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#Intellektuelle

The article by Jochen Bittner analyzes the intellectual underreaction of the West towards Islam after the attacks of September 11, 2001, and warns that the fear of Islamophobia has led to a neglect of necessary criticism of radical trends, thereby strengthening Islamist and anti-Western forces. (translated)

Islamismus nach 9/11: Angst, den Islam anzuklagen

Vladimir Putin: "Ich habe gehört, wie die heutige deutsche Führung erklärt, sie halte am Kurs ihrer Vorgänger fest. Dabei wird unter anderem Helmut Kohl erwähnt. Ich kannte Kohl persönlich. Ich kann mit Sicherheit sagen: Er vertrat nicht die Positionen, für die die heutige CDU-Führung steht. Ich habe mit ihm gesprochen, als er noch Bundeskanzler war. Auch später, nach dem Ende seiner Amtszeit, besuchte er uns. Er war der Überzeugung, dass die Zukunft Europas und Deutschlands nur dann gesichert werden kann, wenn enge, gutnachbarschaftliche und partnerschaftliche Beziehungen zu Russland bestehen. Wir müssten einander ergänzen, sagte er, und nur dann könne die europäische Zivilisation als eigenständiges Zentrum intellektueller und humanitärer Kraft fortbestehen. Genau das hat mir Herr Kohl damals gesagt." #Putin #Deutschland #Europa

Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR). #COVID19 #PCRTest #Grundrechte

Schwerdtner gegen Weidel Strafanzeige gegen Berliner Staatsanwältin wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt erstattet. Die politisch abhängige Beamtin der StA Berlin hat sich ohne erkennbare Argumentation mehrfach geweigert, ein Strafverfahren gegen die Parteichefin der Linken wegen mutmaßlicher übler Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens, gegen Alice Weidel, einzuleiten. Schwerdtner äußerte sich wie folgt: „Alice Weidel lebt nicht mal in Deutschland, die zahlt hier keine Steuern.“ Presseberichten zufolge hat Weidel „erfolgreich auf Unterlassung geklagt“ (Anmerkung: also wohl eine einstweilige Verfügung erwirkt). Die Staatsanwaltschaft Berlin spricht (lediglich) von einer abgegebenen Unterlassungserklärung. Weitere Details hierzu sind mir nicht bekannt. Darauf kommt es aber im konkreten Fall auch nicht an. Jedenfalls hat Schwerdtner eingesehen, dass die Äußerung falsch war, und sie seither nicht mehr erhoben. Ein Mandant von uns erstattete Strafanzeige wegen mutmaßlicher „Majestätsbeleidigung“ gegen Schwerdtner. Zunächst versuchte sich die Staatsanwältin damit herauszureden, dass die falsche Tatsachenbehauptung „nicht ehrenrührig“ sei. Dieser Versuch einer Argumentation ist völlig abwegig, da die ganze Kampagne dahingehend, wo Frau Weidel ihre Steuern zahlt, nur einen Zweck hat: sie als deutsche Spitzenpolitikerin in der öffentlichen Ansicht herabzuwürdigen. Sinngemäßer Vorwurf: „Schaut mal, die vermeintliche deutsche Patriotin zahlt ihre Steuern lieber in der Schweiz. Was für eine Heuchlerin.“ Auf meine Beschwerde gegen die erste Verfügung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren wieder aufgenommen und anschließend mit neuer Begründung eingestellt. In dieser „Begründung“ spielte § 188 dann überhaupt keine Rolle mehr. Die Staatsanwältin machte nun Ausführungen zu einem vermeintlichen Privatklagedelikt, nahm also nur eine „einfache“ Beleidigung nach § 185 StGB an. Der Rechtsfrieden sei nicht über den Lebenskreis der Verletzten (Frau Weidel) hinaus gestört worden. Diese Argumentation ist rechtlich nicht mehr vertretbar, da die Äußerung vielfach durch die Presse ging, mit hohem öffentlichen Interesse. Viel relevanter ist aber, dass Frau Staatsanwältin § 188 komplett ausblendet, obwohl auf diesen Paragraphen mehrfach durch meinen Mandanten und mich hingewiesen wurde. Die Staatsanwältin verweigert also eine Prüfung der „Majestätsbeleidigung“. Aufgrund der Aktenlage kann hier nicht mehr von einer intellektuellen Unfähigkeit ausgegangen werden, sondern von vorsätzlicher Strafvereitelung im Amt. #Politik #Rechtsstaat #Staatsanwaltschaft

The author Jana Simon examines in conversations with East German artists and intellectuals the complex causes of East German anger, which results from grievances and losses of the post-reunification period and expresses itself in various feelings such as grief, hatred, and resistance. (translated)

