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#Berufung

Befangenheitsantrag gestellt – Landgericht Erfurt möchte Berufung zurückweisen, die vorab offenkundig nicht gelesen wurde Inzwischen kommt es relativ häufig vor, dass Gerichte Berufungen als "offensichtlich unbegründet" zurückweisen wollen, deren Begründung sie noch nicht einmal gelesen haben. Im konkreten Fall für das Gericht eineinhalb Seiten zu einer Äußerung aus, die überhaupt nicht Gegenstand der Berufungsbegründung ist. Hätte das Gericht die Begründung gelesen, würden sich Ausführungen zu diesem Punkt erübrigen. Wir haben gegen die Präsidentin des Landgerichts Lossin-Weimer, die Richterin am Landgericht Becher und den Richter am Landgericht Dr. Köhler daher einen Befangenheitsantrag gestellt, da von Richtern, die rechtliche Eingaben noch nicht mal lesen, nicht zu erwarten ist, dass sie objektiv und unbefangen urteilen. #Gericht #Berufung #Rechtsprechung