.@Martin_Sichert beantragt einstweilige Anordnung gegen den Ausschluss von der Landratswahl beim Verwaltungsgericht Oldenburg Wie bereits angekündigt, hat der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert gegen seinen Wahlausschluss durch den Wahlausschuss Friesland ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg angestrengt, um noch zur Landratswahl zugelassen zu werden. Auf 45 Seiten plus Anhängen werden dort zahlreiche Verstöße des Wahlausschusses aufgeführt, unter anderem die fehlende Auseinandersetzung der Ausschussmitglieder mit den Ausschlussgründen, die Berufung des Ausschussvorsitzenden in der Sitzung darauf, dass die Prüfung nicht dem Ausschuss, sondern der Landesregierung obliegt, dass er die angeführten Beispiele nicht werten möchte und dass es der Entscheidung der Landesregierung unterliegt, ob der Bewerber die Gewähr bietet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Dazu Martin Sichert: „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr. Daher habe ich eine einstweilige Anordnung eingereicht, um den Schaden einer notwendigen Wiederholung der Wahl abzuwenden. Die Betonung der Landesregierung als auch des Wahlausschusses, dass die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund für die Landratswahl ausreicht, ist absolut demokratiefeindlich. Eine parlamentarische Demokratie lebt davon, dass Menschen sich in zugelassenen Parteien einbringen. Im Antrag wird auch kritisiert, dass mehrheitlich politische Konkurrenten, die aus anderen Parteien kommen, den Ausschluss ohne eingehende Befassung mit den Gründen beschlossen haben. Genauso sieht politische Willkür aus, die man eigentlich nur aus autokratischen Staaten kennt.“ (Bildquelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag) #Demokratie #Wahlen #Rechtsprechung