Der Entwurf des Arbeitsministeriums sieht vor, dass Unternehmen bei mehrfachen Verstößen gegen neue Lohntransparenzpflichten mit Verwaltungsstrafen von bis zu 60.000 Euro belegt werden können, während Angestellte künftig das Recht auf Auskunft über ihr individuelles Gehalt sowie das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten erhalten sollen. #Lohntransparenz #GenderPayGap #Strafen














