BETA nonprofit public democratic european moderated

Search

#Jugendstrafe

https://t.co/9uIcA19583 Syrische Clane, die Leipzig zu ihrem Revier erklärt haben, führen den deutschen Staat vor. Es handelt sich um organisierte Kriminalität im großen Stil. Doch der sächsische Innenminister Schuster spielt den Fall herunter. Man werde die Clankriminalität weiter zurückdrängen, sagte er gegenüber der Presse, außerdem liege diese unter dem Bundesdurchschnitt. Man reibt sich verwundert die Augen. Politik sollte gestalten, nicht beschwichtigen. Es stellt sich eine ganze Reihe von Fragen, die die politischen Entscheider beantworten sollten: 1. Warum werden die notorisch Kriminellen nicht abgeschoben? Der Bürgerkrieg in Syrien ist vorbei. Dort herrscht mit Ahmed al-Scharaa ein Islamist, der den Clan-Mitgliedern bezüglich seiner Weltanschauung sehr nahe sein dürfte. Syrien ist für Islamisten ein sicheres Herkunftsland und sollte so behandelt werden. 2. Was unternimmt man gegen den Sozialbetrug? Ein Clan-Mitglied soll mit drei Ehefrauen insgesamt 32 Kinder haben, denen, so lange sie minderjährig sind, Transferleistungen zustehen. 3. Wie steht es um die Justiz? Hat man die Spielräume, die das Recht bietet, ausgeschöpft oder sich darauf verlassen, dass Milde irgendwann zur Einsicht führt. Letzteres ist wohl kaum der Fall. Ein Beispiel von vielen: Ein Clan-Mitglied, das sich selbst "King Bilal" nennt, hatte 2023 bei einer Raserei einen Frontalcrash verursachte, bei dem vier Menschen starben. Er wurde dafür zu einer Jugendstrafe verurteilt, blieb aber auf freiem Fuß und beging seitdem weitere Straftaten. Das hat ihm in der Szene den Ruf eines Helden eingebracht. Er ist ein Vorbild für andere. Es heißt, die Clane nutzen juristische Schlupflöcher. Das ist mit Sicherheit der Fall, aber keine Entschuldigung für Untätigkeit. Schlupflöcher kann man schließen, wenn der politische Wille da ist. Die Bürger können von der Politik, der Justiz und der Verwaltung erwarten, dass alles getan wird, um Clankriminalität zu beenden. Was bislang getan wurde, ist sichtlich nicht geeignet, um das Problem zu lösen. Man kann nur hoffen, dass niemand aus der Clan-Szene eingebürgert wird. #Clane, #Clankriminalität, #Leipzig, #Migration, #Integration #Clankriminalität, #Migration, #Integration

Bild 2w

The comment criticizes the inadequate consistency in youth criminal law, as the 16-year-old convicted after the fatal attack on Steven Z. (†33) can still roam free despite a two-and-a-half-year youth sentence, thereby severely undermining the sense of justice for the victims' survivors. (translated)

Kommentar zum Killer-Teenie (16) - Urteil gesprochen. Gerechtigkeit vertagt!

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft fand Abdul B. offenbar so gefährlich, dass sie erst kürzlich wieder seine Wohnung durchsuchte. Es war klar, dass er zuvor für den IS kämpfen wollte & im Libanon dafür schon in Haft war. Ein Berliner Gericht verurteilte ihn sogar wegen Terrorvorbereitung, setzte aber – gegen den Willen der Staatsanwaltschaft – a) nur eine Jugendstrafe fest & ließ ihn b) sofort auf Bewährung frei. Generalstaatsanwalt geht dagegen vor. Wenige Wochen später fährt Abdul B. in den Berliner CSD. Es ist kaum zu fassen. #Terrorismus #Berlin #Rechtsprechung

Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. im Wortlaut: "Im Zusammenhang mit dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day am 25. Juli 2026 ist der Tatverdächtige Abdul B. weiterhin flüchtig. Dieser soll gestern Abend gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens mehrere Personen mit einem gemieteten Fahrzeug zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. Zudem soll er mehrere Personen mit einer Stichwaffe verletzt haben. Eine Frau verstarb noch am selben Abend. Der Tatverdächtige ist in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsangehöriger. Die intensiven Ermittlungen dauern an. Konkrete Auskünfte können zum Schutz der Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aufgrund des öffentlichen Interesses und der medialen Berichterstattung können zu früheren Verfahren folgende Angaben gemacht werden: Im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und erteilte ihm eine jugendrichterliche Weisung. Abdul B. wurde schuldig gesprochen, im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Geschädigten geschlagen zu haben. Zudem wurde er wegen des Vorwurfs verurteilt, im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz zusammen mit einem Mittäter einem Geschädigten ein paar Kopfhörer geraubt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die richterlich auferlegte Weisung wurde zwischenzeitlich erfüllt. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht – Abdul B. in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde gem. § 57 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 JGG für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Abdul B. wurden daneben vom Gericht verschiedene Auflagen erteilt, so wurde er unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf, da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt. Dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten lagen im Wesentlichen folgende Tatvorwürfe zugrunde: In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 soll Abdul B. den Wunsch entwickelt haben, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Nach einem erfolglosen Versuch, im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien auszureisen, soll er am 20. Mai 2025 vom Flughafen Berlin-Brandenburg über die Türkei in den Libanon ausgereist sein, um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und befand sich dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befand sich bis zum Urteil in Untersuchungshaft. Daneben sah es das Gericht in Übereinstimmung mit der Anklage als erwiesen an, dass Abdul B. bereits am 16. und 24. Juni 2024 auf seinem Instagram-Account verbotene Propaganda des IS veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte bei seiner Entscheidung im Rahmen der Strafzumessung u.a. darauf ab, dass Abdul B. sich in diesem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht, dass sich Abdul B. in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Diese Verurteilung ist nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. Schließlich wurden in einem weiteren gegen Abdul B. geführten Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 3. Juli 2026 an seiner Anschrift in Berlin-Schöneberg Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nur eine Spielzeugwaffe aufgefunden werden, so dass das Verfahren in der Folge einzustellen war." #Bericht #Berlin #Justiz

Bild Jul 21

V noci 13. prosince napadl 21letý Florian L. jako blízký přítel rodiny ženu a čtyři její děti nožem, což vedlo k jejich vážným zraněním, a za tento čin byl nyní odsouzen k osmi letům a třem měsícům vězení, přičemž soud přihlédl k jeho snížené příčetnosti způsobené drogami a alkoholem. #Angriff #Familie #Jugendstrafe

Frau und vier Kinder nachts attackiert - Jugendstrafe für grinsenden Messerstecher
HeiLender™ Jul 20

Ahmad J. (19) kam als Kind aus dem Irak nach Deutschland und erhielt 2017 Flüchtlingsstatus. Es folgten ab 2021 etliche Verurteilungen wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Raubes, erpresserischen Menschenraubes, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. 2023 erhielt er dann eine Jugendstrafe in Höhe von drei (!) Jahren. Von Ahmad J. "geht eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus. Ein Gutachten von Anfang 2025 bescheinigte ihm eine Rückfallgefahr von 78%. Im Gefängnis soll er dann Sex mit zwei JVA-Mitarbeiterinnen gehabt haben. Laut Anklage bekam er dafür Handys, Schmuck, Geld und Essenslieferungen. Das BAMF entzog ihm schließlich den Flüchtlingsstatus. Dagegen klagte Ahmad J. - und bekam Recht. Er erhielt nun seinen Flüchtlingsstatus zurück. Begründung des Richters: Ein zweites Gutachten vom August 2025 bescheinigte Ahmad J. eine "erkennbare persönliche Reifung, mehr Einsicht und eine verbesserte Impulskontrolle." Mit der JVA-Abteilungsleiterin, mit der er neben der Anstaltspsychologin im Knast Sex hatte, ist er noch zusammen. Es soll die "große Liebe" sein. Auch das wird im neuen Urteil erwähnt. Man sieht ganz gut, wie schwer es ist, selbst Intensivtäter loszuwerden. Es hat ja jeder eine zweite Chance verdient. Oder eine dritte, vierte, fünfte, ... #Flüchtlingsstatus #Rechtssystem #ZweiteChance

Bild Jul 13

Twana H.S. und Asia R.A., ein IS-Paar, wurden in Deutschland zu lebenslanger Haft und einer Jugendstrafe verurteilt, nachdem sie im Irak zwei jesidische Mädchen gefoltert und versklavt hatten, während sie zuvor durch falsche Identitäten ins Land gelangten und sich einer Abschiebung entziehen konnten. #IS #Folter #Jesiden

Lebenslänglich wegen Folter von Jesidinnen - Kinderquäler trickste für seinen Aufenthalt
newsORF.at Jul 13

Ein irakisches Ehepaar wurde in Deutschland wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und ihrer Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat zu lebenslanger Haft und einer Jugendstrafe verurteilt, nachdem das Gericht nachgewiesen hatte, dass der Mann die Mädchen kaufte, missbrauchte und die Taten im Rahmen eines Angriffs des IS auf die jesidische Gemeinschaft im Jahr 2014 verübt wurden. #Jesidinnen #IS #Menschenrechte

Jesidinnen versklavt: Paar aus Irak in Deutschland verurteilt
tagesschau.de Jul 13

Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar zu lebenslanger Haft und einer Jugendstrafe wegen der Versklavung und Misshandlung zweier jesidischer Mädchen im Irak verurteilt, wobei das Gericht die Gräueltaten als Völkerrechtwidrigkeiten und Völkermord einstufte. #Jesiden #Völkermord #IS

