Die Antwort der Landesregierung Niedersachsen auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky zeigt die Probleme im Umgang mit psychisch kranken Straftätern, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, gut auf. Er bezieht sich in dieser Anfrage auf die am Bahnhof Friedland getötete 16-jährige Ukrainerin Liana K. Ein 31-jähriger, eigentlich ausreisepflichtiger Iraker hatte sie vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Der Täter wurde wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Maßregelvollzug untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Rakicky wollte unter anderem wissen, wie viele ausreisepflichtige Personen, die gleichzeitig mit einer schweren psychischen Erkrankung wie Schizophrenie diagnostiziert wurden, sich in Niedersachsen aufhalten. Antwort: Wegen datenschutzrechtlicher Schutzbedürftigkeit und fehlender rechtlicher Grundlage liegen diese Daten weder den Ausländerbehörden noch dem verantwortlichen Innenministerium vor. Man weiß es also nicht. Um die Frage, wie viele Straftaten von ausreisepflichtigen Personen mit gleichzeitiger schwerer psychischer Erkrankung es gibt, zu beantworten, müsste man angeblich jeden einschlägigen Fall manuell mittels Akteneinsicht prüfen, da diesbezüglich keine Statistik erhoben wird. Man weiß es also auch nicht. Die Frage, wie viele der genannten Täter den Behörden bereits als Gefährder oder gefährdete Person bekannt waren, kann man auch nicht beantworten. Auch das weiß man nicht. Eine Frage konnte man jedoch beantworten. In den Einrichtungen des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter befinden sich aktuell 38 Personen, die nach unserem Gesetz ausreisepflichtig sind. Diese Straftäter haben also kein Recht, hier zu sein, werden aber für rund 350 Euro pro Tag und Person (Durchschnitt Niedersachsen) weggeschlossen während gleichzeitig mittels Therapie die Resozialisierung versucht wird. Diese 38 psychisch kranken Straftäter, die eigentlich gar nicht hier sein dürften, verursachen damit Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro pro Tag, rund 400.000 Euro pro Monat und somit 4,8 Millionen Euro im Jahr. Die Rede ist nur von Niedersachsen. In den anderen Bundesländern wird das ähnlich aussehen. Die Opfer dieser ausreisepflichtigen Straftäter können von dieser Unterstützung und von diesen Summen nur träumen. Quelle: Drucksache 19/11197 #PsychischeGesundheit #Asylbewerber #Straftaten




