesichtete Dokumentseiten aus dem Untersuchungszeitraum Februar 2023 bis Dezember 2024. Der Ausschussvorsitzende Brad R. Wenstrup, D.P.M., bezeichnet die Untersuchung im Vorwort als die bislang gründlichste Aufarbeitung der Pandemie. Die zentralen Feststellungen Ursprung des Virus. Der Ausschuss stellt fest, dass die Beweislage für die Laborthese spreche. Er stützt sich auf das Factsheet des US-Außenministeriums vom Januar 2021, die Bewertung des Office of the Director of National Intelligence vom Juni 2023 sowie auf die 2023 veröffentlichten Einschätzungen von FBI (mittlere Konfidenz) und Energieministerium (geringe Konfidenz). Forschungsfinanzierung. Die US-amerikanischen National Institutes of Health haben Gain-of-Function-Forschung am Wuhan Institute of Virology finanziert (Der Organisation EcoHealth Alliance, Inc. wirft der Bericht verspätete Berichterstattung, die unterlassene Meldung eines gefährlichen Experiments und Falschangaben gegenüber dem NIH vor. Vertuschung. Chinesische Regierungsstellen, Behörden innerhalb der US-Regierung und Teile der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft haben versucht, Tatsachen zum Pandemieursprung zu verdecken. (Anmerkung von mir: ist bis heute in Deutschland der Fall. Alles wird hier dazu in Deutschland immer noch zensiert und von den ÖR - Medien totgeschwiegen) Mittelmissbrauch. Der Bericht beziffert die Betrugsschäden beim Paycheck Protection Program auf mindestens 64 Milliarden US-Dollar und bei den pandemiebedingten Arbeitslosenleistungen auf mehr als 191 Milliarden US-Dollar. Grundrechte. Der Ausschuss hält fest, dass die Verfassung in Krisenzeiten nicht suspendiert werden könne und dass Freiheitsbeschränkungen Misstrauen gegenüber dem Gesundheitswesen säten. Er bewertet die Sechs-Fuß-Abstandsregel als nicht quantitativ wissenschaftlich belegt, Maskenpflichten als wirkungsarm bis wirkungslos und langanhaltende Lockdowns als in der Gesamtbilanz schädlich. Impfstoffe. Operation Warp Speed wird ausdrücklich als Erfolg in dem Bericht gewürdigt, der Millionen Leben gerettet habe. (Anmerkung: dürfte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht mehr zu halten sein). Kritisiert werden hingegen Impfpflichten, die Behandlung natürlicher Immunität und die Transparenz der Impfstoffsicherheitssysteme. Strafrechtliche Bezüge. Der Bericht enthält Feststellungen zu mutmaßlichen Falschaussagen gegenüber dem Kongress nach 18 U.S.C. § 1001 und § 1621 sowie zur mutmaßlichen Vernichtung von Bundesakten nach 18 U.S.C. § 2071. Andrew M. Cuomo 18 U.S.C. § 1001 – Falschaussage gegenüber dem Kongress Gegenstand: Verneinung jeder Beteiligung an und Erinnerung an den „July 6 Report" Vernehmung vom 11.6.2024 Förmliche Verweisung an das DOJ am 30.10.2024 Zusätzlich, ohne Strafnorm: Verhalten „vereinbar mit" Zeugenbeeinflussung und Behinderung Dr. Peter Daszak (EcoHealth Alliance) 18 U.S.C. § 1001 – Falschaussage gegenüber dem Kongress 18 U.S.C. § 1621 – Meineid (öffentliche Anhörung vom 1.5.2024, unter Eid) Gegenstand: Widerspruch zwischen Aussagen und vorliegenden Dokumenten; konkrete Einzelaussagen im Bericht nicht benannt Umfeld: Verfälschung veröffentlichter E-Mails, unwahre Angabe zur FBI-Korrespondenz, bewusst reduzierte Dokumentenproduktion Keine DOJ-Verweisung im Bericht dokumentiert Dr. David M. Morens (NIAID) 18 U.S.C. § 1001 – Falschaussage gegenüber dem Kongress Vier Aussagen aus der Vernehmung vom 18.1.2024: FOIA-Umgehung, Löschung amtlicher Aufzeichnungen, Mitwirkung an Daszaks NIH-Schriftverkehr, weitere private E-Mail-Konten – jeweils verneint 18 U.S.C. § 2071 – Vernichtung von Bundesakten (eigenständige Feststellung, S. 474) § 1621 nur im Inhaltsverzeichnis, nicht in der Feststellung – Vernehmung erfolgte nicht unter Eid Keine DOJ-Verweisung im Bericht dokumentiert Dr. Anthony Fauci (ehem. Direktor NIAID) Gain-of-Function-Definition (S. 139): Aussage vor Senator Rand Paul, das NIH habe keine GoF-Forschung am WIV finanziert – gestützt auf eine „operative" Definition, die nicht der damals vom NIH verwendeten entsprach. Bewertung: habe die Öffentlichkeit in die Irre geführt („misled the public"), ausdrücklich keine Straftat. Lab-Leak als Verschwörungstheorie (S. 290): Podcast „Newt's World" vom 9.2.2020 – die Laborthese sei eine Verschwörungstheorie „without any scientific basis for it". Übertragbarkeit nach Impfung (S. 297): CBS „Face the Nation" vom 16.5.2021 – Geimpfte würden zur „Sackgasse" für das Virus; eine Übertragung nach Impfdurchbruch sei sehr unwahrscheinlich. Zusätzlich, ohne Aussagebezug: die Feststellung, er habe die Entstehung des „Proximal Origin"-Papiers veranlasst, um die Laborthese zu widerlegen (S. 5 ff.). EX-Präsident Joe Biden CNN Town Hall vom 21.7.2021 (S. 296): Wer geimpft sei, komme nicht ins Krankenhaus, nicht auf die Intensivstation und sterbe nicht. Der Bericht stützt sich auf einen Faktencheck von Associated Press vom 22.7.2021, wonach zu diesem Zeitpunkt bereits rund 5.500 geimpfte Personen hospitalisiert oder verstorben waren. Ankündigung der Impfpflicht vom 9.9.2021 (S. 297): Man werde geimpfte Beschäftigte vor ungeimpften Kollegen schützen – nach Bewertung des Ausschusses eine implizite Behauptung, Impfung verhindere Weitergabe. Einordnung im Bericht: „false statements", die zur Verwirrung beigetragen und das Impfvertrauen gesenkt hätten. Dr. Rochelle Walensky (ehem. Direktorin CDC) Rachel Maddow Show vom 29.3.2021 (S. 297): CDC-Daten zeigten, dass Geimpfte das Virus nicht trügen, nicht erkrankten, und zwar nicht nur in Studien, sondern auch in realen Daten. Widerlegt durch die CDC-Pressestelle selbst am 1.4.2021 gegenüber der New York Times. Ihre Einlassung vor dem Ausschuss am 13.6.2023: sie habe „in Verallgemeinerungen" gesprochen. Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus / WHO Antwortschreiben vom 15.6.2020 an das Oversight Committee (S. 179): mindestens eine falsche Angabe – die Wuhan Municipal Health Commission habe der WHO am 31.12.2019 eine Häufung von Lungenentzündungsfällen gemeldet. Dieselbe Darstellung auf der WHO-Website bis 29.6.2020 und in der Pressekonferenz vom 20.4.2020 („Der erste Bericht kam aus Wuhan, aus China selbst"). Am 30.6.2020 still korrigiert: tatsächlich habe das WHO-Länderbüro einen Medienbericht aufgegriffen. Bewertung: die WHO habe die KPCh vor Rechenschaft abgeschirmt. Chinesische Regierung / KPCh Systematische Untererfassung von Infektions- und Todeszahlen. Unterlassene Meldung des Ausbruchs an die WHO – vom Ausschuss als Verstoß gegen Art. 6 und 7 der Internationalen Gesundheitsvorschriften gewertet. Druck auf Ärzte, Erklärungen zu unterzeichnen, sie hätten „Falschaussagen" gemacht und „die öffentliche Ordnung erheblich gestört". Die Position der US-Regierung Die Feststellungen des Ausschusses sind im Jahr 2025 von der Exekutive aufgegriffen worden: April 2025 – Die Domain https://t.co/gvCltG1p2o leitet auf eine Seite des Weißen Hauses um, die einen laborbezogenen Vorfall im Zusammenhang mit Gain-of-Function-Forschung als wahrscheinlichsten Ursprung von COVID-19 bezeichnet. 5. Mai 2025 – Die Executive Order „Improving the Safety and Security of Biological Research" beendet die Bundesfinanzierung gefährlicher Gain-of-Function-Forschung in Staaten ohne hinreichende Aufsicht. 18. Juli 2025 – Das Gesundheitsministerium und das Außenministerium erklären förmlich die Zurückweisung der 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Parallel läuft im Vollzug der Austritt der Vereinigten Staaten aus der Weltgesundheitsorganisation. Einordnung Der Abschlussbericht ist ein Dokument der Legislative, nicht der Regierung. Er wurde von der republikanischen Ausschussmehrheit des 118. Kongresses verantwortet; ein Minderheitsvotum ist nicht Bestandteil der veröffentlichten Fassung. Ausschussberichte sind rechtlich unverbindlich und entfalten keine Bindungswirkung für Gerichte oder Behörden. Die verbindliche Position der Vereinigten Staaten ergibt sich aus den genannten Rechtsakten der Exekutive, nicht aus dem Bericht selbst. Die Übernahme als Regierungsposition verleiht dem Bericht aber dennoch außerordentliche internationale Bedeutung. Ein Untersuchungsausschuss zu den Impfstoffen selbst, deren Entwicklung und Absegnung fehlt bis heute. Quellen Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic, Committee on Oversight and Accountability, U.S. House of Representatives: After Action Review of the COVID-19 Pandemic: The Lessons Learned and a Path Forward, Final Report, 4. Dezember 2024, 520 Seiten The White House: Lab Leak: The True Origins of COVID-19, https://t.co/i7BD3VPegK, April 2025 Executive Order Improving the Safety and Security of Biological Research, 5. Mai 2025 U.S. Department of Health and Human Services / U.S. Department of State, Joint Statement zur Zurückweisung der IHR-Änderungen, 18. Juli 2025 #COVID19 #LabLeak #PandemicResponse