Urteil des OLG München: Freiheitsstrafen wegen Versklavung jesidischer Mädchen
D
der Standard Jul 13

Ein irakisches Ehepaar wurde in Deutschland wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, inklusive der Versklavung zweier jesidischer Mädchen und der Mitgliedschaft im Islamischen Staat, verurteilt, wobei der Mann zu lebenslanger Haft und die Frau zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe sentenced wurde. #Völkermord #IS #Menschenrechte

Irakisches Ehepaar wegen Völkermordes in Deutschland verurteilt

Heute vor zwei Jahren, am 23. Juni 2024 wurde der 20-jährige Philippos T. im Kurpark Bad Oeynhausen von dem polizeibekannten Syrer Mwafak al-S. angegriffen und durch Tritte und Schläge gegen den Kopf derart schwer verletzt, dass er zwei Tage später in einem Krankenhaus verstarb. Der Täter, der 2016 im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland kam, beging zuvor mehrere Straftaten, in BaWü, wo die Familie zuerst lebte und kaum nach Bad Oeynhausen gezogen, auch dort. Immer konnte er sich auf die Milde der deutschen Justiz verlassen. Dann kam es zum Angriff auf Philippos, der dabei getötet wurde. Das Landgericht Bielefeld verurtelte Mwafak al-S. zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Ich habe über den Fall geschrieben. Hier mein Text: https://t.co/KcYHNywjld Wem meine Arbeit gefällt kann mich auch unterstützen, worum ich auch herzlich bitten möchte, da die Kosten leider höher sind als die Einnahmen. Ich wäre daher sehr erfreut und dankbar für jede noch so kleine Unterstützung. Das kann man hier tun: https://t.co/0RvVD8whhG #Gerechtigkeit #Sicherheit #Gesellschaft

Bild Jun 20

Der 20-jährige Enkel wurde zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, nachdem er seine 65-jährige Großmutter mit 81 Messerstichen ermordet hatte, um an ihr Geld zu gelangen. #Mord #Jugendstrafe #Itzehoe

Achteinhalb Jahre Jugendstrafe - Oma ermordet! Enkel (20) muss in den Knast
Argo Nerd Jun 14

Zwei "junge Esslinger" (= Schutz gesucht Habende aus Syrien) hatten einen Mann Anfang Juli 2025 in ein Waldstück gelockt und dort gequält, gedemütigt, gepeinigt und bestohlen. Einer der beiden "jungen Esslinger" lieferte sich zuvor auch eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, in deren Verlauf es zu Unfällen gekommen war. Laut Stuttgarter Nachrichten hatten die beiden Peiniger ein "Leben geprägt von biografischen Brüchen und Schicksalsschlägen, aber auch von verpassten Chancen." https://t.co/EutSLaeqxU Jugendstrafen, Duo muss ins Gefängnis: https://t.co/LInOFwp1Fa #Kriminalität #Jugend #Gesellschaft

ZEIT ONLINE Jun 11

Im Prozess um den Tod eines zweijährigen Jungen wird heute im Landgericht Trier das Urteil erwartet, wobei entschieden wird, ob der Angeklagte wegen Totschlags oder Mordes verurteilt wird, nachdem er bereits für Totschlag zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. #Totschlag #Mord #Urteil

Totschlag oder Mord?: Urteil im Fall getöteter Zweijähriger wird erwartet
Kurier May 18

Ein 18-Jähriger wurde nach dem Tod eines zwölfjährigen Jungen, der auf einem Supermarktparkplatz überfahren wurde, wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, nachdem das Gericht feststellte, dass der Angeklagte aus Wut und Rache handelte. #Mordurteil #Deutschland #Jugendstrafe

Kind überfahren: Mordurteil nach Tod auf Parkplatz

Ein 18-Jähriger wurde wegen Mordes zu sechs Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, nachdem er im September 2025 einen zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz überfahren und tödlich verletzt hatte, während die Verteidigung von einem Fahrfehler sprach. #Mord #BadenWürttemberg #Unfall

Niedernhall: Kind auf Parkplatz überfahren, 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt
Bild May 18

Ein 18-Jähriger wurde nach dem tödlichen Überfahren eines zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall wegen Mordes zu sechs Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, da er بحسب der Staatsanwaltschaft aus Wut und Rache handelte, während die Verteidigung von einem tragischen Unfall sprach. #Mord #Niedernhall #Jugendstrafe

Kind (12) überfahren - Mordurteil nach Tod auf Parkplatz
ZEIT ONLINE May 18

Im Prozess um den Tod eines zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall fordert die Staatsanwaltschaft elf Jahre Jugendstrafe wegen Mordes gegen den 18-jährigen Angeklagten, während die Verteidigung von einem tragischen Fahrfehler ausgeht und lediglich Zuchtmittel anstrebt. #Mord #Fahrfehler #Gerichtsprozess

Fahrfehler oder Mord?: Kind überfahren: Urteil im Prozess um Tod auf Parkplatz