Die Staatsanwaltschaft Heilbronn weigert sich beharrlich, uns den rechtskräftigen Strafbefehl im "Lügenfritz"-Verfahren anonymisiert zu übermitteln. Mit Datenschutz nimmt es die StA dagegen nicht so genau. Uns wurden der Name und das Geburtsdatum des Verurteilten übermittelt (siehe Schwärzung), was datenschutzrechtlich natürlich nicht geht. Da wir exakt solche Fälle als unser Haupttätigkeitsgebiet haben, haben wir einen Anspruch darauf, eine Abschrift der Entscheidung zu erhalten, und die werden wir auch bekommen. #Datenschutz #Rechtsstaat #Justiz