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat einen neuen mRNA-Grippe-Impfstoff von Moderna für Personen über 50 Jahre zugelassen, nachdem sie zunächst den Antrag auf Prüfung abgelehnt hatte, und erwartet, dass dieser pünktlich zur Grippesaison in den USA verfügbar sein wird, trotz Skepsis des Gesundheitsministeriums. #mRNA #Impfstoff #FDA

US-Arzneimittelbehörde lässt neuen mRNA-Impfstoff gegen Grippe zu
Filipp Piatov Jul 27

Wenige Tage, nachdem Friedrich Merz Nina Warken aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt holt, wird ein Gesundheits-Staatssekretär vom Kanzleramt im Zuge einer Personalrochade ohne Vorwarnung gefeuert und geht öffentlich auf den Kanzler los. #FriedrichMerz #Gesundheitsministerium #Politik #DE

🔴 Jetzt äußert sich der geschasste parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Tino Sorge: Er hat offenbar von Dritten von seinem Rauswurf erfahren. „Dass er sie zuerst in Parteigremien und vor der Presse verkündet hat, bleibt seine eigene Stilfrage.“ #Gesundheit #Politik #Nachrichten

Merz erklärt Linnemanns wichtigste „Qualifikation“ für das Gesundheitsministerium: Er ist ein enger persönlicher Wegbegleiter, auf den Merz sich jederzeit verlassen kann. Kompetenz maximal zweitrangig. Hauptsache, ein treuer Merzianer. https://t.co/MqIHkxx9xg #Gesundheit #Politik #Vertrauen

ZEIT ONLINE Jul 25

Carsten Linnemann übernimmt das Gesundheitsministerium in Deutschland und steht vor der Herausforderung, die anstehende Pflegereform zu bewältigen, während er gleichzeitig Teil eines taktischen politischen Umbaus unter Kanzler Merz ist, der im Podcast detailliert analysiert wird; zudem wird die Situation in Ungarn beleuchtet, wo der neue Premier Péter Magyar unter Druck steht, das von Viktor Orbán hinterlassene System reformieren zu müssen. #Gesundheitsministerium #Politik #Ungarn

Carsten Linnemann: Was auf den neuen Gesundheitsminister zukommt