Ostdeutsche Wut: »Ostdeutsche Wut? Klingt bisschen wie Affenpocken«

Immer wieder aufs Neue verstörend, die intellektuelle und journalistische Kernschmelze von @ulfposh zu verfolgen. Ctlick und Krawall pseudo intellektuell parfümiert. #illner #Journalismus #Intellekt #Kritik

Die AfD „verarscht die Wähler“ - was die Menschen erwarten würden, bisschen mehr im Geldbeutel, das könne die AfD gar nicht leisten - und als ob sie selbst den Beweis der intellektuellen Leere erbringen wollte, gendert Ruth Moschner bei #Illner den Souverän als „Wählende“: sie ist der Prototyp des abgehobenen linken Elfenbeinturms, der nicht begreift, dass die Unterwerfung unter die Klimalüge, den millionenfachen Import und die Verköstigung kulturfremder Männerheere, der staatsfinanzierte NGO-Sumpf unsägliche Summen verschlingt, die bei einer Alleinregierung der AfD schon morgen den Normalen Menschen zur Verfügung stehen könnten. Aber dann müssten alle ihre Freunde - und sie selbst - auch ehrlich arbeiten. Deshalb schwingt die Furie die Nazikeule. Nur: Interessiert halt keinen mehr. Sie ist eine Dinosaurier*in, ein Relikt einer untergehenden Epoche. #AfD #Politik #Deutschland

Respect for the courage to clearly take a stand against the new Nazis as an intellectual. Hape Kerkeling has the civil courage that many others still lack. (translated)

At the same time, AI is, in my view, essential for survival. Without tools that increase our societal coherence and help us compensate for the intellectual collapse of our elites, our Western liberal industrial society is in economic and structural... (translated)

Die ganze Verlogenheit dieses toitschen Pseudo-Patridioten in einem Kurzvideo @P_Plattform merkt erst ex post, dass er damit komplett die Hosen runterlässt - und dieser intellektuelle Minderleister gilt als der "Vordenker" der blaunen Machtergreifung in Sachsen-Anhalt... #Politik #SachsenAnhalt #Gesellschaft

Sven Schulze (CDU) zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: «Wir haben das Fernsehduell gehabt. Seitdem haben wir Unmengen an Menschen, die zu uns kommen.» „Unmengen an Menschen“ - Schulze ist nicht nur eine intellektuelle Flachzange, sondern auch auch noch unfassbar dämlich. https://t.co/KpYen3csIC #SachsenAnhalt #Landtagswahl #Politik

Man muss es sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Zur besten Sendezeit wird im gebührenfinanzierten Fernsehen mal eben ganz ungeniert gefordert, unser Grundgesetz an die aktuellen klimatischen Wunschvorstellungen anzupassen. Weil angeblich Zehntausende innerhalb weniger Sommertage der Hitze zum Opfer fallen – eine völlig absurde Verdrehung ohnehin schon fragwürdiger Statistiken –, soll der Bund nun also harte Befugnisse an sich reißen. Die große Lösung für den nahenden Weltuntergang? Ein paar Bäume mehr und ordentlich Schatten in den Innenstädten. Für ein bisschen urbanes Grün opfern wir doch gerne unsere föderale Ordnung! Es ist schon erstaunlich: Wer nicht sofort in Schnappatmung verfällt, wenn das Thermometer im Sommer die 30-Grad-Marke knackt, gilt heute als Feind der Vernunft. Und wer präsentiert uns diese revolutionären Ideen zur Verfassungsänderung? Ein Journalist, der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk den politischen Aktivisten gibt. Früher nannte man das schlicht Hochsommer, heute ist es ein nationaler Notstand, der dringend nach neuen Machtbefugnissen für die Regierung ruft. Der wahre Skandal ist aber nicht einmal, dass solche wilden Thesen im Studio beklatscht werden. Der Skandal ist, dass der hart arbeitende Bürger dieses tägliche Paniktheater auch noch mit seinen Zwangsabgaben finanzieren muss. Wenn das die intellektuelle Elite ist, die uns vor dem Verglühen“ retten will, dann brauchen wir wirklich Schatten – vor allem für die hitzegeplagten Köpfe in den Talkshows. Finger weg vom Grundgesetz und kümmert euch endlich um die echten Probleme in diesem Land! #Maischberger #Grundgesetz #Rundfunkbeitrag https://t.co/iGsGH8c0zS #Grundgesetz #Klimapolitik #Rundfunkbeitrag

Ich finde die Personalie #Baerbock in Bezug auf die @Columbia einfach logisch. Selbstverständlich sollte der Nachwuchs von reichen Familien gegen Geld gelehrt bekommen, wie eine kometenhafte Karriere ohne ein intellektuelles Fundament überhaupt möglich ist. Aber diese Personalie #Politik #Bildung #Karriere

Eine schmerzliche Geschichtsvergessenheit präsentiert ausgerechnet der legendäre Bayerische Hof in München. Er beendet die langjährig turnusmäßige Beherbergung des Ludwig-von-Mises-Instituts. Mises war einer der brillantesten Ökonomen des 20. Jahrhunderts. Er mußte - ebenso wie sein Schüler Hayek - vor den Nationalsozialisten fliehen. Genau wie der Nobelpreisträger Hayek war Mises einer der härtesten Kritiker des Faschismus und jeder sonstigen Art staatlicher Zwangsverwaltungswirtschaft. Einer lautstarken Minderheit radikaler Publizisten, die mit der intellektuellen Bedeutung und Erfassung des antitotalitären Werkes von Mises überfordert sind, ist nun augenscheinlich gelungen, einige Journalisten der örtlichen Presse zu verunsichern. In unserer an Lektüre substantieller Bücher so armen Zeit scheint die Verwirrung der Lokalredaktion die Marketingabteilung des Hotels infiziert zu haben: Wie schon nach 1933 wird Mises jetzt erneut verjagt; diesmal postmortal vom Bayerischen Hof. Denn sie wissen nicht, was sie tun? Bayerischer Hof beendet Zusammenarbeit mit libertärem Ludwig-von-Mises-Institut https://t.co/4chwtbGEn7 #Mises #Libertarianismus #Freiheit

Die Mises-Gesellschaft als „rechts“ zu brandmarken, ist der intellektuelle Offenbarungseid einer Ideologie, die den Libertarismus als Feindbild begreift. Ludwig von Mises stand für freie Märkte, freiwillige Kooperation und den unbedingten Schutz des Individuums vor dem Staat. Wer das als „rechts“ abstempelt, entlarvt nur, dass ihm schon die bloße Existenz von Menschen suspekt ist, die nicht an die allmächtige Umverteilung und die moralische Überlegenheit der ökosozialistischen Planwirtschaft glauben. Der neue Münchner Oberbürgermeister führt eine Veranstaltungs-Stasi ein, die „nicht-grüne“ Versammlungen verhindern soll. Das ist die offene Ankündigung, dass freie Versammlung nur noch unter ideologischer Genehmigung stattfinden darf. Wer nicht die richtige Fahne schwenkt, wird aus dem öffentlichen Raum gedrängt. Eine Politikaste, die dir vorschreibt, wen du wann und wo treffen darfst und worüber dir erlaubt ist zu sprechen, ist dieselbe Kaste, die dir morgen vorschreibt, was du denken, kaufen und sagen darfst. #Versammlungsfreiheit #Meinungsfreiheit https://t.co/wr84ivZyek #Freiheit #Libertarismus #Demokratie

Sie will weiterhin unqualifizierte Migranten. Aber das gut ausgebildete in Scharen das Land verlassen passt. Das ist kein intellektueller Diebstahl? https://t.co/nmQ4Gv3XOl #Migration #Bildung #Gesellschaft

Julius Böhm Aug 13

Wir sollten Geld nach Syrien, Afghanistan und in den Irak schicken für den intellektuellen Raub, den wir an diesen Asyl-Herkunftstaaten begangen haben. Go, Ulrike Herrmann ✊🏼 https://t.co/VtSsFHvnz5 #Flüchtlinge #Menschenrechte #Geldhilfe

Nirit Sommerfeld, a Jew, runs a café in Chemnitz in memory of her grandfather, who was murdered by the Nazis. Because she organizes debates with critical Jewish intellectuals, her lease is terminated. This is what freedom of expression looks like in Germany in 2026. (translated)

Elfotzo zeigt mal wieder das er ein ökonomischer und intellektueller Tieffflieger ist https://t.co/c4RtiD5YzU #Wirtschaft #Bildung #Kritik

https://bjarnekimpedersen.blogspot.com/2026/08/03082026-de-brnder-ukrainske-bger.html 03.08.2026 DE BRÆNDER UKRAINSKE BØGER Hvem er det i historien som har brændt bøger. Jeg læste i Politiken Kim Skottes intellektuelle forklaring på hvorfor despoter er bange for digte. Den henrettede Renaissance var Stalins forsøg på at udrydde den ukrainske elite år forinden havde han med Holodomor forsøgt at udrydde Ukrainerne. I de besatte ukrainske områder bliver ukrainske bøger brændt og ukrainsk forbudt i skolerne. I den russiske blitz mod Ukraine går Den Russiske Verden målrettet efter ukrainske bøger Forlag Trykkerier Boglagre bliver ramt ved planlagte angreb. Men Russiske Verden I vil fejle som Hitler fejlede ukrainsk lever og vil overleve. Despoter er bange for digte bange for ord.

03.08.2026 DE BRÆNDER UKRAINSKE BØGER